Nr. 1: Anteile an verbundenen Unternehmen
• Definition: Beteiligungen an anderen Unternehmen, die unter der einheitlichen Leitung
stehen (Konzernverhältnis).
• Beispiel: Tochtergesellschaften.
• Zweck: Langfristige strategische Steuerung und Kontrolle.
Nr. 2: Ausleihungen an verbundene Unternehmen
• Definition: Darlehen oder Kredite, die an Tochter- oder Schwestergesellschaften gewährt
wurden.
• Beispiel: Muttergesellschaft vergibt Kredit an Tochterunternehmen.
• Zweck: Konzerninterne Finanzierung.
Nr. 3: Beteiligungen
• Definition: Kapitalbeteiligungen (i. d. R. ≥ 20 %), ohne dass ein Beherrschungsverhältnis
vorliegt.
• Beispiel: Minderheitsbeteiligung an einem anderen Unternehmen.
• Zweck: Strategische Beteiligung ohne Kontrolle.
Nr. 4: Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
• Definition: Kredite oder Darlehen an Unternehmen, bei denen eine Beteiligung besteht, aber
kein Konzernverhältnis.
• Beispiel: Darlehen an ein Unternehmen, an dem man 25 % hält.
• Zweck: Finanzielle Unterstützung oder Investition.
Nr. 5: Wertpapiere des Anlagevermögens
• Definition: Langfristig gehaltene Aktien, Anleihen oder Fonds, die nicht zur kurzfristigen
Spekulation bestimmt sind.
• Beispiel: Langfristig gehaltene Staatsanleihen.
• Zweck: Kapitalanlage mit langfristigem Charakter.
Nr. 6: Sonstige Ausleihungen