Externes Rechnungswesen
Lösungshinweise zu Übung 1
Aufgabe 1
1. Unterscheiden Sie das externe und das interne Rechnungswesen
ERW = gesetzlich vorgegeben IRW = freiwillig
Adressaten Externe Adressaten Interne Adressaten
(z.B. Banken, Lieferanten, Kunden, (insb. Unternehmensleitung)
Finanzamt)
Aufgabe Dokumentation des
unternehmerischen Geschehens:
- Dokumentation bzw. Information
über die Lage von Vermögen und
Schulden des Unternehmens
- Dokumentation bzw. Information
über das Ergebnis (Erfolg) der
unternehmerischen Tätigkeit
Instrumente KLR: Information über Kosten
des Produktionsprozesses
(Kostenarten-, Kostenstellen-,
Kostenträgerrechnung und
kurzfristige Erfolgsrechnung)
Betriebsstatistik: Zeitvergleich,
Soll-Ist Vergleich
Planungsrechnung:
z.B. Absatz- und Finanzplan
Zugriff der
Adressaten
Gefahr Fehlinformation der Adressaten Falsche Selbstinformation
führt zur Fehlbeurteilung des impliziert falsche
Unternehmens unternehmerische
Entscheidungen
2. Buchführung ist die (nach einem bestimmten Verfahren: Doppik),
lückenlose ( ),
zeitgerechte (chronologische Erfassung im Grundbuch) und geordnete
(systematische Erfassung, nach sachlichen Kriterien im Hauptbuch) Aufzeichnung
aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens während einer Periode.
Die der Geschäftsvorfälle ist unabdingbare
Prämisse für die korrekte Information der Adressaten.
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, Externes Rechnungswesen
Lösungshinweise zu Übung 1
3. Zwecke der Buchführung
• Gewährung eines sicheren Einblicks in die Vermögenslage
• Dokumentation der Veränderungen der VGG und Schulden
• Feststellung des Erfolgs der unternehmerischen Tätigkeit
• Grundlage für das interne Rechnungswesen
• Grundlage für die Steuerberechnung
• Beweismittel vor allen Behörden (z.B. Finanzverwaltung, Gericht)
4. Sinn und Zweck der Buchführungspflicht
Durch die Buchführungspflicht soll sichergestellt werden, dass die Zwecke der
Buchführung (
)
erreicht werden. Eine ordnungsgemäße Buchführung liegt sowohl im Interesse des
Einzelbetriebs (Selbstinformation des Kaufmanns bzw. der Eigenkapitalgeber) als
auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse (Fremdkapitalgeber, Arbeitnehmer,
Kunden und Lieferanten, Gerichte, Finanzbehörden sowie interessierte
Öffentlichkeit). Buchführungsvorschriften gibt es daher im
.
5. Handelsrechtliche Buchführungspflicht
§ 238 Abs. 1 HGB verpflichtet grundsätzlich jeden Kaufmann Bücher zu führen und
in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens aufzuzeichnen.
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches:
• Gewerbetreibender, mit nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichtetem
Geschäftsbetrieb (§ 1 HGB; Ist-Kaufmann)
• Kleingewerbetreibende, die keinen organisierten Geschäftsbetrieb
besitzen, die aber mit dem Eintrag ins Handelsregister freiwillig für die
Kaufmannseigenschaft optiert haben (§ 2 HGB, Kann-Kaufmann)
• Land- und Forstwirte, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen
(§ 3 HGB, Kann-Kaufmann der Land- und Forstwirtschaft)
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Aufgabe 1
1. Unterscheiden Sie das externe und das interne Rechnungswesen
ERW = gesetzlich vorgegeben IRW = freiwillig
Adressaten Externe Adressaten Interne Adressaten
(z.B. Banken, Lieferanten, Kunden, (insb. Unternehmensleitung)
Finanzamt)
Aufgabe Dokumentation des
unternehmerischen Geschehens:
- Dokumentation bzw. Information
über die Lage von Vermögen und
Schulden des Unternehmens
- Dokumentation bzw. Information
über das Ergebnis (Erfolg) der
unternehmerischen Tätigkeit
Instrumente KLR: Information über Kosten
des Produktionsprozesses
(Kostenarten-, Kostenstellen-,
Kostenträgerrechnung und
kurzfristige Erfolgsrechnung)
Betriebsstatistik: Zeitvergleich,
Soll-Ist Vergleich
Planungsrechnung:
z.B. Absatz- und Finanzplan
Zugriff der
Adressaten
Gefahr Fehlinformation der Adressaten Falsche Selbstinformation
führt zur Fehlbeurteilung des impliziert falsche
Unternehmens unternehmerische
Entscheidungen
2. Buchführung ist die (nach einem bestimmten Verfahren: Doppik),
lückenlose ( ),
zeitgerechte (chronologische Erfassung im Grundbuch) und geordnete
(systematische Erfassung, nach sachlichen Kriterien im Hauptbuch) Aufzeichnung
aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens während einer Periode.
Die der Geschäftsvorfälle ist unabdingbare
Prämisse für die korrekte Information der Adressaten.
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3. Zwecke der Buchführung
• Gewährung eines sicheren Einblicks in die Vermögenslage
• Dokumentation der Veränderungen der VGG und Schulden
• Feststellung des Erfolgs der unternehmerischen Tätigkeit
• Grundlage für das interne Rechnungswesen
• Grundlage für die Steuerberechnung
• Beweismittel vor allen Behörden (z.B. Finanzverwaltung, Gericht)
4. Sinn und Zweck der Buchführungspflicht
Durch die Buchführungspflicht soll sichergestellt werden, dass die Zwecke der
Buchführung (
)
erreicht werden. Eine ordnungsgemäße Buchführung liegt sowohl im Interesse des
Einzelbetriebs (Selbstinformation des Kaufmanns bzw. der Eigenkapitalgeber) als
auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse (Fremdkapitalgeber, Arbeitnehmer,
Kunden und Lieferanten, Gerichte, Finanzbehörden sowie interessierte
Öffentlichkeit). Buchführungsvorschriften gibt es daher im
.
5. Handelsrechtliche Buchführungspflicht
§ 238 Abs. 1 HGB verpflichtet grundsätzlich jeden Kaufmann Bücher zu führen und
in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens aufzuzeichnen.
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches:
• Gewerbetreibender, mit nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichtetem
Geschäftsbetrieb (§ 1 HGB; Ist-Kaufmann)
• Kleingewerbetreibende, die keinen organisierten Geschäftsbetrieb
besitzen, die aber mit dem Eintrag ins Handelsregister freiwillig für die
Kaufmannseigenschaft optiert haben (§ 2 HGB, Kann-Kaufmann)
• Land- und Forstwirte, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen
(§ 3 HGB, Kann-Kaufmann der Land- und Forstwirtschaft)
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