Fallstudie
Studiengang: B.A. Heilpädagogik
Modul: Bildungs- und Förderungsmanagement
DLBHPBUFM01
Eingereicht von: Jolina Petersen
Matrikelnummer: IU14079757
Tutor: Claudia Maria Manakas
Abgabedatum: 23.07.2025
,Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen der Schulentwicklung und Inklusion.........................................1
1.1 Definition und Verständnis von schulischer Inklusion...............................................1
1.2 Definition von Schulentwicklung...............................................................................2
2. Entwicklung einer inklusiven Schule im Fallbeispiel der Förderschule..........4
2.1 Anwendung von Inklusionsprinzipien auf das Fallbeispiel.........................................4
2.2 Strategien für die Umsetzung von Inklusion.............................................................7
3. Implikationen, Empfehlungen und zukünftige Forschungsrichtungen..........10
3.1 Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse...................................................11
Literaturverzeichnis.....................................................................................12
II
, 1. Grundlagen der Schulentwicklung und Inklusion
Die Ratifizierung der UN-BRK (Groh, 2022, S. 17) verpflichtet zur Schaffung eines inklusiven
Bildungssystems. Dies erfordert einen Paradigmenwechsel, bei dem nicht das Individuum,
sondern Barrieren in den Strukturen im Fokus stehen (Groh, 2022, S. 16). Die Umsetzung
dieser „Reformherausforderung“ (Blasse et al., 2019, S. 3) bedarf systematischer
Schulentwicklung (Steffens et al., o.J., S. 17). Dieses Kapitel definiert beide Konzepte als
theoretische Grundlage für die nachfolgende Analyse.
1.1 Definition und Verständnis von schulischer Inklusion
Die völkerrechtliche Grundlage für schulische Inklusion bildet die UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland seit 2009 rechtsgültig ist (Groh,
2022, S. 17). Artikel 24 verpflichtet die Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf
allen Ebenen zu gewährleisten, um das Recht auf Bildung für alle Menschen ohne
Diskriminierung und auf Basis von Chancengleichheit zu verwirklichen (Groh, 2022, S. 17).
Inklusion ist somit nicht nur ein pädagogisches Konzept, sondern eine menschenrechtliche
Leitnorm und ein staatlicher Gesetzgebungsauftrag (Groh, 2022, S. 15).
Diesem Verständnis liegt ein fundamentaler Paradigmenwechsel zugrunde, der das
medizinisch-individuelle Defizitmodell durch ein soziales bzw. menschenrechtliches Modell
von Behinderung ersetzt (Groh, 2022, S. 16). Behinderung wird hierbei nicht als Eigenschaft
des Individuums begriffen, sondern als „Ergebnis einer fehlenden Passung zwischen
Bedürfnissen des Individuums und dem Kontext/seiner Umgebung“ (Sommer et al., 2017, S.
5). Die Ursachen werden folglich nicht primär im Individuum verortet, sondern in der
Wechselwirkung zwischen Personen mit Beeinträchtigungen und jenen einstellungs- und
umweltbedingten Barrieren, die gleichberechtigte Teilhabe verhindern (Groh, 2022, S. 16).
Der Fokus verschiebt sich somit von den Defiziten des Einzelnen hin zu diskriminierenden
Gesellschaftsstrukturen, deren Abbau zentral wird (Groh, 2022, S. 16).
