Rechtsstaat Kaiserreich/ NS-Staat/ DDR
Rechtsstaat = Gewaltenteilung, Bindung der Verwaltung an Gesetze, unabhängige Gerichte
Kaiserreich (ab 1871)
- staatliches Handeln wurde rechtlicher Kontrolle unterzogen – Kaiser hatte keine absolute
Macht über Volk (Gesetze durch Bundesrat & -tag)
- Grundrechte in der Reichsverfassung nicht niedergeschrieben – nur in jeweiligen
Verfassungen der Bundesstaaten
- dennoch keine Gleichheit vor dem Gesetz
- „Sozialistengesetze“, Kampf gegen Katholiken gezielte polit. Unterdrückung
NS-Staat (ab 1933)
- Rechtsstaatlichkeit faktisch beseitigt, keine Gewaltenteilung
- Länder gleichgeschaltet – ohne eigenes Recht
- Unterordnung/ Rechtsprechung nach dem Führerwillen
- Instrumentalisierung der Justiz gegen politische Gegner
- keine Gleichheit vor dem Gesetz: Benachteiligung von kulturstörenden Rassen
(„Arierparagraph“)
- keine unabhängigen Richter – Volksgerichtshof: automatisches Todesurteil
DDR (ab 1949)
- große Einflussnahme politischer Instanzen bzw. der SED in die Rechtsprechung
- keine Gewaltenteilung: Justiz als Herrschaftsinstrument der Partei - Recht & Parteilinie
verschmolzen
- korrekte Verfahren in politikfernen Bereichen – Verurteilung von polit. Oppositionellen
wenig transparent, nicht verhältnismäßig oder aufgrund konstruierter Vorwürfe
- wenig Möglichkeiten des Einzelnen auf Klage gegen den Staat (keine
Verwaltungsgerichtbarkeit)
Rechtsstaat = Gewaltenteilung, Bindung der Verwaltung an Gesetze, unabhängige Gerichte
Kaiserreich (ab 1871)
- staatliches Handeln wurde rechtlicher Kontrolle unterzogen – Kaiser hatte keine absolute
Macht über Volk (Gesetze durch Bundesrat & -tag)
- Grundrechte in der Reichsverfassung nicht niedergeschrieben – nur in jeweiligen
Verfassungen der Bundesstaaten
- dennoch keine Gleichheit vor dem Gesetz
- „Sozialistengesetze“, Kampf gegen Katholiken gezielte polit. Unterdrückung
NS-Staat (ab 1933)
- Rechtsstaatlichkeit faktisch beseitigt, keine Gewaltenteilung
- Länder gleichgeschaltet – ohne eigenes Recht
- Unterordnung/ Rechtsprechung nach dem Führerwillen
- Instrumentalisierung der Justiz gegen politische Gegner
- keine Gleichheit vor dem Gesetz: Benachteiligung von kulturstörenden Rassen
(„Arierparagraph“)
- keine unabhängigen Richter – Volksgerichtshof: automatisches Todesurteil
DDR (ab 1949)
- große Einflussnahme politischer Instanzen bzw. der SED in die Rechtsprechung
- keine Gewaltenteilung: Justiz als Herrschaftsinstrument der Partei - Recht & Parteilinie
verschmolzen
- korrekte Verfahren in politikfernen Bereichen – Verurteilung von polit. Oppositionellen
wenig transparent, nicht verhältnismäßig oder aufgrund konstruierter Vorwürfe
- wenig Möglichkeiten des Einzelnen auf Klage gegen den Staat (keine
Verwaltungsgerichtbarkeit)