Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
TEIL 1: Grundlagen des Rechnungswesens und Einordnung der KLR
1. Bedeutung und Aufgaben des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen ist ein zentrales Informationssystem eines Unternehmens.
Es hat die Aufgabe, alle wirtschaftlichen Vorgänge systematisch zu erfassen, zu
dokumentieren, auszuwerten und darzustellen. Diese Informationen bilden die Grundlage für
Planung, Kontrolle und Entscheidungsfindung.
Ohne Rechnungswesen kann ein Unternehmen:
• seine Wirtschaftlichkeit nicht beurteilen,
• keine Preise sinnvoll kalkulieren,
• keine fundierten Entscheidungen treffen,
• gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.
Man bezeichnet das Rechnungswesen deshalb auch als das „Zahlengedächtnis des
Unternehmens“.
2. Zielsetzung des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen verfolgt mehrere übergeordnete Ziele:
1. Dokumentationsfunktion
Alle Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar festgehalten werden.
2. Informationsfunktion
Bereitstellung von Informationen für interne und externe Entscheidungsträger.
3. Kontrollfunktion
Überprüfung, ob geplante Ziele erreicht wurden (Soll-Ist-Vergleiche).
4. Planungsfunktion
Grundlage für zukünftige Entscheidungen und Planungen.
3. Gliederung des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen gliedert sich in zwei große Bereiche:
• Externes Rechnungswesen
• Internes Rechnungswesen
Diese Unterscheidung ist extrem prüfungsrelevant.
4. Externes Rechnungswesen
4.1 Wesen des externen Rechnungswesens
,Das externe Rechnungswesen richtet sich an unternehmensexterne Adressaten.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt klaren Regeln und Vorschriften (z. B.
Handelsgesetzbuch).
Typische externe Adressaten:
• Finanzamt
• Banken
• Investoren
• Eigentümer
• Öffentlichkeit
4.2 Aufgaben des externen Rechnungswesens
• Ermittlung des Unternehmenserfolgs
• Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
• Rechenschaft gegenüber externen Stellen
4.3 Bestandteile des externen Rechnungswesens
1. Finanzbuchhaltung (Fibu)
Erfasst alle Geschäftsvorfälle chronologisch und systematisch.
2. Jahresabschluss, bestehend aus:
o Bilanz
o Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
4.4 Zentrale Begriffe des externen Rechnungswesens
• Aufwand
• Ertrag
Diese Begriffe beziehen sich auf den periodischen Erfolg eines Unternehmens.
5. Internes Rechnungswesen
5.1 Wesen des internen Rechnungswesens
Das interne Rechnungswesen dient ausschließlich innerbetrieblichen Zwecken.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann frei gestaltet werden.
Adressaten sind:
• Unternehmensleitung
, • Management
• Abteilungsleiter
5.2 Aufgaben des internen Rechnungswesens
• Unterstützung bei unternehmerischen Entscheidungen
• Planung und Steuerung des Betriebs
• Kontrolle der Wirtschaftlichkeit einzelner Bereiche
5.3 Bestandteile des internen Rechnungswesens
• Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
• Investitionsrechnung
• Finanzplanung und Budgetierung
5.4 Zentrale Begriffe des internen Rechnungswesens
• Kosten
• Leistungen
Diese Begriffe stehen im Mittelpunkt der KLR.
6. Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Teilbereich des internen Rechnungswesens.
Sie beschäftigt sich nicht mit dem Gesamtunternehmen nach außen, sondern mit der
innerbetrieblichen Leistungserstellung.
Leitfrage der KLR:
Welche Kosten sind wofür entstanden und welche Leistungen wurden damit erzeugt?
7. Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung
Die KLR verfolgt mehrere zentrale Ziele:
1. Ermittlung der Selbstkosten
2. Unterstützung der Preisfindung
3. Wirtschaftlichkeitskontrolle
4. Kostenkontrolle und Kostensenkung
5. Entscheidungsunterstützung
TEIL 1: Grundlagen des Rechnungswesens und Einordnung der KLR
1. Bedeutung und Aufgaben des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen ist ein zentrales Informationssystem eines Unternehmens.
