Lernübersicht: Datenschutz und Datensicherheit
1. Grundlagen des Datenschutzes
1.1 Was bedeutet Datenschutz?
Datenschutz ist der Schutz von Menschen davor, dass ihre personenbezogenen Daten unzulässig erhoben,
verarbeitet, gespeichert, weitergegeben oder genutzt werden.
Das Ziel ist, das Recht jedes Menschen auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Jeder soll
grundsätzlich nachvollziehen können, wer seine personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet
und welche Rechte er dabei hat.
Im Gesundheitswesen ist Datenschutz besonders wichtig, weil häufig vertrauliche Informationen über
Krankheiten, Behandlungen, Medikamente und persönliche Lebensumstände verarbeitet werden.
Beispiele:
Mitarbeiterin darf Patientendaten nicht aus Neugier aufrufen
Krankenkasse darf Versichertendaten nur im zulässigen Rahmen verarbeiten
Patientenakte darf nicht o en für Unbefugte zugänglich sein
medizinische Befunde dürfen nicht ungeschützt an falsche Empfänger versendet werden
1.2 Was bedeutet Datensicherheit?
Datensicherheit umfasst Maßnahmen, mit denen Daten vor Verlust, Manipulation, Zerstörung und
unberechtigtem Zugri geschützt werden.
Beispiele:
sichere Passwörter verwenden
Zugri srechte beschränken
regelmäßige Datensicherungen durchführen
Schadsoftware erkennen und abwehren
Computer sperren, wenn der Arbeitsplatz verlassen wird
Daten verschlüsseln
Systeme vor Ausfällen schützen
1.3 Datenschutz und Datensicherheit – der Unterschied
Datenschutz
Frage: Darf ich diese Daten verarbeiten?
Beispiel: Darf ich als Verwaltungsmitarbeiterin die Diagnose eines Patienten einsehen, oder ist der Zugri für
meine Aufgabe gar nicht erforderlich?
Datensicherheit
Frage: Wie schütze ich die Daten vor Gefahren?
Beispiel: Wie verhindere ich, dass Unbefugte die Patientenakte lesen, verändern oder löschen?
Datenschutz regelt den zulässigen Umgang mit personenbezogenen Daten. Datensicherheit schützt Daten vor
Gefahren.
Beides hängt zusammen: Datensicherheit ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes, umfasst aber auch
den Schutz anderer Daten, etwa technischer oder betrieblicher Informationen.
, 2. Personenbezogene Daten
2.1 Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare
natürliche Person beziehen.
Eine Person ist identifizierbar, wenn sie beispielsweise direkt oder durch die Kombination mehrerer Angaben
erkannt werden kann.
Beispiele:
Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Anschrift
Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Versicherungsnummer
Personalnummer, wenn sie einer Person zugeordnet werden kann
Kontodaten
IP-Adresse, wenn sie einer Person zugeordnet werden kann
Patienten- und Behandlungsdaten
Auch eine Kombination von Informationen kann personenbezogen sein. Beispielsweise können Alter, Wohnort
und eine seltene Erkrankung gemeinsam Rückschlüsse auf eine bestimmte Person ermöglichen.
2.2 Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt bestimmte Daten besonders stark. Dazu gehören unter
anderem Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Daten über
ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Daten
zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung.
Im Gesundheitswesen sind insbesondere Gesundheitsdaten wichtig.
Beispiele:
Diagnosen
Laborwerte
Arztberichte
Angaben zu Medikamenten
Informationen über psychische Erkrankungen
Angaben zu Schwangerschaften
Informationen über frühere Behandlungen
Für die Verarbeitung dieser besonderen Datenkategorien gelten zusätzliche Anforderungen. Sie ist
grundsätzlich untersagt, sofern keine Ausnahme nach Art. 9 DSGVO greift, beispielsweise eine einschlägige
gesetzliche Grundlage oder eine wirksame ausdrückliche Einwilligung.
