Vorlesung Gesellschaftsrecht – 1. Zug
HTW Berlin Wintersemester 2020/2021
Dr. Jörg Deutscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Jörg Deutscher· 21. Januar 2021 1 67
,Probeprüfung
Aufgabe 1 (maximal 15 Punkte möglich)
1. A, B und C sind Gesellschafter der Musicus-Karlshorst-OHG (M), die in
Karlshorst ein Tonstudio für Musikaufnahmen betreibt. M erwirbt von E ein neues
Mischpult zum Preis von 25.000 EUR. Wegen finanzieller Schwierigkeiten bezahlt
M die von E gestellte Rechnung nicht. E nimmt daher A auf Zahlung in Anspruch.
A hält 20 % der Anteile an der M, B und C jeweils 40 %.
1. Hat E einen Anspruch gegen A auf Zahlung von 25.000 EUR?
2. Kann A von M Ersatz verlangen, wenn er an E zahlt?
3. Kann A, wenn er von M nichts bekommt, weil diese inzwischen insolvent ist,
auch gegen seine Mitgesellschafter B und C Geldausgleich verlangen, und
wenn ja, in welcher Höhe?
Dr. Jörg Deutscher· 21. Januar 2021 2 67
,Probeprüfung
Prüfungsschemata in Fällen persönlicher Gesellschafterhaftung:
1. Inanspruchnahme des Gesellschafters durch einen Gesellschaftsgläubiger aus
§ 433 Abs. 2 BGB i.V.m. § 128 HGB (= Anspruchsgrundlage)
Tatbestandsmerkmale:
-Verbindlichkeit der Gesellschaft
(= Kaufpreisschuld aus § 433 Abs. 2 BGB, Voraussetzung: wirksamer Kaufvertrag
zwischen der Gesellschaft und dem Gläubiger)
- Gesellschafter
Dr. Jörg Deutscher· 21. Januar 2021 3 67
, Probeprüfung
Prüfungsschemata in Fällen persönlicher Gesellschafterhaftung:
2. Rückgriffsanspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus
§ 110 Abs. 1 HGB (= Anspruchsgrundlage)
Tatbestandsmerkmale:
- Angelegenheit der Gesellschaft
- Aufwendung (Definition: Freiwilliges Vermögensopfer)
- die der Gesellschafter den Umständen nach für erforderlich halten darf
Dr. Jörg Deutscher· 21. Januar 2021 4 67
HTW Berlin Wintersemester 2020/2021
Dr. Jörg Deutscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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,Probeprüfung
Aufgabe 1 (maximal 15 Punkte möglich)
1. A, B und C sind Gesellschafter der Musicus-Karlshorst-OHG (M), die in
Karlshorst ein Tonstudio für Musikaufnahmen betreibt. M erwirbt von E ein neues
Mischpult zum Preis von 25.000 EUR. Wegen finanzieller Schwierigkeiten bezahlt
M die von E gestellte Rechnung nicht. E nimmt daher A auf Zahlung in Anspruch.
A hält 20 % der Anteile an der M, B und C jeweils 40 %.
1. Hat E einen Anspruch gegen A auf Zahlung von 25.000 EUR?
2. Kann A von M Ersatz verlangen, wenn er an E zahlt?
3. Kann A, wenn er von M nichts bekommt, weil diese inzwischen insolvent ist,
auch gegen seine Mitgesellschafter B und C Geldausgleich verlangen, und
wenn ja, in welcher Höhe?
Dr. Jörg Deutscher· 21. Januar 2021 2 67
,Probeprüfung
Prüfungsschemata in Fällen persönlicher Gesellschafterhaftung:
1. Inanspruchnahme des Gesellschafters durch einen Gesellschaftsgläubiger aus
§ 433 Abs. 2 BGB i.V.m. § 128 HGB (= Anspruchsgrundlage)
Tatbestandsmerkmale:
-Verbindlichkeit der Gesellschaft
(= Kaufpreisschuld aus § 433 Abs. 2 BGB, Voraussetzung: wirksamer Kaufvertrag
zwischen der Gesellschaft und dem Gläubiger)
- Gesellschafter
Dr. Jörg Deutscher· 21. Januar 2021 3 67
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Prüfungsschemata in Fällen persönlicher Gesellschafterhaftung:
2. Rückgriffsanspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus
§ 110 Abs. 1 HGB (= Anspruchsgrundlage)
Tatbestandsmerkmale:
- Angelegenheit der Gesellschaft
- Aufwendung (Definition: Freiwilliges Vermögensopfer)
- die der Gesellschafter den Umständen nach für erforderlich halten darf
Dr. Jörg Deutscher· 21. Januar 2021 4 67