Es hat die Aufgabe, alle wirtschaftlichen Vorgänge systematisch zu erfassen, zu
dokumentieren, auszuwerten und darzustellen. Diese Informationen bilden die Grundlage für
Planung, Kontrolle und Entscheidungsfindung.
Ohne Rechnungswesen kann ein Unternehmen:
• seine Wirtschaftlichkeit nicht beurteilen,
• keine Preise sinnvoll kalkulieren,
• keine fundierten Entscheidungen treffen,
• gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.
Man bezeichnet das Rechnungswesen deshalb auch als das „Zahlengedächtnis des
Unternehmens“.
2. Zielsetzung des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen verfolgt mehrere übergeordnete Ziele:
1. Dokumentationsfunktion
Alle Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar festgehalten werden.
2. Informationsfunktion
Bereitstellung von Informationen für interne und externe Entscheidungsträger.
3. Kontrollfunktion
Überprüfung, ob geplante Ziele erreicht wurden (Soll-Ist-Vergleiche).
4. Planungsfunktion
Grundlage für zukünftige Entscheidungen und Planungen.
3. Gliederung des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen gliedert sich in zwei große Bereiche:
• Externes Rechnungswesen
• Internes Rechnungswesen
Diese Unterscheidung ist extrem prüfungsrelevant.
4. Externes Rechnungswesen
4.1 Wesen des externen Rechnungswesens
,Das externe Rechnungswesen richtet sich an unternehmensexterne Adressaten.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt klaren Regeln und Vorschriften (z. B.
Handelsgesetzbuch).
Typische externe Adressaten:
• Finanzamt
• Banken
• Investoren
• Eigentümer
• Öffentlichkeit
4.2 Aufgaben des externen Rechnungswesens
• Ermittlung des Unternehmenserfolgs
• Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
• Rechenschaft gegenüber externen Stellen
4.3 Bestandteile des externen Rechnungswesens
1. Finanzbuchhaltung (Fibu)
Erfasst alle Geschäftsvorfälle chronologisch und systematisch.
2. Jahresabschluss, bestehend aus:
o Bilanz
o Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
4.4 Zentrale Begriffe des externen Rechnungswesens
• Aufwand
• Ertrag
Diese Begriffe beziehen sich auf den periodischen Erfolg eines Unternehmens.
5. Internes Rechnungswesen
5.1 Wesen des internen Rechnungswesens
Das interne Rechnungswesen dient ausschließlich innerbetrieblichen Zwecken.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann frei gestaltet werden.
Adressaten sind:
• Unternehmensleitung
, • Management
• Abteilungsleiter
5.2 Aufgaben des internen Rechnungswesens
• Unterstützung bei unternehmerischen Entscheidungen
• Planung und Steuerung des Betriebs
• Kontrolle der Wirtschaftlichkeit einzelner Bereiche
5.3 Bestandteile des internen Rechnungswesens
• Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
• Investitionsrechnung
• Finanzplanung und Budgetierung
5.4 Zentrale Begriffe des internen Rechnungswesens
• Kosten
• Leistungen
Diese Begriffe stehen im Mittelpunkt der KLR.
6. Stellung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Teilbereich des internen Rechnungswesens.
Sie beschäftigt sich nicht mit dem Gesamtunternehmen nach außen, sondern mit der
innerbetrieblichen Leistungserstellung.
Leitfrage der KLR:
Welche Kosten sind wofür entstanden und welche Leistungen wurden damit erzeugt?
7. Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung
Die KLR verfolgt mehrere zentrale Ziele:
1. Ermittlung der Selbstkosten
2. Unterstützung der Preisfindung
3. Wirtschaftlichkeitskontrolle
4. Kostenkontrolle und Kostensenkung
5. Entscheidungsunterstützung