Vorlesung Gesellschaftsrecht – 1. Zug
HTW Berlin Wintersemester 2020/2021
Dr. Jörg Deutscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Jörg Deutscher· 12. November 2020 1 39
,Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Fall 2 (Freiwillige Hausaufgabe)
Um etwas Abwechslung in ihr eintöniges Kasernenleben zu bringen, beschließen die drei
Bundeswehrsoldaten A, B und C, eine abendliche Spritztour in die nahegelegene Groß-
stadt M zu unternehmen. Sie mieten gemeinsam einen Kleinwagen bei R und teilen sich
die Miet- und Fahrtkosten. Ihre Fahrt nach M nimmt jedoch einen unglücklichen Verlauf an,
als A, der am Steuer des Kleinwagens sitzt, aus leichter Unachtsamkeit die Kontrolle über
das Fahrzeug verliert, so dass dieses im Straßengraben landet. Dabei wird der Laptop
des B im Wert von 500 €, den dieser mitgenommen hat, irreparabel beschädigt.
Kann B von A Schadensersatz verlangen? Zu prüfen sind nur schuldrechtliche Ansprüche.
A verteidigt sich damit, dass er auch dann, wenn er allein fährt, immer etwas unauf-
merksam fährt, daher auch dann nicht haften müsse, wenn er andere Personen im Auto
mitnimmt.
Dr. Jörg Deutscher· 12. November 2020 2 39
,Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Fall 3 (Freiwillige Hausaufgabe)
Die Zahnärzte Peter Dentberger (D), Harald Wurzel (W) und Jürgen Zahn (Z) betreiben
gemeinsam eine Zahnarztpraxis unter der Bezeichnung D-W-Z-Zahnarzt-Gemeinschafts
praxis (G). D und W sind jeder einzelgeschäftsführungsbefugt, Z ist von der Geschäfts-
führung ausgeschlossen. D sind die altmodischen Zahnarztstühle schon lange ein Dorn
im Auge, er würde daher gern ein aktuelles Modell des Händlers H erwerben. H ist ein sehr
guter Freund des D. W und Z sprechen sich gegenüber D gegen den Erwerb aus. Dem W
sind die neuen Stühle viel zu klobig, der Z dagegen hängt doch sehr an den alten Stühlen,
die ihm sein Vater vererbt hat und die er in die Gesellschaft eingebracht hat. D erwirbt
dennoch drei Stühle bei H zu einem Gesamtpreis von 15.000 €, der diese bei der
Gesellschaft anliefert.
Dr. Jörg Deutscher· 12. November 2020 3 39
, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Fortsetzung Fall 3
1. Hat H gegen die G einen Anspruch auf Abnahme und Bezahlung der Stühle?
2. Z recherchiert im Internet bei anderen Herstellern und findet innerhalb von wenigen
Minuten heraus, dass die Stühle bei anderen Händlern für 12.000 € hätten erworben werden
können. D wusste das auch, wollte aber das Geschäft mit seinem Freund H abschließen.
Kann G von D Schadensersatz verlangen?
Dr. Jörg Deutscher· 12. November 2020 4 39
HTW Berlin Wintersemester 2020/2021
Dr. Jörg Deutscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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,Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Fall 2 (Freiwillige Hausaufgabe)
Um etwas Abwechslung in ihr eintöniges Kasernenleben zu bringen, beschließen die drei
Bundeswehrsoldaten A, B und C, eine abendliche Spritztour in die nahegelegene Groß-
stadt M zu unternehmen. Sie mieten gemeinsam einen Kleinwagen bei R und teilen sich
die Miet- und Fahrtkosten. Ihre Fahrt nach M nimmt jedoch einen unglücklichen Verlauf an,
als A, der am Steuer des Kleinwagens sitzt, aus leichter Unachtsamkeit die Kontrolle über
das Fahrzeug verliert, so dass dieses im Straßengraben landet. Dabei wird der Laptop
des B im Wert von 500 €, den dieser mitgenommen hat, irreparabel beschädigt.
Kann B von A Schadensersatz verlangen? Zu prüfen sind nur schuldrechtliche Ansprüche.
A verteidigt sich damit, dass er auch dann, wenn er allein fährt, immer etwas unauf-
merksam fährt, daher auch dann nicht haften müsse, wenn er andere Personen im Auto
mitnimmt.
Dr. Jörg Deutscher· 12. November 2020 2 39
,Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Fall 3 (Freiwillige Hausaufgabe)
Die Zahnärzte Peter Dentberger (D), Harald Wurzel (W) und Jürgen Zahn (Z) betreiben
gemeinsam eine Zahnarztpraxis unter der Bezeichnung D-W-Z-Zahnarzt-Gemeinschafts
praxis (G). D und W sind jeder einzelgeschäftsführungsbefugt, Z ist von der Geschäfts-
führung ausgeschlossen. D sind die altmodischen Zahnarztstühle schon lange ein Dorn
im Auge, er würde daher gern ein aktuelles Modell des Händlers H erwerben. H ist ein sehr
guter Freund des D. W und Z sprechen sich gegenüber D gegen den Erwerb aus. Dem W
sind die neuen Stühle viel zu klobig, der Z dagegen hängt doch sehr an den alten Stühlen,
die ihm sein Vater vererbt hat und die er in die Gesellschaft eingebracht hat. D erwirbt
dennoch drei Stühle bei H zu einem Gesamtpreis von 15.000 €, der diese bei der
Gesellschaft anliefert.
Dr. Jörg Deutscher· 12. November 2020 3 39
, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Fortsetzung Fall 3
1. Hat H gegen die G einen Anspruch auf Abnahme und Bezahlung der Stühle?
2. Z recherchiert im Internet bei anderen Herstellern und findet innerhalb von wenigen
Minuten heraus, dass die Stühle bei anderen Händlern für 12.000 € hätten erworben werden
können. D wusste das auch, wollte aber das Geschäft mit seinem Freund H abschließen.
Kann G von D Schadensersatz verlangen?
Dr. Jörg Deutscher· 12. November 2020 4 39