Thema: Grundrechte
1. Allgemeines
- Das Grundgesetz:
• Existiert seit 1949 → stellt Verfassung dar
• Regelt Zusammenleben innerhalb Deutschlands: wie weit Befugnisse
des Staats reichen dürfen, Rechte & Möglichkeiten für Staat, Rechte &
Freiheiten der Bürger (siehe Grundrechtearten)
• Grundrechte bilden Fundament der Verfassung (niedergeschrieben in
Artikel 1-19)
- Die wichtigsten Grundrechte:
1. Schutz der Menschenwürde
2. Freiheit der Person
3. Gleichheit vor dem Gesetz
4. Glaubensfreiheit
5. Freie Meinungsäußerung
6. Schutz der Ehe und Familie
7. Elternrechte, staatliche Schulaufsicht
8. Freie Berufswahl
9. Asylrecht
10. Versammlungsfreiheit
2. Grundrechtearten
Grundrechtearten: Abwehrrechte Gleichheitsrechte Anspruchsrechte
Erklärung der Rechte des Bürgers regeln, dass im begründen
Grundrechteart: gegen Staat, d.h. Wesentlichen Ansprüche von
sie sichern den gleiche Bürgern und
Bürger vor Sachverhalte fordern vom Staat,
staatlichen rechtlich gleich Eingriffe
Eingriffen und im vorzunehmen
Wesentlichen
ungleiche
Sachverhalte
rechtlich ungleich
zu behandeln sind
Artikel im Art. 2, 4, 5, 6, 7, 8, Art. 3, 6 GG. Art. 1 Abs. I GG
Grundgesetz: 9, 10, 11, 12, 12a, (garantiert und
13, 14, 15, 16, 16a, schützt die
17, 17a, 18, 19 GG. Unversehrtheit
der