Lernübersicht: Gesundheitssystem in Deutschland
Kapital 1: die Sozialversicherung und ihre Prinzipien
1. das deutsche Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung schützt Menschen vor finanziellen Folgen bestimmter Lebensrisiken.
Die 5 Säulen der Sozialversicherung:
Versicherung Abkürzung schützt vor…
gesetzliche Krankenversicherung GKV Krankheit
gesetzliche Pflegeversicherung GPV Pflegebedürftigkeit
gesetzliche Rentenversicherung GRV Alter, Erwerbsminderung, Tod
gesetzliche Unfallversicherung GUV Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten
Arbeitslosenversicherung ALV Arbeitslosigkeit
alle zusammen bilden die gesetzliche Sozialversicherung
2. Ziele der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung soll:
soziale Sicherheit gewährleisten
Armut verhindern
den Lebensstandard möglichst erhalten
Risiken absichern
Solidarität fördern
gesundheitliche Versorgung sicherstellen
Ziel ist die Absicherung der Bevölkerung gegen die wichtigsten Lebensrisiken
3. Geschichte
Die Sozialversicherung wurde von Otto von Bismarck eingeführt.
wichtige Gesetze:
1883 – Krankenversicherung
1884 – Unfallversicherung
1889 – Rentenversicherung
, 4. die Sozialversicherungsprinzipien
Solidaritätsprinzip:
Jeder zahlt nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Die Leistungen richten sich nicht danach, wie viel eingezahlt wurde.
Beispiel:
AN A verdient 2.500€
AN B verdient 5.500€
AN B zahlt deutlich mehr Beiträge
Werden beide krank, erhalten sie dieselben notwendigen Leistungen
Wichtig:
Beiträge nach Einkommen
Leistungen nach Bedarf
größter Unterschied zur privaten Krankenversicherung
Äquivalenzprinzip:
Hier richten sich die Leistungen nach den eingezahlten Beiträgen.
Je höher die Beiträge, desto höher können Leistungen sein.
Beispiele:
Rentenversicherung
private Versicherungen
Subsidiaritätsprinzip:
Erst hilft der Betro ene selbst.
Danach Familie Angehörige Versicherung Staat
Der Staat greift also erst ein, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen.
Versicherungsprinzip:
Leistungen erhält nur, wer versichert ist.
Selbstverwaltungsprinzip:
Die Sozialversicherung wird nicht direkt vom Staat geführt.
Sie verwaltet sich selbst.
Beispiele:
Krankenkassen
Berufsgenossenschaften
Rentenversicherung
Sie sind Körperschaften des ö entlichen Rechts und handeln innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
eigenverantwortlich.
Sachleistungsprinzip:
Versicherte erhalten meistens keine Geldzahlung, sondern direkt die notwendige Leistung.
Beispiele:
Arztbesuch
Krankenhaus
Medikamente
Physiotherapie
Die Krankenkasse rechnet direkt mit dem Leistungserbringer ab.
, 5. Finanzierung
Grundsätzlich gilt:
AN und AG zahlen Beiträge.
Ausnahmen:
Unfallversicherung nur AG
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose
Zusatzbeitrag GKV grundsätzlich vom Versicherten zu tragen (je nach aktueller gesetzlicher Regelung
kann die Aufteilung angepasst sein)
6. Versicherungsarten
Pflichtversicherung:
gesetzlich vorgeschrieben
Beispiele:
AN bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze
Azubis
Studenten (unter bestimmten Voraussetzungen)
freiwillige Versicherung:
Wer nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann freiwillig gesetzlich versichert bleiben.
Familienversicherung:
kostenlose Mitversicherung von:
Ehepartnern
Kindern
unter gesetzlichen Voraussetzungen
7. Versicherungsträger
Die Leistungen werden nicht vom Staat direkt erbracht.
Träger sind beispielsweise:
Krankenkassen
Pflegekassen
Berufsgenossenschaften
deutsche Rentenversicherung
Bundesagentur für Arbeit
8. Körperschaft des ö entlichen Rechts
Viele Sozialversicherungsträger sind Körperschaften des ö entlichen Rechts.
Merkmale:
eigene Verwaltung
Selbstverwaltung
erfüllen ö entliche Aufgaben
handeln auf gesetzlicher Grundlage
, 9. Rechtsgrundlagen
Die Sozialversicherung ist im Sozialgesetzbuch geregelt.
SGB I allgemeiner Teil
SGB IV gemeinsame Vorschriften
SGB V Krankenversicherung
SGB VII Unfallversicherung
SGB XI Pflegeversicherung
SGB VI Rentenversicherung
SGB III Arbeitslosenversicherung
Kapital 1: die Sozialversicherung und ihre Prinzipien
1. das deutsche Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung schützt Menschen vor finanziellen Folgen bestimmter Lebensrisiken.
