Workbook
Studiengang: Soziale Arbeit Bachelor
Modul: Öffentliches Recht – DLBSAOER01
Vorgelegt von:
Matrikelnummer:
Tutorin: Esther Hartwich
Datum der Abgabe:
,I. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 IU Logo (IU 2021)
,II. Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Art. Artikel
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit
GG Grundgesetz
PartG Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
SGB Sozialgesetzbuch
SGG Sozialgerichtsgesetz
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
z.B. zum Beispiel
, Workbookaufgabe 1
Das Staatsprinzip in Art. 20 Abs. 1 GG bestimmt die Bundesrepublik Deutschland als demokrati-
schen und sozialen Bundesstaat. Das Staatsprinzip in Art. 28 Abs. 1 GG legt die verfassungsmäßige
Ordnung der Länder nach den republikanischen, demokratischen und sozialen Grundsätzen des
Rechtsstaates fest. Diese Staatsprinzipien (Demokratie-, Bundesstaats-, Rechtsstaats- und Sozial-
staatsprinzip) sind nicht veränderbar und bilden die tragende, verfassungsrechtliche Grundentschei-
dung.
Die durch das Sozialstaatsprinzip geschützten Grundsätze sind soziale Gerechtigkeit und soziale
Sicherheit. Unter sozialer Gerechtigkeit wird die kulturelle und wirtschaftliche Leistungs- und Chan-
cengleichheit jedes Menschen auf angemessenem Niveau (Bundeszentrale für politische Bildung
2012) sowie der Schutz der Schwächeren im Rechtsverkehr verstanden. Soziale Sicherheit ist eine
Sammelbezeichnung für Sozialversicherung, Versorgung und Sozialhilfe. Soziale Sicherheit be-
schreibt die Absicherung von Risiken wie Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit. Sie ist zusätzlich zum
Grundgesetz in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom
10.12.1948 Art. 22 zu finden (Bundeszentrale für politische Bildung 2016).
Die Verpflichtung der drei Staatsgewalten auf die zwei Grundgedanken des Sozialstaatsprinzips
äußert sich in politischen Bereichen wie z.B. in der Sozial- und Gesundheitspolitik sowie in den
Sozialgesetzbüchern und wirkt sich auf die Praxis der Sozialen Arbeit aus.
Die Legislative muss soziale Mindeststandards schaffen und ein Existenzminimum sicherstellen.
Diese hängen eng mit Art. 1 Abs. 1 GG zusammen. Das Existenzminimum in Deutschland betrug
im Jahr 2020 9.408 Euro. Bezieher niedriger Erwerbseinkommen haben durch die Verpflichtung der
Legislative auf die Grundsätze des Sozialstaatsprinzip z.B. Anspruch auf Wohngeld oder ergän-
zende Sozialleistungen (Deutscher Bundestag 2018).
Die Exekutive ist auf die Ergreifung möglichst sozial gerechter Maßnahmen verpflichtet und muss in
Notfällen Leistungen gewähren. Dies spiegelt sich z.B. in § 24 Abs. 1 SGB II in der Gewährung von
Darlehen bei besonderem Bedarf wider.
Die Judikative als richterliche Gewalt im Staat ist zur sozial gerechten Auslegung von Gesetzen
verpflichtet. § 1 Abs. 1 SGB I verpflichtet das Sozialgesetzbuch auf Verwirklichung sozialer Gerech-
tigkeit und sozialer Sicherheit.
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