Lernübersicht: betriebliche Mitbestimmung
1. Grundidee der betrieblichen Mitbestimmung
Die betriebliche Mitbestimmung bedeutet, dass AN über ihre Vertreter Einfluss auf die Entscheidungen im
Unternehmen nehmen können. Ziel ist ein faires Arbeitsumfeld, Schutz der Beschäftigten und bessere
Zusammenarbeit zwischen AG und AN.
wichtige gesetzliche Grundlage:
Betriebsverfassungsschutzgesetz (BetrVG)
Ziele der Mitbestimmung:
Schutz der AN-Rechte
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Gleichstellung von Männern und Frauen
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Sicherung von Arbeitsplatzen
Konfliktlösung im Betrieb
Beispiel:
Probleme, wie Überstunden, Ungleichbehandlung oder schlechte Arbeitsbedingungen können durch einen
Betriebsrat angesprochen werden.
2. der Betriebsrat
2.1. Was ist ein Betriebsrat?:
die gewählte Interessenvertretung der AN im Betrieb
vertritt Interessen der Beschäftigten gegenüber dem AG und hat Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte
2.2. Voraussetzungen für einen Betriebsrat:
mindestens 5 wahlberechtigte AN im Betrieb beschäftigt
davon mindestens 3 wählbar
wahlberechtigt sind AN ab 16 Jahren
wählbar sind AN ab 18 Jahren, die mindestens 6 Monate im Betrieb arbeiten
Wichtig:
AG darf die Wahl nicht verhindern
Amtszeit beträgt 4 Jahre
2.3. Ablauf der Betriebsratsauswahl:
1. Initiative zur Gründung eines Betriebsrates
2. Bildung eines Wahlvorstands (meist 3 Personen)
3. Erstellung einer Wahlausschreibung
4. Kandidatenvorschläge
5. Durchführung der geheimen Wahl
6. Auszählung der Stimmen
Wahlverfahren:
5-100 Beschäftigte vereinfachtes Verfahren
101-200 Beschäftigte vereinfachtes oder reguläres Verfahren
über 200 Beschäftigte reguläres Verfahren
1. Grundidee der betrieblichen Mitbestimmung
Die betriebliche Mitbestimmung bedeutet, dass AN über ihre Vertreter Einfluss auf die Entscheidungen im
Unternehmen nehmen können. Ziel ist ein faires Arbeitsumfeld, Schutz der Beschäftigten und bessere
Zusammenarbeit zwischen AG und AN.
wichtige gesetzliche Grundlage:
Betriebsverfassungsschutzgesetz (BetrVG)
Ziele der Mitbestimmung:
Schutz der AN-Rechte
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Gleichstellung von Männern und Frauen
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Sicherung von Arbeitsplatzen
Konfliktlösung im Betrieb
Beispiel:
Probleme, wie Überstunden, Ungleichbehandlung oder schlechte Arbeitsbedingungen können durch einen
Betriebsrat angesprochen werden.
2. der Betriebsrat
2.1. Was ist ein Betriebsrat?:
die gewählte Interessenvertretung der AN im Betrieb
vertritt Interessen der Beschäftigten gegenüber dem AG und hat Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte
2.2. Voraussetzungen für einen Betriebsrat:
mindestens 5 wahlberechtigte AN im Betrieb beschäftigt
davon mindestens 3 wählbar
wahlberechtigt sind AN ab 16 Jahren
wählbar sind AN ab 18 Jahren, die mindestens 6 Monate im Betrieb arbeiten
Wichtig:
AG darf die Wahl nicht verhindern
Amtszeit beträgt 4 Jahre
2.3. Ablauf der Betriebsratsauswahl:
1. Initiative zur Gründung eines Betriebsrates
2. Bildung eines Wahlvorstands (meist 3 Personen)
3. Erstellung einer Wahlausschreibung
4. Kandidatenvorschläge
5. Durchführung der geheimen Wahl
6. Auszählung der Stimmen
Wahlverfahren:
5-100 Beschäftigte vereinfachtes Verfahren
101-200 Beschäftigte vereinfachtes oder reguläres Verfahren
über 200 Beschäftigte reguläres Verfahren