Betriebliches Rechnungswesen,
Controlling, Finanzierung und
Investition
Geprüfte:r Kaufmännische:r Fachwirt:in (HwO) · Prüfungsvorbereitung
Inhalt: 5 Kapitel · 39 Themen · ca. 6,232 Wörter
Aufbau: Stichpunkte, Merksätze, Tabellen und Formeln – zum schnellen Wiederholen vor
der Prüfung.
Eigene Ausarbeitung · Nur für den privaten Gebrauch · Keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität,
insbesondere bei Gesetzesänderungen.
,Inhalt
Finanzbuchhaltung 4
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) 4
Inventur, Inventar und Bilanz 5
Geschäftsvorfälle 6
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 6
Kontensystem 7
Abschluss des GuV-Kontos über das Eigenkapital 8
Bilanzanalyse 9
Inventurdifferenzen 12
Beurteilung weiterer Kennzahlen 13
Kosten- und Leistungsrechnung 14
Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) 14
Grundbegriffe des Rechnungswesens 14
Zweckaufwand und neutraler Aufwand 15
Kalkulatorische Kosten 16
Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten 17
Abgrenzungsrechnung 17
Kostendegressionseffekt („Gesetz der Massenproduktion“) 18
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung 18
Zuschlagskalkulation (Vollkostenrechnung) 19
Deckungsbeitragsrechnung (Teilkostenrechnung) 21
Verkaufspreiskalkulation (Vorwärtskalkulation) 22
Controlling und Planungsrechnung 23
Zielsetzungen im Controlling 23
Controlling als Prozess (Regelkreis) 23
Analysemethoden des Controllings 23
Planungsrechnung 24
Investitionsplanung und Finanzierung 26
Investitionsrechnung 26
Finanzierung mittels Eigenkapital und Fremdkapital 26
Kapitalbedarfsermittlung und Kapitalbedarfsplan 27
Finanzierungsarten 28
Lieferantenkredit 29
Kapitaldienst 29
Kreditsubstitute: Leasing und Factoring 29
Kreditsicherheiten 30
2
,Finanz- und Liquiditätsplanung 32
Aufgaben und Ziele der Liquiditätsplanung 32
Statische Liquiditätsmessung versus dynamische Liquiditätsplanung 32
Liquidität 33
Working Capital 33
Leasing aus Liquiditätssicht 34
Rückmietkauf (Sale-and-lease-back) 34
Factoring aus Liquiditätssicht 35
3
, Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Die GoB sind die allgemein anerkannten Regeln, nach denen Bücher zu führen und Jahresabschlüsse
aufzustellen sind. Sie ergeben sich aus dem HGB, der Abgabenordnung (AO) und der Rechtsprechung. Vier
Grundsätze sind besonders prüfungsrelevant.
1. Klarheit und Übersichtlichkeit der Buchführung
– Die Buchführung muss sachgerecht und überschaubar sein, sodass sich ein sachverständiger Dritter
in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann.
– Eintragungen dürfen nachträglich nicht so geändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht
mehr feststellbar ist.
– → Radieren, Korrekturflüssigkeit, Überkleben, Löschungen oder Eintragungen mit Bleistift sind
verboten. Korrekturen erfolgen durch Stornobuchungen.
– Der Jahresabschluss muss übersichtlich gegliedert sein.
2. Ordnungsgemäße Erfassung der Geschäftsvorfälle
– Alle Geschäftsvorfälle sind fortlaufend, vollständig, richtig, zeitgerecht und sachlich geordnet zu
erfassen (§ 146 Abs. 1 AO).
– Kasseneinnahmen und Kassenausgaben müssen täglich festgehalten werden (§ 146 Abs. 1 AO).
3. Keine Buchung ohne Beleg
– Jede Buchung muss durch einen Beleg nachprüfbar sein.
– Belege können in Papierform oder in elektronischer Form (mit qualifizierter Signatur bzw.
revisionssicherer Archivierung) vorliegen.
– Belege werden fortlaufend nummeriert.
– Typische Belegarten und ihre Ordnung:
– Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen (Rechnungen sind innerhalb von 6 Monaten nach
Leistungserbringung zu stellen)
– Geschäftsvorfälle im Kassenbuch
– Kontoauszüge der Bank
– Lohn- und Gehaltsabrechnungen
– Mindestbestandteile einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG, § 14a Abs. 5 UStG):
– vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger
– Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
– Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Dienstleistung
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