Lernübersicht: Umsatzsteuer und Vorsteuer
1. Grundlagen der Umsatzsteuer
1.1 Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine Steuer, die grundsätzlich auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen
erhoben wird.
Unternehmen berechnen sie ihren Kunden und führen sie – nach Verrechnung mit der abzugsfähigen Vorsteuer
– an das Finanzamt ab.
Beispiel:
Ein Unternehmen verkauft Büromaterial für 100 € netto.
Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % kommen 19 € Umsatzsteuer hinzu.
Der Kunde zahlt insgesamt 119 € brutto.
1.2 Was ist die Vorsteuer?
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst beim Einkauf von Waren oder
Dienstleistungen an andere Unternehmen bezahlt.
Ist das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann es
diese Steuer vom Finanzamt zurückfordern beziehungsweise mit seiner Umsatzsteuer verrechnen.
Beispiel:
Ein Krankenhaus kauft Büromaterial für 100 € netto und zahlt 19 € Umsatzsteuer.
Diese 19 € können bei Vorliegen der Voraussetzungen als Vorsteuer abgezogen werden.
1.3 Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer
Umsatzsteuer:
- Steuer, die das Unternehmen seinen Kunden für steuerpflichtige Leistungen berechnet.
Vorsteuer:
- Steuer, die das Unternehmen bei eigenen Einkäufen bezahlt und gegebenenfalls abziehen darf.
Beim Verkauf entsteht Umsatzsteuer, beim Einkauf entsteht möglicherweise abzugsfähige Vorsteuer.
1.4 Netto, Umsatzsteuer und Brutto
Nettobetrag: Betrag ohne Umsatzsteuer
Umsatzsteuer: Steuerbetrag
Bruttobetrag: Nettobetrag einschließlich Umsatzsteuer
Brutto = Netto + Umsatzsteuer
Beispiel:
Netto: 200 €
Umsatzsteuer (19 %): 38 €
Brutto: 238 €
, 2. Umsatzsteuersätze
2.1 Regelsteuersatz
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19 %.
Er gilt für viele Waren und Dienstleistungen, sofern keine Steuerbefreiung oder ein ermäßigter Steuersatz
greift.
Beispiele:
Büromaterial
Computer und viele andere technische Geräte
Viele betriebliche Dienstleistungen
2.2 Ermäßigter Steuersatz
Der ermäßigte Steuersatz beträgt grundsätzlich 7 %. Er gilt nur für bestimmte gesetzlich festgelegte Umsätze.
Welche Leistungen darunterfallen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Nicht jede Ware oder
Dienstleistung ist automatisch mit 7 % besteuert.
2.3 Steuerfreie Umsätze
Für bestimmte Leistungen sieht das Umsatzsteuergesetz eine Steuerbefreiung vor.
Im Gesundheitswesen sind beispielsweise viele Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin unter den
Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei.
Nicht alle Leistungen eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis sind automatisch steuerfrei. Verwaltungs-,
Vermietungs- oder andere Zusatzleistungen müssen gesondert beurteilt werden.
Bei steuerfreien Umsätzen ist außerdem zu beachten, dass der Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende
Einkäufe grundsätzlich ausgeschlossen sein kann. Es gibt gesetzliche Ausnahmen.
3. Formeln zur Berechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer
3.1 Umsatzsteuer aus dem Nettobetrag berechnen
Wenn der Nettobetrag bekannt ist:
Umsatzsteuer = Netto * (Steuersatz / 100)
bei 19%
Ust = Netto * 0,19
Beispiel:
Ein Unternehmen verkauft Waren für 800 € netto.
800 * 0,19 = 152€
Netto: 800€
Ust: 152€
Brutto: 952€
3.2 Bruttobetrag aus dem Nettobetrag berechnen
Brutto = Netto * 1,19
bei 7 % lautet der Faktor entsprechend 1,07
Beispiel:
800€ * 1,19 = 952€
1. Grundlagen der Umsatzsteuer
1.1 Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine Steuer, die grundsätzlich auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen
erhoben wird.
Unternehmen berechnen sie ihren Kunden und führen sie – nach Verrechnung mit der abzugsfähigen Vorsteuer
– an das Finanzamt ab.
Beispiel:
Ein Unternehmen verkauft Büromaterial für 100 € netto.
Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % kommen 19 € Umsatzsteuer hinzu.
Der Kunde zahlt insgesamt 119 € brutto.
1.2 Was ist die Vorsteuer?
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst beim Einkauf von Waren oder
Dienstleistungen an andere Unternehmen bezahlt.
Ist das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann es
diese Steuer vom Finanzamt zurückfordern beziehungsweise mit seiner Umsatzsteuer verrechnen.
Beispiel:
Ein Krankenhaus kauft Büromaterial für 100 € netto und zahlt 19 € Umsatzsteuer.
Diese 19 € können bei Vorliegen der Voraussetzungen als Vorsteuer abgezogen werden.
1.3 Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer
Umsatzsteuer:
- Steuer, die das Unternehmen seinen Kunden für steuerpflichtige Leistungen berechnet.
Vorsteuer:
- Steuer, die das Unternehmen bei eigenen Einkäufen bezahlt und gegebenenfalls abziehen darf.
Beim Verkauf entsteht Umsatzsteuer, beim Einkauf entsteht möglicherweise abzugsfähige Vorsteuer.
1.4 Netto, Umsatzsteuer und Brutto
Nettobetrag: Betrag ohne Umsatzsteuer
Umsatzsteuer: Steuerbetrag
Bruttobetrag: Nettobetrag einschließlich Umsatzsteuer
Brutto = Netto + Umsatzsteuer
Beispiel:
Netto: 200 €
Umsatzsteuer (19 %): 38 €
Brutto: 238 €
, 2. Umsatzsteuersätze
2.1 Regelsteuersatz
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19 %.
Er gilt für viele Waren und Dienstleistungen, sofern keine Steuerbefreiung oder ein ermäßigter Steuersatz
greift.
Beispiele:
Büromaterial
Computer und viele andere technische Geräte
Viele betriebliche Dienstleistungen
2.2 Ermäßigter Steuersatz
Der ermäßigte Steuersatz beträgt grundsätzlich 7 %. Er gilt nur für bestimmte gesetzlich festgelegte Umsätze.
Welche Leistungen darunterfallen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Nicht jede Ware oder
Dienstleistung ist automatisch mit 7 % besteuert.
2.3 Steuerfreie Umsätze
Für bestimmte Leistungen sieht das Umsatzsteuergesetz eine Steuerbefreiung vor.
Im Gesundheitswesen sind beispielsweise viele Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin unter den
Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei.
Nicht alle Leistungen eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis sind automatisch steuerfrei. Verwaltungs-,
Vermietungs- oder andere Zusatzleistungen müssen gesondert beurteilt werden.
Bei steuerfreien Umsätzen ist außerdem zu beachten, dass der Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende
Einkäufe grundsätzlich ausgeschlossen sein kann. Es gibt gesetzliche Ausnahmen.
3. Formeln zur Berechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer
3.1 Umsatzsteuer aus dem Nettobetrag berechnen
Wenn der Nettobetrag bekannt ist:
Umsatzsteuer = Netto * (Steuersatz / 100)
bei 19%
Ust = Netto * 0,19
Beispiel:
Ein Unternehmen verkauft Waren für 800 € netto.
800 * 0,19 = 152€
Netto: 800€
Ust: 152€
Brutto: 952€
3.2 Bruttobetrag aus dem Nettobetrag berechnen
Brutto = Netto * 1,19
bei 7 % lautet der Faktor entsprechend 1,07
Beispiel:
800€ * 1,19 = 952€