Verwaltungsakt, Rechtmäßigkeit und Rechtsschutz
Rechtsstand: 02.07.2026 Hinweis: Grundlage ist das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes. In
Klausuren immer prüfen, ob ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz oder ein Spezialgesetz vorrangig gilt.
Verwaltungsrecht wäre ja sonst fast zu übersichtlich.
,1. Grundlagen des Verwaltungsaktes
1.1 Definition
Ein Verwaltungsakt ist nach § 35 VwVfG jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche
Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft
und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Eine Allgemeinverfügung ist ebenfalls
ein Verwaltungsakt, richtet sich aber an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder
bestimmbaren Personenkreis oder betrifft die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder deren
Benutzung durch die Allgemeinheit.
1.2 Tatbestandsmerkmale des Verwaltungsaktes
Merkmal Bedeutung Beispiel
Maßnahme Jedes hoheitliche Verhalten mit Erlass eines Gebührenbescheides
Erklärungsgehalt
Behörde Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Stadt, Kreis, Bezirksregierung
Verwaltung wahrnimmt
Gebiet des Die Behörde handelt auf Grundlage Ordnungsverfügung nach
öffentlichen öffentlich-rechtlicher Vorschriften Ordnungsrecht
Rechts
Regelung Es wird eine verbindliche Erlaubnis wird erteilt oder abgelehnt
Rechtsfolge gesetzt
Einzelfall Konkret-individuelle Regelung Baugenehmigung für ein bestimmtes
Grundstück
Außenwirkung Wirkung gegenüber einer Person Bürger erhält Ablehnungsbescheid
außerhalb der Verwaltung
Merksatz: Ein Verwaltungsakt liegt vor, wenn eine Behörde verbindlich gegenüber jemandem
außerhalb der Verwaltung etwas regelt.
1.3 Abgrenzungen
Abgrenzung Kein Verwaltungsakt, weil ... Beispiel
Realakt keine verbindliche Regelung Auskunft, Warnung,
getroffen wird tatsächliche Handlung
Öffentlich- Einigung statt einseitiger Regelung Vergleich zwischen Behörde
rechtlicher Vertrag und Bürger
Rechtsnorm abstrakt-generelle Regelung Satzung, Verordnung
Innerdienstliche keine Außenwirkung Anweisung der Amtsleitung an
Weisung Mitarbeitende
Schlichtes nur tatsächliches Handeln Reinigung einer Straße
Verwaltungshandeln
Wiederholungsfragen
1. Welche sechs Merkmale hat ein Verwaltungsakt?
2. Warum ist eine bloße Auskunft meistens kein Verwaltungsakt?
3. Was unterscheidet einen Verwaltungsakt von einer Rechtsnorm?
, 2. Arten von Verwaltungsakten
Art des Definition Beispiel Bedeutung für die
Verwaltungsakte Prüfung
s
Belastender VA verschlechtert die Abrissverfügung, Anfechtungsklage
Rechtsposition Gebührenbescheid
Begünstigender verbessert die Baugenehmigung, Rücknahme/Widerruf
VA Rechtsposition Bewilligungsbeschei mit Vertrauensschutz
d
VA mit begünstigt eine Baugenehmigung für Rechtsschutz Dritter
Doppelwirkung Person und belastet Nachbargrundstück beachten
eine andere
Feststellender VA stellt ein Feststellung der Klärt Rechtslage
Rechtsverhältnis Zuverlässigkeit verbindlich
verbindlich fest
Gestaltender VA begründet, ändert Einbürgerung, Rechtslage wird
oder beendet ein Entlassung aus verändert
Rechtsverhältnis Beamtenverhältnis
Befehlender VA verpflichtet zu Tun, Nutzungsuntersagun Vollstreckbarkeit
Dulden oder g wichtig
Unterlassen
Dinglicher VA bezieht sich auf eine Widmung einer wirkt objektbezogen
Sache Straße
Personenbezoge bezieht sich auf eine Gewerbeuntersagung persönliche
ner VA Person Voraussetzungen
wichtig
Allgemeinverfügu konkreter Anlass, Verkehrszeichen, VA, obwohl mehrere
ng aber allgemeiner Versammlungsverbot betroffen sind
Adressatenkreis
Merksatz: Die Art des Verwaltungsaktes entscheidet oft darüber, welcher Rechtsschutz passt
und ob Vertrauensschutz eine Rolle spielt.
Wiederholungsfragen
1. Warum ist eine Baugenehmigung häufig ein Verwaltungsakt mit Doppelwirkung?
2. Welche Klageart passt typischerweise gegen einen belastenden VA?
3. Warum ist die Einordnung als begünstigender VA bei § 48 VwVfG wichtig?