Die 5 Säulen der Sozialversicherung:
Versicherung Abkürzung schützt vor…
gesetzliche Krankenversicherung GKV Krankheit
gesetzliche Pflegeversicherung GPV Pflegebedürftigkeit
gesetzliche Rentenversicherung GRV Alter, Erwerbsminderung, Tod
gesetzliche Unfallversicherung GUV Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten
Arbeitslosenversicherung ALV Arbeitslosigkeit
alle zusammen bilden die gesetzliche Sozialversicherung
2. Ziele der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung soll:
soziale Sicherheit gewährleisten
Armut verhindern
den Lebensstandard möglichst erhalten
Risiken absichern
Solidarität fördern
gesundheitliche Versorgung sicherstellen
Ziel ist die Absicherung der Bevölkerung gegen die wichtigsten Lebensrisiken
3. Geschichte
Die Sozialversicherung wurde von Otto von Bismarck eingeführt.
wichtige Gesetze:
1883 – Krankenversicherung
1884 – Unfallversicherung
1889 – Rentenversicherung
, 4. die Sozialversicherungsprinzipien
Solidaritätsprinzip:
Jeder zahlt nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Die Leistungen richten sich nicht danach, wie viel eingezahlt wurde.
Beispiel:
AN A verdient 2.500€
AN B verdient 5.500€
AN B zahlt deutlich mehr Beiträge
Werden beide krank, erhalten sie dieselben notwendigen Leistungen
Wichtig:
Beiträge nach Einkommen
Leistungen nach Bedarf
größter Unterschied zur privaten Krankenversicherung
Äquivalenzprinzip:
Hier richten sich die Leistungen nach den eingezahlten Beiträgen.
Je höher die Beiträge, desto höher können Leistungen sein.
Beispiele:
Rentenversicherung
private Versicherungen
Subsidiaritätsprinzip:
Erst hilft der Betro ene selbst.
Danach Familie Angehörige Versicherung Staat
Der Staat greift also erst ein, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen.
Versicherungsprinzip:
Leistungen erhält nur, wer versichert ist.
Selbstverwaltungsprinzip:
Die Sozialversicherung wird nicht direkt vom Staat geführt.
Sie verwaltet sich selbst.
Beispiele:
Krankenkassen
Berufsgenossenschaften
Rentenversicherung
Sie sind Körperschaften des ö entlichen Rechts und handeln innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
eigenverantwortlich.
Sachleistungsprinzip:
Versicherte erhalten meistens keine Geldzahlung, sondern direkt die notwendige Leistung.
Beispiele:
Arztbesuch
Krankenhaus
Medikamente
Physiotherapie
Die Krankenkasse rechnet direkt mit dem Leistungserbringer ab.
, 5. Finanzierung
Grundsätzlich gilt:
AN und AG zahlen Beiträge.
Ausnahmen:
Unfallversicherung nur AG
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose
Zusatzbeitrag GKV grundsätzlich vom Versicherten zu tragen (je nach aktueller gesetzlicher Regelung
kann die Aufteilung angepasst sein)
6. Versicherungsarten
Pflichtversicherung:
gesetzlich vorgeschrieben
Beispiele:
AN bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze
Azubis
Studenten (unter bestimmten Voraussetzungen)
freiwillige Versicherung:
Wer nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann freiwillig gesetzlich versichert bleiben.
Familienversicherung:
kostenlose Mitversicherung von:
Ehepartnern
Kindern
unter gesetzlichen Voraussetzungen
7. Versicherungsträger
Die Leistungen werden nicht vom Staat direkt erbracht.
Träger sind beispielsweise:
Krankenkassen
Pflegekassen
Berufsgenossenschaften
deutsche Rentenversicherung
Bundesagentur für Arbeit
8. Körperschaft des ö entlichen Rechts
Viele Sozialversicherungsträger sind Körperschaften des ö entlichen Rechts.
Merkmale:
eigene Verwaltung
Selbstverwaltung
erfüllen ö entliche Aufgaben
handeln auf gesetzlicher Grundlage
, 9. Rechtsgrundlagen
Die Sozialversicherung ist im Sozialgesetzbuch geregelt.
SGB I allgemeiner Teil
SGB IV gemeinsame Vorschriften
SGB V Krankenversicherung
SGB VII Unfallversicherung
SGB XI Pflegeversicherung
SGB VI Rentenversicherung
SGB III Arbeitslosenversicherung