, Steuer
A. Überblick über Unternehmensberater
-
ung
•
Def .
Steuern (nicht Gebühren , ):
Beitrage Grundhaltung (öinmahyo laufend)
en keine ,
Gegenleistung ,
von öffentl .
-
redete .
Gemeinwesen kraft stadt Finanzhoheit
.
Stadt einnahmen
ErziehungErbschaft Schenkung) auferlegt zutrifft lleistungspflicht
-
.
, ,
wenn Tatbestand )
&
(
•
Steuer jur Sicht
Einteilung nach .
: Personen steuer -
Objektsteuer -
Vertretenden er -
Verbrauch Steuer
Einteilung Besteuerungsbasis Ertrag steuer
Besteuerung Vermögenstrznsfers Substanzsteuern Verkehrsteuern Verbrauchsteuern
-
:
-
-
-
( ErbschaftenSchenkung)
Steuerliche
- -
Grundbegriffe
-
-
-
:
• Steuerrechts
fähigkeit
Steuerubiebt f-
: not oder .
juristische Person
Träger von Rechten und Pflichten i beginnt mit Geburt u. endet mit Tod
•
steuerpflichtiger / Steuernummer nat : .
die
o .
jur Person
.
, durch
Leben unverändert
Steuergesetze verpflichtet jede nat
; .
Person Steuern .
ges
Gegenstoß
.
• Steurerobjekt Estengegenstand) Tatbestand denen : steuerliche Norm Steuerpflicht knüpft
an
jeweilige ,
Zustand,
Vorgang
Steuerschuldner nat o Tatbestand verwirklicht hat
jur Person , d. Steuer
Entrichtung
weit
verpflichtet gesetzt
•
:
. .
. .
Steuerschuldner i Ausnahmen wenn Steuerzahler Steuer für Steuerschuldner)
eines anderen (
Steuerzahler :
grundsätzlich Rechnung
•
Afrika
(
Bsp Lohnsteuer vom .
Arbeitgeber für Rechnung
d AN an Finanzamt ) .
Person die Steuer letztendlich wirt
•
Steuerfragen :
trägt
•
Bemessungsgrundlage :
Größe die das Steuerobjekt qualifiziert (z.B Höhe versteuernden Einkommens o Gewerbe ) .
ertrags
Steuersatz : Größe an der die Steuerschuld der vom Hundert satt o Einheit d
fester Geldbetrag Bemessungsgrundlage
•
pro . .
•
Steuertarife Steuersatz von Höhe
:
Bemessungsgrundlage unabhängig
sein (konstanter Steuersatz ) oder mit Höhe variieren
Cvaridder Steuersatz ) ( Bsp Einkommensteuer .
progressive Tarife Körperschaftssteuer konstanter Tarif )
,
(Einkommen juristische Personen wie KG,
GeNossenschaften, Vereinen
Einkommensteuer (stufenlos)
=
→
-
÷
→
E- -
•
Freibetrag steuerfrei
:
bis Höhe Steuer keine
Treigtenze Freigrenze
•
:
•
Parsch
betrag Betrag im
: Rahmen Ermittlung Bemessungsgrundlage ohne Nachweise
abgezogen werden darf
, Beinhaltet Pre -
Reading : Dinkelback ,
Ertragssteuer n Teil 1 : Einkommensteuer
Persönliche Steuerpflicht §1 EStG ordnung
• Unbeschränkte Steuerpflicht §1 Abs 1 EStG .
: nat Person ; im Inland entweder Wohnsitz hat
99µm
kegelt Wohnung
lässt, dass beibehalten und benutzen wird
.
.
(s ). 27 und
darauf
schließen
Aufenthalt Hats , tote
)@ ihren
Welten kommen sprinzip gewöhnlichen als 6Monate
vorübergehende länger
Einkünfte) .indeine Kur Erholung Besuchs zweck )
( Versteuerung in o ausländische ohne
längere Unterbrechung
- -
-
kurzfr sind unschädlich ④
Unterbrechungen
Bsp )Standby Wohnung
.
keineWohnung
Schweiz
Pilot laut
Arbeitsvertrag in DE haben teilt
:
aus muss :
mit anderen , beschränkt aber
Aufenthalt ? Verfügung Wohnung gewöhne .
2) Boarding house ,
wo man
langt Aufenthalt → kein Wohnsitz der
Prüfung ob >6 Monate
3) Dienstreise nein ; Postalische Anschrift bzw .
Zimmer Elternhaus :
Nein
Beschränkte Steuerpflicht §1 Abs 4 EStG nat Person , im Inland weder Wohnsitz noch
gewohnt Aufenthalt
• : .
. .
→ Inlaendische nach
Einkünfte 8495GHz
Territorialtätsprinzip
④ Wenn Gesamteindruck
zusammenhängenden einheitlichen Aufenthaltes nicht zerstört wird
'
eines ,
→ Gesamtumstände Einzelfall Auf Willen kommt
. es nicht an .
