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Zusammenfassung Prüfungsinhalte Schulrecht (2. Staatsexamen, Lehramt)

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Diese Zusammenfassung enthält alle prüfungsrelevanten Inhalte für das 2. Staatsexamen im Bereich Schulrecht. Sie gliedert sich in die wesentlichen Bereiche, die für die Lehramtsausbildung von Bedeutung sind - stets mit Bezugnahme auf die konkreten Gesetzestexte. Die Zusammenfassung ist primär für das Lehramt an Grundschulen gerichtet, enthält allerdings auch eine Vielzahl allgemeiner Informationen.

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Schul
Betreuungsangebote, Schulaufnahme, Lehrerkonferenzen recht




Schulische und außerschulische Betreuungsangebote Vom Kindergarten in die Schule


Offener Ganztag (BayMB Nr. 227) Rechtliche Grundlagen der Kooperation
- Konzeption und Zeitrahmen: Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreu- - BayEUG Art. 7: Kooperationsbereitschaft für erleichterten Übergang
ung, Fördermaßnahmen, Freizeitangebote mit Aktivitäten an mind. 2 Ta- - LehrplanPLUS (Bildungs- und Erziehungsauftrag): Anknüpfung an bishe-
gen pro Woche auf freiwilliger, aber verbindlicher Basis rige Fähigkeiten und Kenntnisse, mit Einwilligung der Eltern Kooperation
- Angebot: Entwicklung von Schulen, Sachaufwandsträgern und Kooperati- mit externen Experten und Pädagogen aus früheren Einrichtungen
onspartnern unter Einbezug externer (lokaler) Partner
- Personal: Sozialpädagogen, Erzieher, sonstige Experten, evtl. Lehrkräfte Konkrete Umsetzung der Kooperation in der Praxis
- Finanzierung: Mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung - Gemeinsame Konferenzen
grundsätzlich kostenfrei, teilweise Budget vom Freistaat Bayern - Gegenseitige Besuche von Erziehern und Lehrern
- Genehmigungsvoraussetzungen: pädagogische Konzeption, Zusammen- - Besuche der Kindergartenkinder in der Schule
setzung der Schülerschaft, personelle und räumliche Situation, Stellung- - Gemeinsame Projektarbeit oder Elternabende
nahme der Schulaufsichtsbehörde, lokale Situation (z.B. Hort) - Beratung über die Schulfähigkeit einzelner Kinder (mit Eltern)

Gebundener Ganztag (BayMBI Nr. 86) Hilfen für Schulanfänger mit nichtdeutscher Muttersprache (BayEUG Art. 37)
- Konzeption und Zeitrahmen: fester Klassenverband, durchgehend struktu- - Zurückstellung von der Aufnahme möglich
rierter Schulaufenthalt an 4 Tagen, verpflichtend, konzeptioneller Zusam- - Verpflichtung zum Besuch eines KIGAs mit integriertem Vorkurs
menhang, Pflichtunterricht über den Tag verteilt
- Angebot: Mehr Unterrichtsstunden (auch für Interkulturelles Lernen), Programm Vorkurs 240
mehr Lern- und Übungszeiten, Projekte, Freizeitgestaltung - Schuleingangsuntersuchung für alle schulpflichtigen Kinder
- Personal: Lehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte, pädag. Personen - Sprachscreening bei allen DaZ-Kindern, wenn mind. ein Elternteil nicht
- Finanzierung: Mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung deutscher Herkunft ist
grundsätzlich kostenfrei, Budget vom Freistaat Bayern - Wird jeweils zu gleichen Anteilen von KIGA und GS durchgeführt
- Genehmigungsvoraussetzungen: Mindestschüleranzahl zur Klassenbil- - Beginn bereits im vorletzten KIGA-Jahr vor Einschulung
dung, keine Klassenmehrung, Wahl zwischen Halbtag und Ganztag - Pflichten der Eltern (BayEUG Art. 37 & 76): für regelmäßigen Besuch ei-
nes KIGAs sorgen, schulische Pflichten erfüllen
Mittagsbetreuung (BayMBI Nr. 316)
- Konzeption und Zeitrahmen: kurz (bis 14:00), verlängert (bis 15:30) oder
verlängert mit erhöhter Förderung (bis 16:00)
- Angebot: abhängig von Aufenthaltsdauer (HAs, Verpflegung, Angebote)
- Personal: sozialpägagogisches Fachpersonal
- Finanzierung: staatliche Förderung bei mind. 12 Kindern an 4 Tagen;
Kosten von Staat, Kommune und Eltern getragen

