SoSe 2022
Lehramt Grundschule/ Grundlagenstudium
Essay
zum Modul:
Einführung in Theorien und Konzepte inklusiver
Unterrichtsgestaltung
Modul-Identifikationsnummer: RPD.07384.01
Dozent: Mareike Penkwitt
eingereicht von:
Name: Anica Hahn
Matrikelnummer: 218218033
Studiengang: LaGr mit Drittfach Sachunterricht
E-Mail:
Abgabedatum: 30.09.2022
, Anica Hahn, 02.08.2022
Inwiefern ist das sächsische Bildungssystem inklusiv?
Innerhalb der Gesellschaft treffen viele verschiedene Menschen aufeinander, die
aufgrund ihrer individuellen und vielfältigen Merkmale eine heterogene
Gemeinschaft bilden. Zu einer solchen Gesellschaft zu gehören, egal, wie eine
Person aussieht, welche Sprache sie spricht und ob sie eine Behinderung hat – das
nennt sich Inklusion (vgl. Wocken 2009, S. 11f). Beispielsweise betrug im Schuljahr
2013/2014 die Förderquote, welche dem Anteil der Lernenden mit Förderbedarf
unter allen SchülerInnen entspricht, in Sachsen 8,5% (vgl. Lange et. al. 2016, S. 13-
14). Das Recht auf Inklusion dieser Kinder wurde in der UN-
Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) festgeschrieben. Damit
dürfen „Menschen mit Behinderungen […] nicht vom allgemeinen Schulsystem
ausgeschlossen und in gesonderte Strukturen gedrängt werden“ (Helbig et al. 2021,
S. 2). Doch viele Bundesländer führen auch heute noch Grundsatzdebatten über den
Fortbestand der Förderschulen (vgl. ebd, S. 2). Daher stellt sich die Frage, inwiefern
das sächsische Bildungssystem inklusiv ist. Bereits an dieser Stelle kann betont
werden, dass die Umsetzung der Forderungen für ein inklusives Schulsystem noch
als ausbaufähig gilt.
Das Sächsische Kultesministerium sieht die Anpassung an die Forderungen der UN-
BRK als einen langfristigen Prozess an (vgl. Sächsisches Staatsministerium für
Kultus 2015). Durch das Expertengremium Sachsen wurden entsprechende
Maßnahmen formuliert, die schrittweise zu einem inklusiven Schulsystem führen
sollen. Darunter befinden sich eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, die
Priorisierung der Beschulung von Kindern mit Förderbedarf an einer Regelschule,
Formen des zieldifferenten Unterrichts, das Elternwahlrecht bezüglich der Schulart
des Kindes, Mittel zur barrierefreien Gestaltung des Schulgeländes, die Möglichkeit
für Kinder ohne Förderbedarf eine Förderschule zu besuchen sowie deren
Weiterentwicklung zu Beratungs- und Präventionszentren und die Verbesserung der
Förderdiagnostik (vgl. Expertengremium Sachsen 2012: 4-10).
Im Folgenden soll ein Einblick gegeben werden, inwiefern dadurch ein inklusives
Schulsystem entstehen konnte. Grundlage für die Betrachtung liefern die
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Lehramt Grundschule/ Grundlagenstudium
Essay
zum Modul:
Einführung in Theorien und Konzepte inklusiver
Unterrichtsgestaltung
Modul-Identifikationsnummer: RPD.07384.01
Dozent: Mareike Penkwitt
eingereicht von:
Name: Anica Hahn
Matrikelnummer: 218218033
Studiengang: LaGr mit Drittfach Sachunterricht
E-Mail:
Abgabedatum: 30.09.2022
, Anica Hahn, 02.08.2022
Inwiefern ist das sächsische Bildungssystem inklusiv?
Innerhalb der Gesellschaft treffen viele verschiedene Menschen aufeinander, die
aufgrund ihrer individuellen und vielfältigen Merkmale eine heterogene
Gemeinschaft bilden. Zu einer solchen Gesellschaft zu gehören, egal, wie eine
Person aussieht, welche Sprache sie spricht und ob sie eine Behinderung hat – das
nennt sich Inklusion (vgl. Wocken 2009, S. 11f). Beispielsweise betrug im Schuljahr
2013/2014 die Förderquote, welche dem Anteil der Lernenden mit Förderbedarf
unter allen SchülerInnen entspricht, in Sachsen 8,5% (vgl. Lange et. al. 2016, S. 13-
14). Das Recht auf Inklusion dieser Kinder wurde in der UN-
Behindertenrechtskonvention (im Folgenden: UN-BRK) festgeschrieben. Damit
dürfen „Menschen mit Behinderungen […] nicht vom allgemeinen Schulsystem
ausgeschlossen und in gesonderte Strukturen gedrängt werden“ (Helbig et al. 2021,
S. 2). Doch viele Bundesländer führen auch heute noch Grundsatzdebatten über den
Fortbestand der Förderschulen (vgl. ebd, S. 2). Daher stellt sich die Frage, inwiefern
das sächsische Bildungssystem inklusiv ist. Bereits an dieser Stelle kann betont
werden, dass die Umsetzung der Forderungen für ein inklusives Schulsystem noch
als ausbaufähig gilt.
Das Sächsische Kultesministerium sieht die Anpassung an die Forderungen der UN-
BRK als einen langfristigen Prozess an (vgl. Sächsisches Staatsministerium für
Kultus 2015). Durch das Expertengremium Sachsen wurden entsprechende
Maßnahmen formuliert, die schrittweise zu einem inklusiven Schulsystem führen
sollen. Darunter befinden sich eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, die
Priorisierung der Beschulung von Kindern mit Förderbedarf an einer Regelschule,
Formen des zieldifferenten Unterrichts, das Elternwahlrecht bezüglich der Schulart
des Kindes, Mittel zur barrierefreien Gestaltung des Schulgeländes, die Möglichkeit
für Kinder ohne Förderbedarf eine Förderschule zu besuchen sowie deren
Weiterentwicklung zu Beratungs- und Präventionszentren und die Verbesserung der
Förderdiagnostik (vgl. Expertengremium Sachsen 2012: 4-10).
Im Folgenden soll ein Einblick gegeben werden, inwiefern dadurch ein inklusives
Schulsystem entstehen konnte. Grundlage für die Betrachtung liefern die
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