BAURECHT
,Überblick über die Klagearten
Verpflichtungsklage – Qualifikation der Baugenehmigung
Verpflichtungsklage – Prüfung der Begründetheit
Die Verpflichtungsklage ist begründet, soweit sie sich gegen den richtigen Beklagten wendet
(§ 78 VwGO), die Ablehnung des Verwaltungsaktes rechtswidrig und der Kläger dadurch in
seinen Rechten verletzt ist und die Sache spruchreif ist, § 113 V 1 VwGO. Dies ist der Fall,
, soweit der Kläger einen Anspruch aus Art. 68 I BayBO auf Erteilung der Baugenehmigung
hat.
Übersicht über die Verfahrensarten der BayBO
,Überblick über die Klagearten
Verpflichtungsklage – Qualifikation der Baugenehmigung
Verpflichtungsklage – Prüfung der Begründetheit
Die Verpflichtungsklage ist begründet, soweit sie sich gegen den richtigen Beklagten wendet
(§ 78 VwGO), die Ablehnung des Verwaltungsaktes rechtswidrig und der Kläger dadurch in
seinen Rechten verletzt ist und die Sache spruchreif ist, § 113 V 1 VwGO. Dies ist der Fall,
, soweit der Kläger einen Anspruch aus Art. 68 I BayBO auf Erteilung der Baugenehmigung
hat.
Übersicht über die Verfahrensarten der BayBO