Ursprünge Planung berücksichtigen einheit Aufenthalt
.
: .
,
wenn bei Einreise kurzf. Unterbrechunggeplant .
heinekuzfristigke.tn
→
Unterbrechung
Auch
metren
Aufeinanderfolgende Entsendung zeiträume AN (objektive Umstände)
mehrere s
A. Überblick über Unternehmensberater
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•
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, ,
wenn Tatbestand )
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•
Steuer jur Sicht
Einteilung nach .
: Personen steuer -
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Verbrauch Steuer
Einteilung Besteuerungsbasis Ertrag steuer
Besteuerung Vermögenstrznsfers Substanzsteuern Verkehrsteuern Verbrauchsteuern
-
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( ErbschaftenSchenkung)
Steuerliche
- -
Grundbegriffe
-
-
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:
• Steuerrechts
fähigkeit
Steuerubiebt f-
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juristische Person
Träger von Rechten und Pflichten i beginnt mit Geburt u. endet mit Tod
•
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.
, durch
Leben unverändert
Steuergesetze verpflichtet jede nat
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Person Steuern .
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Gegenstoß
.
• Steurerobjekt Estengegenstand) Tatbestand denen : steuerliche Norm Steuerpflicht knüpft
an
jeweilige ,
Zustand,
Vorgang
Steuerschuldner nat o Tatbestand verwirklicht hat
jur Person , d. Steuer
Entrichtung
weit
verpflichtet gesetzt
•
:
. .
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eines anderen (
Steuerzahler :
grundsätzlich Rechnung
•
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Arbeitgeber für Rechnung
d AN an Finanzamt ) .
Person die Steuer letztendlich wirt
•
Steuerfragen :
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•
Bemessungsgrundlage :
Größe die das Steuerobjekt qualifiziert (z.B Höhe versteuernden Einkommens o Gewerbe ) .
ertrags
Steuersatz : Größe an der die Steuerschuld der vom Hundert satt o Einheit d
fester Geldbetrag Bemessungsgrundlage
•
pro . .
•
Steuertarife Steuersatz von Höhe
:
Bemessungsgrundlage unabhängig
sein (konstanter Steuersatz ) oder mit Höhe variieren
Cvaridder Steuersatz ) ( Bsp Einkommensteuer .
progressive Tarife Körperschaftssteuer konstanter Tarif )
,
(Einkommen juristische Personen wie KG,
GeNossenschaften, Vereinen
Einkommensteuer (stufenlos)
=
→
-
÷
→
E- -
•
Freibetrag steuerfrei
:
bis Höhe Steuer keine
Treigtenze Freigrenze
•
:
•
Parsch
betrag Betrag im
: Rahmen Ermittlung Bemessungsgrundlage ohne Nachweise
abgezogen werden darf
, Beinhaltet Pre -
Reading : Dinkelback ,
Ertragssteuer n Teil 1 : Einkommensteuer
Persönliche Steuerpflicht §1 EStG ordnung
• Unbeschränkte Steuerpflicht §1 Abs 1 EStG .
: nat Person ; im Inland entweder Wohnsitz hat
99µm
kegelt Wohnung
lässt, dass beibehalten und benutzen wird
.
.
(s ). 27 und
darauf
schließen
Aufenthalt Hats , tote
)@ ihren
Welten kommen sprinzip gewöhnlichen als 6Monate
vorübergehende länger
Einkünfte) .indeine Kur Erholung Besuchs zweck )
( Versteuerung in o ausländische ohne
längere Unterbrechung
- -
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kurzfr sind unschädlich ④
Unterbrechungen
Bsp )Standby Wohnung
.
keineWohnung
Schweiz
Pilot laut
Arbeitsvertrag in DE haben teilt
:
aus muss :
mit anderen , beschränkt aber
Aufenthalt ? Verfügung Wohnung gewöhne .
2) Boarding house ,
wo man
langt Aufenthalt → kein Wohnsitz der
Prüfung ob >6 Monate
3) Dienstreise nein ; Postalische Anschrift bzw .
Zimmer Elternhaus :
Nein
Beschränkte Steuerpflicht §1 Abs 4 EStG nat Person , im Inland weder Wohnsitz noch
gewohnt Aufenthalt
• : .
. .
→ Inlaendische nach
Einkünfte 8495GHz
Territorialtätsprinzip
④ Wenn Gesamteindruck
zusammenhängenden einheitlichen Aufenthaltes nicht zerstört wird
'
eines ,
→ Gesamtumstände Einzelfall Auf Willen kommt
. es nicht an .
Ursprünge Planung berücksichtigen einheit Aufenthalt
.
: .
,
wenn bei Einreise kurzf. Unterbrechunggeplant .
heinekuzfristigke.tn
→
Unterbrechung
Auch
metren
Aufeinanderfolgende Entsendung zeiträume AN (objektive Umstände)
mehrere s