Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) – Lernzettel
Definition
• Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM): Eingriffe, die die Handlungs- und
Bewegungsfreiheit einer Person einschränken.
• Beispiele: Bettgitter, Fuße- und Handgelenkfesseln, beruhigende Medikamente.
Rechtliche Grundlagen
• § 1906 BGB: Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur unter bestimmten
Bedingungen erlaubt, z.B. zur Verhinderung von Selbstverletzungen oder zum
Schutz anderer.
• Grundgesetz: FEM verstoßen gegen die Freiheitsrechte, Artikel 1 und 2, daher
sind sie ohne Einwilligung des Patienten oder richterliche Genehmigung strafbar.
• Einwilligung: Nur bevollmächtigte Personen oder ein rechtlicher Betreuer dürfen
FEM anordnen, nicht Pflegekräfte, Angehörige oder Ärzte.
Ausnahmen
• Notstand: Bei Gefahr für das Leben des Patienten kann in Ausnahmefällen FEM
ohne richterliche Genehmigung angewendet werden.
• Ärztliche Anordnung: Wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass der Patient
bestimmte Bewegungen nicht steuern kann, um schwere Stürze zu verhindern.
Arten von Freiheitsentziehenden Maßnahmen
1. Sedierung (Medikamentöse Ruhigstellung):
o Einsatz von Beruhigungsmitteln, um den Patienten zu beruhigen.
2. Fixierung (Mechanische Vorrichtungen):
o Beispiele: Bettgitter, Hand- und Fußfesseln, Fixiergurte, Stecktische,
Sitzfixierungen, Fixierdecken.
Definition
• Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM): Eingriffe, die die Handlungs- und
Bewegungsfreiheit einer Person einschränken.
• Beispiele: Bettgitter, Fuße- und Handgelenkfesseln, beruhigende Medikamente.
Rechtliche Grundlagen
• § 1906 BGB: Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur unter bestimmten
Bedingungen erlaubt, z.B. zur Verhinderung von Selbstverletzungen oder zum
Schutz anderer.
• Grundgesetz: FEM verstoßen gegen die Freiheitsrechte, Artikel 1 und 2, daher
sind sie ohne Einwilligung des Patienten oder richterliche Genehmigung strafbar.
• Einwilligung: Nur bevollmächtigte Personen oder ein rechtlicher Betreuer dürfen
FEM anordnen, nicht Pflegekräfte, Angehörige oder Ärzte.
Ausnahmen
• Notstand: Bei Gefahr für das Leben des Patienten kann in Ausnahmefällen FEM
ohne richterliche Genehmigung angewendet werden.
• Ärztliche Anordnung: Wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass der Patient
bestimmte Bewegungen nicht steuern kann, um schwere Stürze zu verhindern.
Arten von Freiheitsentziehenden Maßnahmen
1. Sedierung (Medikamentöse Ruhigstellung):
o Einsatz von Beruhigungsmitteln, um den Patienten zu beruhigen.
2. Fixierung (Mechanische Vorrichtungen):
o Beispiele: Bettgitter, Hand- und Fußfesseln, Fixiergurte, Stecktische,
Sitzfixierungen, Fixierdecken.