Vorlesung Gesellschaftsrecht – 1. Zug
HTW Berlin Wintersemester 2020/2021
Dr. Jörg Deutscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Jörg Deutscher· 3. Dezember 2020 1 42
,Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Der Kapitalanteil
•Eine für jeden Gesellschafter gesondert zu ermittelnde
Rechnungsziffer
•Die Anteile reflektieren allgemein das Verhältnis der Beteiligungen
der Gesellschafter am Kapital der OHG zueinander
•Bedeutung für: Verteilung von Gewinn und Verlust; Stimmrechte
•Berechnung: Wert der Einlage zzgl. weiterer Einlagen und Gewinne
abzüglich Entnahmen und Verluste (so die gesetzliche Regelung)
• Kapitalanteil ist nach Gesetz eine variable Größe
(siehe § 120 Abs. 2 HGB)
Dr. Jörg Deutscher· 3. Dezember 2020 2 42
,Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Der Kapitalanteil
Folge der gesetzlichen Wertung: Die Richtgröße für Beteiligung an
Gewinn und Verlust sowie der Stimmrechte ändert sich ständig
Das ist in der Praxis nicht gewollt
Vertragspraxis arbeitet daher zur Vereinfachung mit festen
Kapitalanteilen und einem hieraus resultierenden festen
Verteilungsschlüssel
Dr. Jörg Deutscher· 3. Dezember 2020 3 42
, Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Der Kapitalanteil: „Dreikontenmodell“
Kapitalkonto I: Verbuchung des festen Kapitalanteils (Einlage oder
feste Quoten)
Kapitalkonto II: Verbuchung der nicht entnahmefähigen Gewinne,
Verluste und weiterer Einlagen
Kapitalkonto III: Verbuchung entnahmefähiger Gewinne,
Entnahmen sowie Forderungen aus Drittgeschäften mit der OHG
Dr. Jörg Deutscher· 3. Dezember 2020 4 42
HTW Berlin Wintersemester 2020/2021
Dr. Jörg Deutscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Jörg Deutscher· 3. Dezember 2020 1 42
,Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Der Kapitalanteil
•Eine für jeden Gesellschafter gesondert zu ermittelnde
Rechnungsziffer
•Die Anteile reflektieren allgemein das Verhältnis der Beteiligungen
der Gesellschafter am Kapital der OHG zueinander
•Bedeutung für: Verteilung von Gewinn und Verlust; Stimmrechte
•Berechnung: Wert der Einlage zzgl. weiterer Einlagen und Gewinne
abzüglich Entnahmen und Verluste (so die gesetzliche Regelung)
• Kapitalanteil ist nach Gesetz eine variable Größe
(siehe § 120 Abs. 2 HGB)
Dr. Jörg Deutscher· 3. Dezember 2020 2 42
,Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Der Kapitalanteil
Folge der gesetzlichen Wertung: Die Richtgröße für Beteiligung an
Gewinn und Verlust sowie der Stimmrechte ändert sich ständig
Das ist in der Praxis nicht gewollt
Vertragspraxis arbeitet daher zur Vereinfachung mit festen
Kapitalanteilen und einem hieraus resultierenden festen
Verteilungsschlüssel
Dr. Jörg Deutscher· 3. Dezember 2020 3 42
, Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Der Kapitalanteil: „Dreikontenmodell“
Kapitalkonto I: Verbuchung des festen Kapitalanteils (Einlage oder
feste Quoten)
Kapitalkonto II: Verbuchung der nicht entnahmefähigen Gewinne,
Verluste und weiterer Einlagen
Kapitalkonto III: Verbuchung entnahmefähiger Gewinne,
Entnahmen sowie Forderungen aus Drittgeschäften mit der OHG
Dr. Jörg Deutscher· 3. Dezember 2020 4 42