Politik Lernzettel |Vorabitur
• Grundrechte: Rechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen
• Menschenrechte: stehen über allem; dem Menschen von Beginn an mitgegeben;
Ausgangspunkt ist die menschliche Würde
• Naturrechte: unabhängig von Staatsformen oder Religion; stehen jedem Menschen
zu
• Bürgerrechte: Grundrechte, die nur Staatsbürgern zustehen
• Grundrechte sind nicht grenzenlos
• Recht eines einzelnen endet an der Stelle, an der das Recht eines Andren berührt
wird
Schranken, die einem Grundrecht innewohnen:
- wenn Grundrechte anderer Personen angegriffen werden
- verfassungsrechtlicher Schranken: Recht oder Gesetz können die Freiheit eingrenzen;
Rechte werden beschränkt
-Vorbehalte durch Gesetz: Grundrechte werden durch Gesetze eingeschränkt
-Einschränkung durch Gesetze: Rechte können eingeschränkt werden, um andere
Rechtsgüter zu schützen
Menschenwürde:
• Selbstbestimmung
• Individualität
• Soziale Gerechtigkeit
• Räumliche Privatsphäre
• Geistes- und Gewissenfreiheit
• Handlungsfreiheit
-Monarchie: Alleinherrschaft eines legitimierten Monarchen, der damit Träger der
Staatsgewalt ist
- Diktatur: Herrschaft eines einzelnen Diktators unter Mithilfe einer von der Diktatur
befehligten Gruppe bei Ausschluss jeglicher Mitsprache des Volkes
- Republik: Volksherrschaft durch demokratische Prozesse; direkte oder indirekte
Mitwirkung des Volkes im Entscheidungsprozess über öffentliche Dinge
,Staatsorgane
Bundespräsident:
• Höchste Amt in der Bundesrepublik
• Wird von der Bundesversammlung gewählt
• Vertritt den Bund völkerrechtlich
• Repräsentiert nach innen /außen
• Unterzeichnet Bundesgesetze
• Kann den Bundestag auflösen
• Schlägt den Bundeskanzler vor
• Ernennt/entlässt Bundesminister, Bundesrichter, Offiziere
• Hat das Begnadigungsrecht
Bundesregierung mit Bundeskanzler:
• Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten direkt vom Parlament
gewählt
• Bestimmt Richtlinien der Regierungspolitik
• Entscheidet über Stellvertreter
• Leitet die Regierungsgeschäfte
• Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler und Ministern
• Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten
ernannt
• Bundesregierung führt Politik durch
• Legt Gesetzesentwürfe fest
• Überwacht Bundesgesetze
• Koordiniert Tätigkeiten der Bundesministerien
• Entwirft Haushaltsplan
Bundestag:
• Abgeordnete werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer
Wahl gewählt
• Gesetzgebung → Legislative
• Kontrolle der Regierung
• Wahl des Bundeskanzlers
Bundesrat:
• Besteht aus Mitgliedern der Länderregierung
• Mitwirkung bei der Gesetzgebung
• Initiativrecht bei der Gesetzgebung
, Bundesverfassungsgericht:
• Besteht aus Bundesrichtern
• Hälfte der Mitglieder aus Bundestag, hälfte aus Bundesrat
• Wacht über Einhaltung des Grundgesetzes
• Zuständig für Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollen und Parteienverbot
Gesetzgebungsverfahren
• Entwurf beginnt
• Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag haben die Gesetzesiniative (Gesetze
vorschlagen)
• Im Bundestag wird der Vorschlag „gelesen“
• Lesungen → 1.) präsentieren 2.) debatieren 3.) Schlussabstimmung
• Bei Zustimmungsgesetzen muss der Bundesrat zustimmen → sonst wird es nicht
eingeführt
• Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag den Einspruch vom Bundesrat
überstimmen
• Vermittlungsausschuss entwirft einen Kompromissvorschlag
• Änderungsvorschlag an Bundesrat
• Dann an Bundesregierung
• Bundespräsident muss unterzeichnen
Zustimmungsgesetz:
Gesetze des Bundes, die der Zustimmung des
Bundesrates bedürfen (z. B., weil sie die
verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten, insb. bei
der Finanzierung, der Bundesländer berühren,
verfassungsändernden Charakter haben oder einen
völkerrechtlichen Vertrag darstellen). Verweigert
der Bundesrat die Zustimmung zum Gesetz, ist es
abgelehnt.
Einspruchsgesetz:
sind Gesetz des Bundes, zu denen die Zustimmung
des Bundesrates nicht erforderlich ist, gegen die er
aber Einspruch erheben kann (Art. 77 GG). Der
Einspruch kann von einer Mehrheit des Bundestages
in einer erneuten Beratung des entsprechenden
Gesetzes zurückgewiesen werden.
