Immobilienverwaltung
, Erlaubnisp icht
Was ist erlaubnisp ichtig?
● Personen / Unternehmen, die gewerbsmäßig Immobilienverwaltung betreiben möchten,
müssen Erlaubnis beantragen
● gilt für Vermittlung & Verwaltung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume
● gilt auch für Bauträger & Makler
● Erlaubnis muss regelmäßig (alle 3 Jahre) verlängert werden (+Prüfung Zuverlässigkeit)
Antragsverfahren:
● Erlaubnis muss bei zuständiger Behörde beantragt werden (i.d.R. örtliches Gewerbeamt
oder IHK)
Zuverlässigkeitsprüfung:
● Antragsteller muss Zuverlässigkeit nachweisen —> Prüfung der persönlichen &
nanziellen Zuverlässigkeit (Sicherstellung, dass keine Straftaten oder Insolvenz vorliegt)
Sachkundennachweis:
● Weiterbildung zur Immobilienverwaltung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von 3
Kalenderjahren
Eintrag im Gewerberegister:
● nach Erteilung der Erlaubnis —> Eintrag des Immobilienverwalters im örtlichen
Gewerberegister
fi fl fl
, Schuldrechtliche Verträge
Pachtvertrag:
● dem Pächter wird das Nutzungsrecht eines Grundstücks / einer Immobilie erteilt
● neben Gebrauch wird auch „Fruchtziehung“ vereinbart —> dürfen Gewinne damit erzielen
● monatliche Pacht muss gezahlt werden
Werkvertrag:
● ein Unternehmer (Auftragnehmer) verp ichtet sich zur Herstellung eines bestimmten
Werks und wird dafür vom Auftraggeber entlohnt
● Unternehmer muss den de nierten Erfolg erreichen & nicht einfach eine Dienstleistung
erbringen
Dienstvertrag:
● mit Unterzeichnung eines Dienstvertrages verp ichtet sich ein Vertragspartner dazu,
seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen (konkretes Ergebnis schuldet er nicht)
● Gegenleistung dafür ist seine Vergütung
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, Erlaubnisp icht
Was ist erlaubnisp ichtig?
● Personen / Unternehmen, die gewerbsmäßig Immobilienverwaltung betreiben möchten,
müssen Erlaubnis beantragen
● gilt für Vermittlung & Verwaltung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume
● gilt auch für Bauträger & Makler
● Erlaubnis muss regelmäßig (alle 3 Jahre) verlängert werden (+Prüfung Zuverlässigkeit)
Antragsverfahren:
● Erlaubnis muss bei zuständiger Behörde beantragt werden (i.d.R. örtliches Gewerbeamt
oder IHK)
Zuverlässigkeitsprüfung:
● Antragsteller muss Zuverlässigkeit nachweisen —> Prüfung der persönlichen &
nanziellen Zuverlässigkeit (Sicherstellung, dass keine Straftaten oder Insolvenz vorliegt)
Sachkundennachweis:
● Weiterbildung zur Immobilienverwaltung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von 3
Kalenderjahren
Eintrag im Gewerberegister:
● nach Erteilung der Erlaubnis —> Eintrag des Immobilienverwalters im örtlichen
Gewerberegister
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, Schuldrechtliche Verträge
Pachtvertrag:
● dem Pächter wird das Nutzungsrecht eines Grundstücks / einer Immobilie erteilt
● neben Gebrauch wird auch „Fruchtziehung“ vereinbart —> dürfen Gewinne damit erzielen
● monatliche Pacht muss gezahlt werden
Werkvertrag:
● ein Unternehmer (Auftragnehmer) verp ichtet sich zur Herstellung eines bestimmten
Werks und wird dafür vom Auftraggeber entlohnt
● Unternehmer muss den de nierten Erfolg erreichen & nicht einfach eine Dienstleistung
erbringen
Dienstvertrag:
● mit Unterzeichnung eines Dienstvertrages verp ichtet sich ein Vertragspartner dazu,
seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen (konkretes Ergebnis schuldet er nicht)
● Gegenleistung dafür ist seine Vergütung
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