Inventur, Inventar und Bilanz
1. Rechtliche Grundlage
- zu Beginn des Handelsgewerbes
- zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres
- sowie bei Verkauf, Übergabe oder Schließung seines Betriebs
… sein Vermögen und Schulden genau zum verzeichnen ( §240 HGB ).
2. Inventur
Mengen- und Bestandsaufnahme aller Schulden und Vermögen zu einem
bestimmten Zeitpunkt durch zählen, messen, wiegen und schätzen.
3. Inventar
Bestandsverzeichnis aller Vermögensteile und Schulden zu einem bestimmten
Zeitpunkt.
4. Bilanz
- Vermögen und Kapital wird in T - Kontenform gegenüber gestellt.
- gleichartige Inveturposten werden summarisch zusammengefasst
- Muss vom Geschäftsführer mit Orts - und Datumsangabe unterschrieben
werden, und für 10 Jahre aufbewahrt werden
zunehmende
steigende
Fähigkeit
Liquidität
Das Vermöge Das Kapital
Mittelverwendung Mittelherkunft
n
1. Rechtliche Grundlage
- zu Beginn des Handelsgewerbes
- zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres
- sowie bei Verkauf, Übergabe oder Schließung seines Betriebs
… sein Vermögen und Schulden genau zum verzeichnen ( §240 HGB ).
2. Inventur
Mengen- und Bestandsaufnahme aller Schulden und Vermögen zu einem
bestimmten Zeitpunkt durch zählen, messen, wiegen und schätzen.
3. Inventar
Bestandsverzeichnis aller Vermögensteile und Schulden zu einem bestimmten
Zeitpunkt.
4. Bilanz
- Vermögen und Kapital wird in T - Kontenform gegenüber gestellt.
- gleichartige Inveturposten werden summarisch zusammengefasst
- Muss vom Geschäftsführer mit Orts - und Datumsangabe unterschrieben
werden, und für 10 Jahre aufbewahrt werden
zunehmende
steigende
Fähigkeit
Liquidität
Das Vermöge Das Kapital
Mittelverwendung Mittelherkunft
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