, Schul
Betreuungsangebote, Schulaufnahme, Lehrerkonferenzen recht




Einschulung und Schulbesuch Aufgaben der Schulleitung


Flexibilisierung der Einschulung (BayEUG Art. 37) Rechtliche Stellung der Schulleitung (BayEUG Art. 57)
- Schulpflicht: bis zum 30.9. 6 Jahre alt oder bereits einmal - Eine Person, die zugleich LK an der Schule ist (durch Schulaufsichtsbehörde berufen)
von der Aufnahme zurückgestellt - Verantwortlich für geordneten Schulbetrieb, Überwachung der Schulpflicht
- Korridor zwischen 1.7. und 30.9. - Vertritt die Schulen nach außen
- Für Kinder, die nach dem 31.12. 6 Jahre werden, zusätzli-
ches Gutachten über Schulfähigkeit Wirkungsmittel der Schulleitung
- Zurückstellung möglich, wenn zu erwarten ist, dass Ein- - Weisungsrecht: überwachen, Anordnungen erteilen, dürfen nicht gegen Gesetz verstoßen
schulung erst ein Jahr später erfolgreich verläuft (eigentlich - Delegationsrecht: Aufgaben übertragen (v.a. Stellvertretung), nicht für Beurteilungen etc.
vor Schulbeginn, spätestens bis 30.11.) - Hausrecht: Regelung der Ordnung im Schulgebäude, ggf. Erlass einer Hausordnung

Schulpflicht mit sonderpäd. Förderbedarf (BayEUG Art. 41) Gesamtverantwortung der Schulleitung für die Schule (BaySchO § 2)
- Eltern entscheiden über Lernort - Schulveranstaltungen, Hausordnung, Sammelbestellungen, Datenschutz
- Schulpflicht kann an Förderschule abgeleistet werden - Vertretung der Schule, Verwaltung des Schulvermögens, Befreiungen, Konferenzen



Schulanmeldung und Aufnahme (GrSO § 2) Lehrerkonferenz


- Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung Aufgaben und Zuständigkeiten (BayEUG)
- Schule kann Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der - Internes Willensbildungsorgan der Grundschule unter Leitung der SL
Schulfähigkeit verlangen - Einführung zugelassener Lernmittel, Wahlpflichtfächer, Fördermaßnahmen
- Abmeldung nach dem 31.7. nicht mehr möglich - Verhängung von Ordnungsmaßnahmen
- Schulanmeldung soll im März erfolgen - Entscheidung über Pausenordnungen und wichtige Veranstaltungen der Schule
- Mind. ein Erziehungsberechtigter meldet sich persönlich - Entscheidung über freiwillige Wiederholung und Leistungsnachweise (GrSO § 10)
mit dem Kind an
- Notwendige Unterlagen: Geburtsurkunde, Familienstamm- Formale Voraussetzungen und Bestimmungen
buch, Schuleingangsuntersuchung, Seh-/Hörtest, Angaben - Sitzungen nicht öffentlich und außerhalb der regulären Unterrichtszeit, Verschwiegenheit
über Besuch eines KIGAs bei DaZ - Verpflichtende Teilnahme (evtl. auch für Vertretung der Eltern, Sachaufwandsträger, etc.)
- Informationen des KIGAs dürfen nur mit Einverständnis - Alle Mitglieder sind stimmberechtigt, Stimmenthaltung ist nicht möglich
der Eltern an die Schule weitergegeben werden - Beschlussfassung nach einfacher Mehrheit
- Protokollführung (entweder schriftlich oder mit Billigung als Audioaufzeichnung)