• Grundrechte: Rechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen
• Menschenrechte: stehen über allem; dem Menschen von Beginn an mitgegeben;
Ausgangspunkt ist die menschliche Würde
• Naturrechte: unabhängig von Staatsformen oder Religion; stehen jedem Menschen
zu
• Bürgerrechte: Grundrechte, die nur Staatsbürgern zustehen
• Grundrechte sind nicht grenzenlos
• Recht eines einzelnen endet an der Stelle, an der das Recht eines Andren berührt
wird
Schranken, die einem Grundrecht innewohnen:
- wenn Grundrechte anderer Personen angegriffen werden
- verfassungsrechtlicher Schranken: Recht oder Gesetz können die Freiheit eingrenzen;
Rechte werden beschränkt
-Vorbehalte durch Gesetz: Grundrechte werden durch Gesetze eingeschränkt
-Einschränkung durch Gesetze: Rechte können eingeschränkt werden, um andere
Rechtsgüter zu schützen
Menschenwürde:
• Selbstbestimmung
• Individualität
• Soziale Gerechtigkeit
• Räumliche Privatsphäre
• Geistes- und Gewissenfreiheit
• Handlungsfreiheit
-Monarchie: Alleinherrschaft eines legitimierten Monarchen, der damit Träger der
Staatsgewalt ist
- Diktatur: Herrschaft eines einzelnen Diktators unter Mithilfe einer von der Diktatur
befehligten Gruppe bei Ausschluss jeglicher Mitsprache des Volkes
- Republik: Volksherrschaft durch demokratische Prozesse; direkte oder indirekte
Mitwirkung des Volkes im Entscheidungsprozess über öffentliche Dinge
,Staatsorgane
Bundespräsident:
• Höchste Amt in der Bundesrepublik
• Wird von der Bundesversammlung gewählt
• Vertritt den Bund völkerrechtlich
• Repräsentiert nach innen /außen
• Unterzeichnet Bundesgesetze
• Kann den Bundestag auflösen
• Schlägt den Bundeskanzler vor
• Ernennt/entlässt Bundesminister, Bundesrichter, Offiziere
• Hat das Begnadigungsrecht
Bundesregierung mit Bundeskanzler:
• Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten direkt vom Parlament
gewählt
• Bestimmt Richtlinien der Regierungspolitik
• Entscheidet über Stellvertreter
• Leitet die Regierungsgeschäfte
• Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler und Ministern
• Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten
ernannt
• Bundesregierung führt Politik durch
• Legt Gesetzesentwürfe fest
• Überwacht Bundesgesetze
• Koordiniert Tätigkeiten der Bundesministerien
• Entwirft Haushaltsplan
Bundestag:
• Abgeordnete werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer
Wahl gewählt
• Gesetzgebung → Legislative
• Kontrolle der Regierung
• Wahl des Bundeskanzlers
Bundesrat:
• Besteht aus Mitgliedern der Länderregierung
• Mitwirkung bei der Gesetzgebung
• Initiativrecht bei der Gesetzgebung
, Bundesverfassungsgericht:
• Besteht aus Bundesrichtern
• Hälfte der Mitglieder aus Bundestag, hälfte aus Bundesrat
• Wacht über Einhaltung des Grundgesetzes
• Zuständig für Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollen und Parteienverbot
Gesetzgebungsverfahren
• Entwurf beginnt
• Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag haben die Gesetzesiniative (Gesetze
vorschlagen)
• Im Bundestag wird der Vorschlag „gelesen“
• Lesungen → 1.) präsentieren 2.) debatieren 3.) Schlussabstimmung
• Bei Zustimmungsgesetzen muss der Bundesrat zustimmen → sonst wird es nicht
eingeführt
• Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag den Einspruch vom Bundesrat
überstimmen
• Vermittlungsausschuss entwirft einen Kompromissvorschlag
• Änderungsvorschlag an Bundesrat
• Dann an Bundesregierung
• Bundespräsident muss unterzeichnen
Zustimmungsgesetz:
Gesetze des Bundes, die der Zustimmung des
Bundesrates bedürfen (z. B., weil sie die
verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten, insb. bei
der Finanzierung, der Bundesländer berühren,
verfassungsändernden Charakter haben oder einen
völkerrechtlichen Vertrag darstellen). Verweigert
der Bundesrat die Zustimmung zum Gesetz, ist es
abgelehnt.
Einspruchsgesetz:
sind Gesetz des Bundes, zu denen die Zustimmung
des Bundesrates nicht erforderlich ist, gegen die er
aber Einspruch erheben kann (Art. 77 GG). Der
Einspruch kann von einer Mehrheit des Bundestages
in einer erneuten Beratung des entsprechenden
Gesetzes zurückgewiesen werden.