Verfassungsmerkmal Begründung/ wie
entstanden/ Befugnisse
Legitimationsprinzip Volkssouveränität
Staatsform konstitutionelle Erbmonarchie
Staatsoberhaupt Monarch (Kaiser) Oberbefehlshaber über
Heer, Völkerrechtliche
Vertretung, benennt
Minister, suspensives Veto
Regierungschef Monarch (Kaiser)
für Reichstag,
Auflösungsrecht für
Volkshaus
Staatsorganisation föderal
Wahlgrundsätze allgemein, gleich, geheim Wahl des Volkshauses auf
3 Jahre
Wahlbürger Zensus-Wahl: Männer ab 25 Jahren
Exekutive Kaiser, Streitkräfte, Polizei
Legislative Reichstag (Zwei-Kammersystem: Gesetzgebung,
Staatenhaus (Repräsentanten der Budgetrecht
Länder) & Volkshaus (Wahl)), (Entscheidung über
Landtage Staatshaushalt), RT mit
Kontrollrecht auf Kaiser
Judikative Reichsgericht (Verfassungsgericht)
Staatsterritorium kleindeutsche Variante (ohne österreichische
Österreich) Reichsleitung lehnte
Teilung ihres Gebietes ab
Grundrechte per Verfassung garantiert: Kaiser & Reichstag an
z.B. Unverletzlichkeit der Person (= Verfassung gebunden,
Schwerpunkt)
Welche Interessen wurden durchgesetzt?
Liberale Interessen Nationale Interessen
Grundrechtekatalog Ausschluss Österreichs (aufgrund
preußisches Erbkaisertum unterschiedlicher Kulturen innerhalb Ö.)
Rechts- & Verfassungsstaat Gründung Bundesstaat (kein lockerer
Gewaltenteilung Staatenbund mehr)
Teilnahme an politischen
Entscheidungen (Zensus-Wahlrecht)
föderaler Staat
Mitglieder der Paulskirche
Liberale:
föderaler Staat
konstitutionelle Monarchie mit
Parlament (Volkssouveränität)
erblicher Kaiser als
Staatsoberhaupt monarchisch:
demokratische Linke:
deutsche Republik Für Wahrung der
Volkssouveränität Vorrechte der
Einzelstaaten/
Monarchen
starke Zersplitterung, Individualismus der Abgeordneten,
persönliche Auffassungen zu Sachfragen
Improvisation, Spontanität, Labilität