Notstandsgesetze 1968
= Grundgesetzänderungen vom BT am 30. Mai 1968 beschlossen
erster Vorschlag Gerhard Schröders (Bundesinnenminister, † 1989) abgelehnt, da
regierende Union ohne Zustimmung der SPD (Verschläge 1960, 1963 scheiterten)
1968: GroKo unter Kiesinger erreicht benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit
Ursache(n):
Teil des Loslösungsprozesses von den Alliierten – hatten Möglichkeit eigene Truppen in
Krise zu schützen – D wollte unabhängiger sein (z.B. auch durch Widerbewaffnung 1956)
Fehlen v. Regeln für Verhalten der Staatsorgane in Krise
keine Möglichkeit der Beschleunigung demokratischer Prozesse in Krise
Inhalt der Notstandsgesetze:
Feststellung des BT des Verteidigungsfalls, Spannungsfalls & des inneren Notstands
erweiterte Gesetzgebungskompetenz der Regierung & vereinfachtes Verfahren im
Krisenfall
schnellere Bereitschaft der BW & evtl. Einsatz zum Zivilschutz
zeitweilige Einschränkung einzelner Grundrechte (z.B. Postgeheimnis)
Männer Verpflichtung zum Militärdienst – Frauen zum Sanitätsdienst
keine Auflösung & Neuwahlen des BT im Krisenfall
Kritik:
Träger: Studenten, Gewerkschaften, APO
Befürchtung: Staat mit zu viel Macht = Diktatur
GG-Änderungen nicht zum Schutz des Volkes, sondern dem Machtmissbrauch der
Staatsgewalt dienen würden
erinnerte an Präsidialkabinette der WR durch Notstandsregelung 1930-1933 & an
Reichtagsbrandverordnung 1933
Proteste scheiterten – Aber: Widerstandsrecht laut Art. 20 Abs. 4 GG eingeführt
Widerstandsrecht Artikel 20 Abs. 4 GG:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das
Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Zerfall der APO
parlamentarische (FDP)/ außerparlamentarische Oppositionen konnten es nicht
verhindern
Enttäuschung vieler Studenten über innenpolitische Niederlage – Zerfall der APO
SPD-Beitritt vieler Studenten (nach Auflösung SDS 1970)
restliche Studenten: DKP (ehem. KPD), K-Gruppen (maoistische Prägung)
= Grundgesetzänderungen vom BT am 30. Mai 1968 beschlossen
erster Vorschlag Gerhard Schröders (Bundesinnenminister, † 1989) abgelehnt, da
regierende Union ohne Zustimmung der SPD (Verschläge 1960, 1963 scheiterten)
1968: GroKo unter Kiesinger erreicht benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit
Ursache(n):
Teil des Loslösungsprozesses von den Alliierten – hatten Möglichkeit eigene Truppen in
Krise zu schützen – D wollte unabhängiger sein (z.B. auch durch Widerbewaffnung 1956)
Fehlen v. Regeln für Verhalten der Staatsorgane in Krise
keine Möglichkeit der Beschleunigung demokratischer Prozesse in Krise
Inhalt der Notstandsgesetze:
Feststellung des BT des Verteidigungsfalls, Spannungsfalls & des inneren Notstands
erweiterte Gesetzgebungskompetenz der Regierung & vereinfachtes Verfahren im
Krisenfall
schnellere Bereitschaft der BW & evtl. Einsatz zum Zivilschutz
zeitweilige Einschränkung einzelner Grundrechte (z.B. Postgeheimnis)
Männer Verpflichtung zum Militärdienst – Frauen zum Sanitätsdienst
keine Auflösung & Neuwahlen des BT im Krisenfall
Kritik:
Träger: Studenten, Gewerkschaften, APO
Befürchtung: Staat mit zu viel Macht = Diktatur
GG-Änderungen nicht zum Schutz des Volkes, sondern dem Machtmissbrauch der
Staatsgewalt dienen würden
erinnerte an Präsidialkabinette der WR durch Notstandsregelung 1930-1933 & an
Reichtagsbrandverordnung 1933
Proteste scheiterten – Aber: Widerstandsrecht laut Art. 20 Abs. 4 GG eingeführt
Widerstandsrecht Artikel 20 Abs. 4 GG:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das
Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Zerfall der APO
parlamentarische (FDP)/ außerparlamentarische Oppositionen konnten es nicht
verhindern
Enttäuschung vieler Studenten über innenpolitische Niederlage – Zerfall der APO
SPD-Beitritt vieler Studenten (nach Auflösung SDS 1970)
restliche Studenten: DKP (ehem. KPD), K-Gruppen (maoistische Prägung)