, Schul
Rechtliche Ordnung von Unterricht und Erziehung recht




Hausaufgaben: Rechtliche Aspekte (BaySchO § 28, § 32) Erziehungsziele und didaktisch-methodische Aspekte zu Hausaufgaben


- Sonntage, Feiertage und Ferien sind von HAs freizuhalten Didaktisch-methodische Aspekte:
- In der Grundschule gilt Zeit von bis zu einer Stunde als angemessen - Anwendung von Kompetenzen
- An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine HAs - Einübung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Maßnahmen individueller Unterstützung: Bereitstellung besonderer Ar- - Orientierung an den Denk- und Lösungswegen der Schüler
beitsmittel, Auswahl und Ausstattung geeigneter Räumlichkeiten, Gestal- - Unterstützung, Fortsetzung und Vertiefung von Lernprozessen
tung der Pausenregelungen, Differenzierung, verstärkte Visualisierung - Vorbereitung des Unterrichts
- LK überprüft, ob die Schüler den Lernstoff in der Schule und zu Hause
verarbeitet haben (LDO § 3) Erziehungsziele:
- LK überwacht Heftführung, kontrolliert und korrigiert Abgaben - Arbeitsfreude wecken
- Selbstständigkeit entwickeln
- Arbeitszeit, Arbeitstechniken, Hilfsmittel selbstständig einsetzen
Hausaufgaben: Pädagogische Aspekte - Interesse für die eigene Beschäftigung mit den Gegenständen wecken
- Sorgfalt und Ausdauer fördern
- Selbstvertrauen stärken
Funktion von Hausaufgaben:
Einüben gewonnener Fähigkeiten, Vertiefung von Einsichten, Vorbereitung des
nachfolgenden Unterrichts, Kontrolle des Lernerfolgs, Information über den Kennt-
Wirksamkeit von Hausaufgaben
nisstand der Schüler, Gewöhnung an regelmäßige Pflichterfüllung

Vorschläge für einen veränderten Umgang mit Hausaufgaben: Wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirksamkeit:
- Regelschulen: Abwechslung der Arbeitsformen, inhaltliche Rückmel- - Intensive Beaufsichtigung/Kontrolle beeinflusst Leistungsmotivation
deprozesse, Möglichkeit der Selbstkontrolle, Einbeziehung in U-Planung, - Häufigkeit der HAs bedeutsamer als Menge für die Leistungsentwicklung
Berücksichtigung des Lösungsweges, Überdenken der Menge, differenziert - Inhaltliche Rückmeldung für nachhaltigen Lernzuwachs notwendig
- Ganztagsschule: Integration in den Schulalltag und den Unterricht, Aufga- - Positive Auswirkung von vorbereitenden und praktischen HAs
benbetreuung durch Fachkräfte, Hausaufgaben = Schulaufgaben
- Weitere Empfehlungen: Hort, Infoveranstaltung über richtigen Umgang Analyse konkreter Situationen: Themen für die Beratung durch den MSD:
- Individuelle Lernvoraussetzungen der Schüler
Interaktion zwischen Kind und Hausaufgabenhelfer bei der Bearbeitung: - Art und Umfang der gestellten Hausaufgaben
- Abfolge: Vorbereitung (zur Ruhe kommen), Reihenfolge, Aufgabenbewäl- - Bewältigungsmöglichkeiten der Hausaufgaben ohne fremde Hilfe
tigung, Hilfestellung - Arbeitsplatz- und Hausaufgabensituation zu Hause
- Verhalten des Helfers: ruhig verhalten (nur ein Helfer), Vertrauen statt Kon- - Engagement der Eltern während der Hausaufgabensituation
trolle, wichtige Infos an LK weitergeben, geduldig, regelmäßig da - Vorbesprechung und Rückmeldung zu den Aufgaben

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