Lernzettel: Wirtschaft & Recht
Klausurvorbereitung | Alle Themen im Überblick
1 ARBEITSRECHT
1.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Ziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit gewährleisten
Pflichten des Arbeitgebers:
• Gefährdungsbeurteilung: Alle Arbeitsplätze regelmäßig auf Risiken prüfen und dokumentieren
• Schutzmaßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen ergreifen (TOP-Prinzip)
• Unterweisung: Mitarbeiter über Gefahren und Schutzmaßnahmen regelmäßig unterweisen
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer:
• Recht: Schutzausrüstung einfordern, Gefahren melden, Arbeit verweigern bei ernster Gefahr
• Pflicht: Schutzmaßnahmen einhalten, Weisungen befolgen, Gefahren melden
Organisation & Kontrolle:
• Betrieb: Fachkraft für Arbeitssicherheit + Betriebsarzt ab best. Betriebsgröße
• Aufsicht: Gewerbeaufsichtsamt / Berufsgenossenschaft kontrollieren und können Bußgelder verhängen
1.2 Jugendarbeitsschutz (JArbSchG)
• Geltungsbereich: Alle unter 18 Jahren (Kinder < 15 J. grundsätzlich nicht beschäftigen)
Regelung Jugendliche (15–17 J.)
Arbeitszeit Max. 8 h/Tag, 40 h/Woche
Ruhezeit Mind. 12 h zw. Arbeitstagen
Pause 30 min ab 4,5 h / 60 min ab 6 h Arbeit
Urlaub 30 AT (unter 16 J.) / 27 AT (16–17 J.) pro Jahr
Berufsschule Anrechnung auf Arbeitszeit; Freistellung vor Prüfungen
Ärztl. Unters. Erstuntersuchung vor Beginn + Nachuntersuchung nach 1 Jahr
Verbote Nachtarbeit (ab 20 Uhr), schwere körperliche Arbeit, Akkordarbeit
1.3 Kündigung
Ordentliche Kündigung Fristlose Kündigung
• Ordentliche Kündigung: Einhaltung der Kündigungsfrist • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: wichtiger Grund nötig
• Probezeit: 2 Wochen Frist (beide Seiten) • z.B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Beleidigung
• AN bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. od. Monatsende • Frist: 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes
• Je länger Betriebszugehörigkeit → längere Frist (bis 7 Mo.) • Auch Arbeitnehmer kann fristlos kündigen
• Schriftform zwingend erforderlich!
Kündigungsschutzgesetz (KSchG):
• Gilt ab 6 Monate Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit > 10 Mitarbeitern
• Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt
• AN kann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (3 Wochen Frist!)
Besonderer Kündigungsschutz:
Personengruppe Schutz
Jugendliche Kündigung nur mit Zustimmung des Jugendamts (unter bestimmten Umständen)
Schwangere / Mütter Kündigungsverbot während Schwangerschaft + 4 Monate nach Geburt
Schwerbehinderte Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts
Betriebsratsmitglieder Ordentliche Kündigung ausgeschlossen; fristlose nur mit BR-Zustimmung
Klausurvorbereitung | Alle Themen im Überblick
1 ARBEITSRECHT
1.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Ziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit gewährleisten
Pflichten des Arbeitgebers:
• Gefährdungsbeurteilung: Alle Arbeitsplätze regelmäßig auf Risiken prüfen und dokumentieren
• Schutzmaßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen ergreifen (TOP-Prinzip)
• Unterweisung: Mitarbeiter über Gefahren und Schutzmaßnahmen regelmäßig unterweisen
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer:
• Recht: Schutzausrüstung einfordern, Gefahren melden, Arbeit verweigern bei ernster Gefahr
• Pflicht: Schutzmaßnahmen einhalten, Weisungen befolgen, Gefahren melden
Organisation & Kontrolle:
• Betrieb: Fachkraft für Arbeitssicherheit + Betriebsarzt ab best. Betriebsgröße
• Aufsicht: Gewerbeaufsichtsamt / Berufsgenossenschaft kontrollieren und können Bußgelder verhängen
1.2 Jugendarbeitsschutz (JArbSchG)
• Geltungsbereich: Alle unter 18 Jahren (Kinder < 15 J. grundsätzlich nicht beschäftigen)
Regelung Jugendliche (15–17 J.)
Arbeitszeit Max. 8 h/Tag, 40 h/Woche
Ruhezeit Mind. 12 h zw. Arbeitstagen
Pause 30 min ab 4,5 h / 60 min ab 6 h Arbeit
Urlaub 30 AT (unter 16 J.) / 27 AT (16–17 J.) pro Jahr
Berufsschule Anrechnung auf Arbeitszeit; Freistellung vor Prüfungen
Ärztl. Unters. Erstuntersuchung vor Beginn + Nachuntersuchung nach 1 Jahr
Verbote Nachtarbeit (ab 20 Uhr), schwere körperliche Arbeit, Akkordarbeit
1.3 Kündigung
Ordentliche Kündigung Fristlose Kündigung
• Ordentliche Kündigung: Einhaltung der Kündigungsfrist • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: wichtiger Grund nötig
• Probezeit: 2 Wochen Frist (beide Seiten) • z.B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Beleidigung
• AN bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. od. Monatsende • Frist: 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes
• Je länger Betriebszugehörigkeit → längere Frist (bis 7 Mo.) • Auch Arbeitnehmer kann fristlos kündigen
• Schriftform zwingend erforderlich!
Kündigungsschutzgesetz (KSchG):
• Gilt ab 6 Monate Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit > 10 Mitarbeitern
• Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt
• AN kann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (3 Wochen Frist!)
Besonderer Kündigungsschutz:
Personengruppe Schutz
Jugendliche Kündigung nur mit Zustimmung des Jugendamts (unter bestimmten Umständen)
Schwangere / Mütter Kündigungsverbot während Schwangerschaft + 4 Monate nach Geburt
Schwerbehinderte Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts
Betriebsratsmitglieder Ordentliche Kündigung ausgeschlossen; fristlose nur mit BR-Zustimmung