Vorlesung Gesellschaftsrecht – 1. Zug
HTW Berlin Wintersemester 2020/2021
Dr. Jörg Deutscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Jörg Deutscher· 10. Dezember 2020 1 28
,Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Fall 8
Der Gesellschafter A der K-OHG wird von P, einem Gläubiger der OHG, auf
Zahlung einer Kaufpreisschuld der K-OHG in Höhe von 6.000 € in Anspruch
genommen, für die P bereits ein rechtskräftiges Urteil in den Händen hält.
1. Hat P einen Anspruch gegen A?
2. Kann A von der Gesellschaft Ersatz verlangen, wenn er an P zahlt?
3. Steht ihm nach Tilgung der Verbindlichkeit auch ein Ausgleichsanspruch
gegen seine Mitgesellschafter B und C zu?
A, B und C sind an der K-OHG zu gleichen Teilen beteiligt.
Dr. Jörg Deutscher· 10. Dezember 2020 2 28
, Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Fall 9
X, Y und Z betreiben unter der Bezeichnung D-OHG eine florierende Miet-
wäscherei. Diese unterhält zum Transport der Wäsche einen ansehnlichen
Fuhrpark. Gesellschaftsvertragliche Regelungen zur Geschäftsführung und
Vertretung haben X, Y und Z nicht getroffen. X veräußert ohne Rücksprache
mit Y und Z einen der Lieferwagen der D-OHG an W.
Hat W einen Anspruch auf Übergabe und Eigentumsverschaffung am
Lieferwagen gegen die D-OHG?
Dr. Jörg Deutscher· 10. Dezember 2020 3 28
HTW Berlin Wintersemester 2020/2021
Dr. Jörg Deutscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Jörg Deutscher· 10. Dezember 2020 1 28
,Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Fall 8
Der Gesellschafter A der K-OHG wird von P, einem Gläubiger der OHG, auf
Zahlung einer Kaufpreisschuld der K-OHG in Höhe von 6.000 € in Anspruch
genommen, für die P bereits ein rechtskräftiges Urteil in den Händen hält.
1. Hat P einen Anspruch gegen A?
2. Kann A von der Gesellschaft Ersatz verlangen, wenn er an P zahlt?
3. Steht ihm nach Tilgung der Verbindlichkeit auch ein Ausgleichsanspruch
gegen seine Mitgesellschafter B und C zu?
A, B und C sind an der K-OHG zu gleichen Teilen beteiligt.
Dr. Jörg Deutscher· 10. Dezember 2020 2 28
, Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Fall 9
X, Y und Z betreiben unter der Bezeichnung D-OHG eine florierende Miet-
wäscherei. Diese unterhält zum Transport der Wäsche einen ansehnlichen
Fuhrpark. Gesellschaftsvertragliche Regelungen zur Geschäftsführung und
Vertretung haben X, Y und Z nicht getroffen. X veräußert ohne Rücksprache
mit Y und Z einen der Lieferwagen der D-OHG an W.
Hat W einen Anspruch auf Übergabe und Eigentumsverschaffung am
Lieferwagen gegen die D-OHG?
Dr. Jörg Deutscher· 10. Dezember 2020 3 28