Verjährung 23.03.2019
§ 195 BGB § 196 BGB § 197 BGB § 438 BGB
Verjährung nach 3 Jahren Verjährung nach 10 Jahren Verjährung nach 30 Jahren Verjährungsfristen bei
Gewährleistungen
- regelmäßige Verjährungsfrist - Grundstücksrechte - Verletzung persönliche - Sachmängel
- Zahlungs - & - Anspruch aus Übertragung Rechtsgüter (Körper, Seele, - Standartanspruch
Lieferungsansprüche der des Eigentums an einem Lebens) -> z.B. (Gewährleistungsansprüche
Kaufleute Grundstück Vergewaltigung aus Lieferung mangelhafter
- Lohn - & Gehaltsansprüche - Anspruch auf Begründung, - Schadensersatzansprüche Sache: 2 Jahre
- Vergütungsanspruch des Aufhebung, Übertragung, aus vorsätzlicher Verletzung - Bauwerke und Lieferung von
Rechtsanwalts inhaltliche Änderung eines - Herausgabe Eigentum & Baustoffen: 5 Jahre
- Wiederkehrende Leistungen Rechts an einem Grundstück anderer dinglichen Rechten - Kaufrechtliche Rechtsmängel
(z.B. Miete, Unterhalt, Zinsen) (z.B. Wegerecht) - Titulierte Ansprüche (Anspruch aus Belastung der
- Darlehensansprüche - Anspruch auf Eintragung ins - Kosten der Kaufsache mit dem Recht
- Ansprüche aus unerlaubter Grundbuch Zwangsvollstreckung eines Dritten): 30 Jahre
Handlung (Schadensersatz) - Arglist: 3 Jahre
Beginn § 199 BGB Beginn § 200 BGB Beginn §§ 200, 201 BGB Beginn § 438 BGB
- Mit Schluss des Jahres - Mit Entstehung des - Schadensersatzansprüche mit - Standartanspruch mit
(31.12.) in dem der Anspruch Anspruchs Entstehung des Anspruchs Ablieferung der Sache
entstanden ist und der ( Vertragsabschluss) - Herausgabeansprüche mit - Bauwerke und Baustoffe mit
Gläubiger Kenntnis über den Entstehung des Anspruchs Übergabe
Schuldner und den - Titulierte Ansprüche mit - Kaufrechtliche Rechtsmängel
Anspruchsgrund hat. Rechtskraft mit Entstehung des
- Zwangsvollstreckung mit Anspruchs
Rechtskraft der Hauptsache - Arglist mit Ende des Jahres
(Höchstfristen beachten) Mord verjährt nie, da es niedriger
Beweggrund ist.
§ 195 BGB § 196 BGB § 197 BGB § 438 BGB
Verjährung nach 3 Jahren Verjährung nach 10 Jahren Verjährung nach 30 Jahren Verjährungsfristen bei
Gewährleistungen
- regelmäßige Verjährungsfrist - Grundstücksrechte - Verletzung persönliche - Sachmängel
- Zahlungs - & - Anspruch aus Übertragung Rechtsgüter (Körper, Seele, - Standartanspruch
Lieferungsansprüche der des Eigentums an einem Lebens) -> z.B. (Gewährleistungsansprüche
Kaufleute Grundstück Vergewaltigung aus Lieferung mangelhafter
- Lohn - & Gehaltsansprüche - Anspruch auf Begründung, - Schadensersatzansprüche Sache: 2 Jahre
- Vergütungsanspruch des Aufhebung, Übertragung, aus vorsätzlicher Verletzung - Bauwerke und Lieferung von
Rechtsanwalts inhaltliche Änderung eines - Herausgabe Eigentum & Baustoffen: 5 Jahre
- Wiederkehrende Leistungen Rechts an einem Grundstück anderer dinglichen Rechten - Kaufrechtliche Rechtsmängel
(z.B. Miete, Unterhalt, Zinsen) (z.B. Wegerecht) - Titulierte Ansprüche (Anspruch aus Belastung der
- Darlehensansprüche - Anspruch auf Eintragung ins - Kosten der Kaufsache mit dem Recht
- Ansprüche aus unerlaubter Grundbuch Zwangsvollstreckung eines Dritten): 30 Jahre
Handlung (Schadensersatz) - Arglist: 3 Jahre
Beginn § 199 BGB Beginn § 200 BGB Beginn §§ 200, 201 BGB Beginn § 438 BGB
- Mit Schluss des Jahres - Mit Entstehung des - Schadensersatzansprüche mit - Standartanspruch mit
(31.12.) in dem der Anspruch Anspruchs Entstehung des Anspruchs Ablieferung der Sache
entstanden ist und der ( Vertragsabschluss) - Herausgabeansprüche mit - Bauwerke und Baustoffe mit
Gläubiger Kenntnis über den Entstehung des Anspruchs Übergabe
Schuldner und den - Titulierte Ansprüche mit - Kaufrechtliche Rechtsmängel
Anspruchsgrund hat. Rechtskraft mit Entstehung des
- Zwangsvollstreckung mit Anspruchs
Rechtskraft der Hauptsache - Arglist mit Ende des Jahres
(Höchstfristen beachten) Mord verjährt nie, da es niedriger
Beweggrund ist.