Lernübersicht: Rechts- und Geschäftsfähigkeit
1. Grundlagen des Rechts (BGB)
das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Personen
1. Allgemeiner Teil (§§1-240)
2. Schuldrecht (§§241-853)
3. Sachenrecht (§§854-1296)
4. Familienrecht (§§1297-1921)
5. Erbrecht (§§1922-2385)
2. Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Rechtssubjekte = Träger von Rechten und Pflichten:
Rechtssubjekte sind Personen, die Rechte haben und Verpflichtungen eingehen können
Arten:
natürliche Personen:
- jeder Mensch
- Beginn: Geburt
- Ende: Tod
juristische Personen
- Organisationen mit eigener Rechtsfähigkeit (Unternehmen wie GmbH oder AG, Vereine, Staat,
Körperschaften)
- Beispiele: IHK, eingetragener Verein, Stadt Frankfurt
- Merkmale; können Verträge schließen, klagen oder verklagt werden, handeln über Organe (z.B.
Geschäftsführer)
Rechtsobjekte:
Rechtsobjekte sind Dinge, auf die sich Rechte beziehen
Beispiele:
Sachen (§90 BGB):
- beweglich (z.B. Auto, Handy)
- unbeweglich (z.B. Grundstück)
Rechte:
- Patent
- Urheberrecht
- Mietrecht
3. Rechtsfähigkeit
Definition:
Rechtsfähigkeit = Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Beginn und Ende:
Beginn: Geburt (§1 BGB)
Ende: Tod
Beispiel:
ein Baby kann erben ist rechtsfähig
(auch ein ungeborenes Kind kann erben, wenn es später lebend geboren wird)
1. Grundlagen des Rechts (BGB)
das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Personen
1. Allgemeiner Teil (§§1-240)
2. Schuldrecht (§§241-853)
3. Sachenrecht (§§854-1296)
4. Familienrecht (§§1297-1921)
5. Erbrecht (§§1922-2385)
2. Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Rechtssubjekte = Träger von Rechten und Pflichten:
Rechtssubjekte sind Personen, die Rechte haben und Verpflichtungen eingehen können
Arten:
natürliche Personen:
- jeder Mensch
- Beginn: Geburt
- Ende: Tod
juristische Personen
- Organisationen mit eigener Rechtsfähigkeit (Unternehmen wie GmbH oder AG, Vereine, Staat,
Körperschaften)
- Beispiele: IHK, eingetragener Verein, Stadt Frankfurt
- Merkmale; können Verträge schließen, klagen oder verklagt werden, handeln über Organe (z.B.
Geschäftsführer)
Rechtsobjekte:
Rechtsobjekte sind Dinge, auf die sich Rechte beziehen
Beispiele:
Sachen (§90 BGB):
- beweglich (z.B. Auto, Handy)
- unbeweglich (z.B. Grundstück)
Rechte:
- Patent
- Urheberrecht
- Mietrecht
3. Rechtsfähigkeit
Definition:
Rechtsfähigkeit = Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Beginn und Ende:
Beginn: Geburt (§1 BGB)
Ende: Tod
Beispiel:
ein Baby kann erben ist rechtsfähig
(auch ein ungeborenes Kind kann erben, wenn es später lebend geboren wird)