Fähigkeiten im Rechtsgeschäft
12.11.24 18:03
Rechtsfähigkeit
—> Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
—> Träger = Rechtssubjekte (Tiere können nicht rechtsfähig sein)
natürliche Personen juristische Personen Rechtsfähige Personenge
Menschen Verein §§55, Stiftung §§80, GmbH, AG OHG §§105
Beginn Geburt §1 KG §§161
Ende (Hirn-)Tod §1922
Handlungsfähigkeit
—> durch eigenes Verhalten Rechtswirkung zu tragen
—> Handlungsfähigkeit setzt Rechtsfähigkeit heraus, aber nicht jedes Rechtssubjekt ist umfasse
Arten :
1) Geschäftsfähigkeit : Rechtsgeschäfte wirksam abschließen
1a) Allgemeine Regelungen der Geschäftsfähigkeit (z.B. Vertrag) §§104
1b) Ehefähigkeit : rechtswirksam Ehe schließen §§1303
1c) Testierfähigkeit : Über Nachlass durch Rechtsgeschäft wirksam zu verfügen §§2229
2) Deliktsfähigkeit : Eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung zur begeh
Geschäftsfähigkeit
—> Privatautonomie setzt hinreichend Maß an Einsichtsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit d
Einschränkungen :
1) Geschäftsunfähigkeit §§104-105a : bis Vollendung des 7. Lebensjahrs und bei dauerhafte
—> maßgeblich ist dabei : Will frei zu bilden + nach Gewinner Einsicht zu handeln (Wille u
1a) partielle Geschäftsfähigkeit (Glücksspielsucht): punktuell beschränkt, Autonomie in an
1b) relative Geschäftsunfähigkeit : außerhalb des Kompetenzverhaltens ; Beteiligung von
Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit :
A) Nichtigkeit von WE des Geschäftsunfähigen §105 Absatz 1 BGB (aktiv)
B) Kein wirksamer Zugang von WE, die gegenüber dem Geschäftsunfähigen abgegeben werd
12.11.24 18:03
Rechtsfähigkeit
—> Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
—> Träger = Rechtssubjekte (Tiere können nicht rechtsfähig sein)
natürliche Personen juristische Personen Rechtsfähige Personenge
Menschen Verein §§55, Stiftung §§80, GmbH, AG OHG §§105
Beginn Geburt §1 KG §§161
Ende (Hirn-)Tod §1922
Handlungsfähigkeit
—> durch eigenes Verhalten Rechtswirkung zu tragen
—> Handlungsfähigkeit setzt Rechtsfähigkeit heraus, aber nicht jedes Rechtssubjekt ist umfasse
Arten :
1) Geschäftsfähigkeit : Rechtsgeschäfte wirksam abschließen
1a) Allgemeine Regelungen der Geschäftsfähigkeit (z.B. Vertrag) §§104
1b) Ehefähigkeit : rechtswirksam Ehe schließen §§1303
1c) Testierfähigkeit : Über Nachlass durch Rechtsgeschäft wirksam zu verfügen §§2229
2) Deliktsfähigkeit : Eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung zur begeh
Geschäftsfähigkeit
—> Privatautonomie setzt hinreichend Maß an Einsichtsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit d
Einschränkungen :
1) Geschäftsunfähigkeit §§104-105a : bis Vollendung des 7. Lebensjahrs und bei dauerhafte
—> maßgeblich ist dabei : Will frei zu bilden + nach Gewinner Einsicht zu handeln (Wille u
1a) partielle Geschäftsfähigkeit (Glücksspielsucht): punktuell beschränkt, Autonomie in an
1b) relative Geschäftsunfähigkeit : außerhalb des Kompetenzverhaltens ; Beteiligung von
Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit :
A) Nichtigkeit von WE des Geschäftsunfähigen §105 Absatz 1 BGB (aktiv)
B) Kein wirksamer Zugang von WE, die gegenüber dem Geschäftsunfähigen abgegeben werd