Der Vertrag
12.11.24 11:33
- 2 Übereinstimmte WE, Antrag und Annahme
Verpflichtungsvertrag :
—> Versprechungsvertrag, Schaffung von begehren
- Schuldrechtliche Forderungen auf die Erbringung von Leistungen (§241 Absatz 1 BGB)
1) Einseitig verpflichtende Verträge (Schenkungsversprechen §518)
2) Zweiseitig verpflichtende Verträge (Gegenseitige [sinnallagmatisch]wie Austausch/Kaufver
Austausch/ Leihe §§598, 604)
Verfügungsvertrag :
- Wirken unmittelbar auf bestehende Rechte ein (Eigentumsübertragung §929)
- Andere Leute müssen die Übergabe sehen (öffentlich)
- Bei nicht bewegbaren Dingen muss der Name ins Grundbuch eingetragen werden
Vertrag
§311
Schuldner Gläubiger
(Träger der Schuld) (Träger der Forderung)
Schuldverhältnis
2 korrespondierende WE
Schuld(als Gegenstand) Forderung(als Gegenstand)
Begehren
Leistungsgegenstandgesetz
Ein Vertrag begründet Schuldverhältnisse §311. Pflicht aus Schuldverhältnisse §241–> gläubiger
berechtigt eine Leistung vom Schuldner zu fordern, damit das Begehren erfüllt wird. Wenn das
12.11.24 11:33
- 2 Übereinstimmte WE, Antrag und Annahme
Verpflichtungsvertrag :
—> Versprechungsvertrag, Schaffung von begehren
- Schuldrechtliche Forderungen auf die Erbringung von Leistungen (§241 Absatz 1 BGB)
1) Einseitig verpflichtende Verträge (Schenkungsversprechen §518)
2) Zweiseitig verpflichtende Verträge (Gegenseitige [sinnallagmatisch]wie Austausch/Kaufver
Austausch/ Leihe §§598, 604)
Verfügungsvertrag :
- Wirken unmittelbar auf bestehende Rechte ein (Eigentumsübertragung §929)
- Andere Leute müssen die Übergabe sehen (öffentlich)
- Bei nicht bewegbaren Dingen muss der Name ins Grundbuch eingetragen werden
Vertrag
§311
Schuldner Gläubiger
(Träger der Schuld) (Träger der Forderung)
Schuldverhältnis
2 korrespondierende WE
Schuld(als Gegenstand) Forderung(als Gegenstand)
Begehren
Leistungsgegenstandgesetz
Ein Vertrag begründet Schuldverhältnisse §311. Pflicht aus Schuldverhältnisse §241–> gläubiger
berechtigt eine Leistung vom Schuldner zu fordern, damit das Begehren erfüllt wird. Wenn das