Für den schulischen Kontext bedeutet dies, Inklusion als „Einbeziehung, Einschluss und
Dazugehörigkeit“ zu verstehen (Benischek et al., 2023, S. 4). Entscheidend ist die
Umkehrung der Anpassungsleistung: Nicht das Individuum hat sich anzupassen, sondern
die „Regelstrukturen“ müssen so gestaltet sein, dass sie der Vielfalt der Lernenden gerecht
werden und Teilhabe ermöglichen (Benischek et al., 2023, S. 4). Ein reduktionistisches
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Studiengang: B.A. Heilpädagogik
Modul: Bildungs- und Förderungsmanagement
DLBHPBUFM01
Eingereicht von: Jolina Petersen
Matrikelnummer: IU14079757
Tutor: Claudia Maria Manakas
Abgabedatum: 23.07.2025
,Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen der Schulentwicklung und Inklusion.........................................1
1.1 Definition und Verständnis von schulischer Inklusion...............................................1
1.2 Definition von Schulentwicklung...............................................................................2
2. Entwicklung einer inklusiven Schule im Fallbeispiel der Förderschule..........4
2.1 Anwendung von Inklusionsprinzipien auf das Fallbeispiel.........................................4
2.2 Strategien für die Umsetzung von Inklusion.............................................................7
3. Implikationen, Empfehlungen und zukünftige Forschungsrichtungen..........10
3.1 Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse...................................................11
Literaturverzeichnis.....................................................................................12
II
, 1. Grundlagen der Schulentwicklung und Inklusion
Die Ratifizierung der UN-BRK (Groh, 2022, S. 17) verpflichtet zur Schaffung eines inklusiven
Bildungssystems. Dies erfordert einen Paradigmenwechsel, bei dem nicht das Individuum,
sondern Barrieren in den Strukturen im Fokus stehen (Groh, 2022, S. 16). Die Umsetzung
dieser „Reformherausforderung“ (Blasse et al., 2019, S. 3) bedarf systematischer
Schulentwicklung (Steffens et al., o.J., S. 17). Dieses Kapitel definiert beide Konzepte als
theoretische Grundlage für die nachfolgende Analyse.
1.1 Definition und Verständnis von schulischer Inklusion
Die völkerrechtliche Grundlage für schulische Inklusion bildet die UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland seit 2009 rechtsgültig ist (Groh,
2022, S. 17). Artikel 24 verpflichtet die Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf
allen Ebenen zu gewährleisten, um das Recht auf Bildung für alle Menschen ohne
Diskriminierung und auf Basis von Chancengleichheit zu verwirklichen (Groh, 2022, S. 17).
Inklusion ist somit nicht nur ein pädagogisches Konzept, sondern eine menschenrechtliche
Leitnorm und ein staatlicher Gesetzgebungsauftrag (Groh, 2022, S. 15).
Diesem Verständnis liegt ein fundamentaler Paradigmenwechsel zugrunde, der das
medizinisch-individuelle Defizitmodell durch ein soziales bzw. menschenrechtliches Modell
von Behinderung ersetzt (Groh, 2022, S. 16). Behinderung wird hierbei nicht als Eigenschaft
des Individuums begriffen, sondern als „Ergebnis einer fehlenden Passung zwischen
Bedürfnissen des Individuums und dem Kontext/seiner Umgebung“ (Sommer et al., 2017, S.
5). Die Ursachen werden folglich nicht primär im Individuum verortet, sondern in der
Wechselwirkung zwischen Personen mit Beeinträchtigungen und jenen einstellungs- und
umweltbedingten Barrieren, die gleichberechtigte Teilhabe verhindern (Groh, 2022, S. 16).
Der Fokus verschiebt sich somit von den Defiziten des Einzelnen hin zu diskriminierenden
Gesellschaftsstrukturen, deren Abbau zentral wird (Groh, 2022, S. 16).
Für den schulischen Kontext bedeutet dies, Inklusion als „Einbeziehung, Einschluss und
Dazugehörigkeit“ zu verstehen (Benischek et al., 2023, S. 4). Entscheidend ist die
Umkehrung der Anpassungsleistung: Nicht das Individuum hat sich anzupassen, sondern
die „Regelstrukturen“ müssen so gestaltet sein, dass sie der Vielfalt der Lernenden gerecht
werden und Teilhabe ermöglichen (Benischek et al., 2023, S. 4). Ein reduktionistisches
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