1. Grundlagen des Datenschutzes
1.1 Was bedeutet Datenschutz?
Datenschutz ist der Schutz von Menschen davor, dass ihre personenbezogenen Daten unzulässig erhoben,
verarbeitet, gespeichert, weitergegeben oder genutzt werden.
Das Ziel ist, das Recht jedes Menschen auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Jeder soll
grundsätzlich nachvollziehen können, wer seine personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet
und welche Rechte er dabei hat.
Im Gesundheitswesen ist Datenschutz besonders wichtig, weil häufig vertrauliche Informationen über
Krankheiten, Behandlungen, Medikamente und persönliche Lebensumstände verarbeitet werden.
Beispiele:
Mitarbeiterin darf Patientendaten nicht aus Neugier aufrufen
Krankenkasse darf Versichertendaten nur im zulässigen Rahmen verarbeiten
Patientenakte darf nicht o en für Unbefugte zugänglich sein
medizinische Befunde dürfen nicht ungeschützt an falsche Empfänger versendet werden
1.2 Was bedeutet Datensicherheit?
Datensicherheit umfasst Maßnahmen, mit denen Daten vor Verlust, Manipulation, Zerstörung und
unberechtigtem Zugri geschützt werden.
Beispiele:
sichere Passwörter verwenden
Zugri srechte beschränken
regelmäßige Datensicherungen durchführen
Schadsoftware erkennen und abwehren
Computer sperren, wenn der Arbeitsplatz verlassen wird
Daten verschlüsseln
Systeme vor Ausfällen schützen
1.3 Datenschutz und Datensicherheit – der Unterschied
Datenschutz
Frage: Darf ich diese Daten verarbeiten?
Beispiel: Darf ich als Verwaltungsmitarbeiterin die Diagnose eines Patienten einsehen, oder ist der Zugri für
meine Aufgabe gar nicht erforderlich?
Datensicherheit
Frage: Wie schütze ich die Daten vor Gefahren?
Beispiel: Wie verhindere ich, dass Unbefugte die Patientenakte lesen, verändern oder löschen?
Datenschutz regelt den zulässigen Umgang mit personenbezogenen Daten. Datensicherheit schützt Daten vor
Gefahren.
Beides hängt zusammen: Datensicherheit ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes, umfasst aber auch
den Schutz anderer Daten, etwa technischer oder betrieblicher Informationen.
, 2. Personenbezogene Daten
2.1 Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare
natürliche Person beziehen.
Eine Person ist identifizierbar, wenn sie beispielsweise direkt oder durch die Kombination mehrerer Angaben
erkannt werden kann.
Beispiele:
Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Anschrift
Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Versicherungsnummer
Personalnummer, wenn sie einer Person zugeordnet werden kann
Kontodaten
IP-Adresse, wenn sie einer Person zugeordnet werden kann
Patienten- und Behandlungsdaten
Auch eine Kombination von Informationen kann personenbezogen sein. Beispielsweise können Alter, Wohnort
und eine seltene Erkrankung gemeinsam Rückschlüsse auf eine bestimmte Person ermöglichen.
2.2 Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt bestimmte Daten besonders stark. Dazu gehören unter
anderem Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Daten über
ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Daten
zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung.
Im Gesundheitswesen sind insbesondere Gesundheitsdaten wichtig.
Beispiele:
Diagnosen
Laborwerte
Arztberichte
Angaben zu Medikamenten
Informationen über psychische Erkrankungen
Angaben zu Schwangerschaften
Informationen über frühere Behandlungen
Für die Verarbeitung dieser besonderen Datenkategorien gelten zusätzliche Anforderungen. Sie ist
grundsätzlich untersagt, sofern keine Ausnahme nach Art. 9 DSGVO greift, beispielsweise eine einschlägige
gesetzliche Grundlage oder eine wirksame ausdrückliche Einwilligung.