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Ethik Zusammenfassung Abi - 12. Klasse
Schuld und Strafe - Gewissensfragen
Der religiöse Schuldbegriff
Sünde —> Übertreten eines religiösen Gebots
-> Störung der Beziehung zwischen Geschöpf und Schöpfer (Mensch-Gott) - gestört durch
Auflehnung/Selbstüberhebung des menschen; tiefe Dimension der Schuld
• Sünde ist die Wurzel der Schuld
• Aus der Sünde (Absonderung von Gott), kommt es zu den Sünden (Hass, Neid, Mord)
• Adams Sündenapfel -> geerbt -> in jedem Mensch steckt die Ursünde
Moralische (sittliche) Schuld
• Wenn man gegen sittliche Normen verstößt
• Sanktionsinstanz ist das eigene Gewissen
Rechtliche Schuld
• Im Strafrecht gilt das „Schuldprinzip“ -> ohne Schuld keine Strafe
Vorraussetzungen für rechtliche Schuld:
• Schuldfähigkeit -> ab 14
-> keine seelischen Störungen oder Bewusstseinsstörungen
• Schulmerkmale
-> charakterisieren Gesinnungswert einer Tat
-> z.B kann die Tatsache, dass die Tat aus „niederen Beweggründen“ ausgeführt wurde,
zu einer anderen Bewertung der Schuld führen
• Schuldform „vorsätzlich“ oder „fahrlässig“ muss vorliegen
• Es dürfen keine „Entschuldigungsgründe“ vorliegen (Notwehr/Notstand oder
„Verbotsirrtum“ -> Jemand unterliegt einem unvermeidbaren Irrtum darüber, dass
sein Handeln rechtlich verboten ist)
Straftheorien
, •
In Deutschland -> Vereinigungstheorie
Strafbedürfnisse: Gemeinschaftsbewusstsein verlangt bei Verletzung anerkannter Normen
nach Reaktionen (Strafe) (Émile Durkheim- Soziologe)
Täter-Opfer-Ausgleich
• Streng reglementiertes Gespräch zwischen Täter und Opfer
• Nach Abschluss der Ermittlungen und vor Gerichtsverhandlung
• Unter Anwesenheit eines unparteiischen Moderators
• Sprechen über Tat, Ursachen und Folgen
• Möglichkeit für das Opfer, dem Täter sein Erleben und Leiden Auge in Auge zu
schildern
• Soll dem Opfer helfen die Tat zu verarbeiten
• Löst häufig Veränderungsprozesse im Täter aus
• Idealfall: ehrliche Entschuldigung des Täters und Vereinbarung einer
Wiedergutmachungsleistung
• Findet Anwendung bei: Leichteren Delikten (Körperverletzung, Sachbeschädigung,
Raub, Erpressung)
Strafrechtstheorien
Tatstrafrecht
• Höhe der Strafe orientiert sich an der Schwere Tat
• Äußere Umstände werden nicht mit einbezogen (keine Rücksicht auf psychologische
oder soziologische Faktoren)
• Man geht automatisch davon aus, dass der Täter aus eigenem und freien Willen handelt
Täterstrafrecht
• Täterpersönlichkeit und psychologische und soziologische Faktoren ausschlaggebend
für Ausmaß an Schuld und Strafe
• Täterpersönlichkeit soll günstig beeinflusst werden (Therapie, Ausbildungsangebote,
offener Vollzug)
In Deutschland: Mischform aus beiden Theorien
Zielsetzung des modernen Strafvollzugs
• Hauptziel Resozialisierung
• Täter soll befähigt werden, ein Leben frei von Verbrechen und integriert in die
Gesellschaft zu führen
• Nur in extremen Fällen ist die Sicherung der Gesellschaft vor dem Täter vorrangig (in
Form von Sicherheitsverwahrung)
Ethik Zusammenfassung Abi - 12. Klasse
Schuld und Strafe - Gewissensfragen
Der religiöse Schuldbegriff
Sünde —> Übertreten eines religiösen Gebots
-> Störung der Beziehung zwischen Geschöpf und Schöpfer (Mensch-Gott) - gestört durch
Auflehnung/Selbstüberhebung des menschen; tiefe Dimension der Schuld
• Sünde ist die Wurzel der Schuld
• Aus der Sünde (Absonderung von Gott), kommt es zu den Sünden (Hass, Neid, Mord)
• Adams Sündenapfel -> geerbt -> in jedem Mensch steckt die Ursünde
Moralische (sittliche) Schuld
• Wenn man gegen sittliche Normen verstößt
• Sanktionsinstanz ist das eigene Gewissen
Rechtliche Schuld
• Im Strafrecht gilt das „Schuldprinzip“ -> ohne Schuld keine Strafe
Vorraussetzungen für rechtliche Schuld:
• Schuldfähigkeit -> ab 14
-> keine seelischen Störungen oder Bewusstseinsstörungen
• Schulmerkmale
-> charakterisieren Gesinnungswert einer Tat
-> z.B kann die Tatsache, dass die Tat aus „niederen Beweggründen“ ausgeführt wurde,
zu einer anderen Bewertung der Schuld führen
• Schuldform „vorsätzlich“ oder „fahrlässig“ muss vorliegen
• Es dürfen keine „Entschuldigungsgründe“ vorliegen (Notwehr/Notstand oder
„Verbotsirrtum“ -> Jemand unterliegt einem unvermeidbaren Irrtum darüber, dass
sein Handeln rechtlich verboten ist)
Straftheorien
, •
In Deutschland -> Vereinigungstheorie
Strafbedürfnisse: Gemeinschaftsbewusstsein verlangt bei Verletzung anerkannter Normen
nach Reaktionen (Strafe) (Émile Durkheim- Soziologe)
Täter-Opfer-Ausgleich
• Streng reglementiertes Gespräch zwischen Täter und Opfer
• Nach Abschluss der Ermittlungen und vor Gerichtsverhandlung
• Unter Anwesenheit eines unparteiischen Moderators
• Sprechen über Tat, Ursachen und Folgen
• Möglichkeit für das Opfer, dem Täter sein Erleben und Leiden Auge in Auge zu
schildern
• Soll dem Opfer helfen die Tat zu verarbeiten
• Löst häufig Veränderungsprozesse im Täter aus
• Idealfall: ehrliche Entschuldigung des Täters und Vereinbarung einer
Wiedergutmachungsleistung
• Findet Anwendung bei: Leichteren Delikten (Körperverletzung, Sachbeschädigung,
Raub, Erpressung)
Strafrechtstheorien
Tatstrafrecht
• Höhe der Strafe orientiert sich an der Schwere Tat
• Äußere Umstände werden nicht mit einbezogen (keine Rücksicht auf psychologische
oder soziologische Faktoren)
• Man geht automatisch davon aus, dass der Täter aus eigenem und freien Willen handelt
Täterstrafrecht
• Täterpersönlichkeit und psychologische und soziologische Faktoren ausschlaggebend
für Ausmaß an Schuld und Strafe
• Täterpersönlichkeit soll günstig beeinflusst werden (Therapie, Ausbildungsangebote,
offener Vollzug)
In Deutschland: Mischform aus beiden Theorien
Zielsetzung des modernen Strafvollzugs
• Hauptziel Resozialisierung
• Täter soll befähigt werden, ein Leben frei von Verbrechen und integriert in die
Gesellschaft zu führen
• Nur in extremen Fällen ist die Sicherung der Gesellschaft vor dem Täter vorrangig (in
Form von Sicherheitsverwahrung)