SCHULDRECHT BT
,(i)
Überblick
Vertragsarten
,Kaufrecht – Überblick
Kaufrecht: Denkbare Problemfelder
I. Abschluss eines Wirksame Einigung nach §§ 145 ff. BGB mit möglichen
Kaufvertrages Problemen, z.B. bei invitatio ad offerendum; § 150 II BGB;
kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Abgrenzung zu anderen Vertragsarten, insbesondere
Werkvertrag
II. Wirksamkeit des Allgemeine Voraussetzungen, insbesondere §§ 104 ff.
Vertrages BGB
Formfragen, insbesondere § 311b BGB
Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen, § 355 BGB
Anfechtung, insbesondere Verhältnis § 119 II BGB zu §§
434 ff. BGB
Rücktritt nach §§ 323, 324, 326 V BGB (ggf. iVm § 437 Nr.
2 BGB)
III. Rechtsfolgen Pflichten des Käufers: Kaufpreiszahlung und Abnahme, §
433 II BGB
Pflichten des Verkäufers: Übergabe und mangelfreie
Verschaffung des Eigentum bzw. des verkauften Rechts, §
433 I BGB (iVm § 453 BGB)
Sachmängelhaftung: §§ 434 ff. BGB
Allgemeine Leistungsstörungen, §§ 280 ff., 323 ff. BGB
Sonstige allgemeine Vorschriften, z.B. § 320 BGB
Kaufrecht: Mängelhaftung
, Kaufrecht: Sachmangel, § 434 BGB
Kaufrecht: Rechtsmangel, § 435 BGB
Rechtsmangel
Definition, § 435 S. 1 BGB; Negative Gleichgestellt, § 435 S. 2 BGB;
Abgrenzung: kein Rechtsmangel, wenn Buchrecht: Dem Rechtsmangel
Dritte keine oder nur die im Kaufvertrag steht ein im Grundbucht
übernommenen Rechte gegenüber dem eingetragenes, aber tatsächlich
Käufer geltend machen können nicht bestehendes Recht gleich
Ausnahme, § 436 II BGB: keine
Haftung für öffentliche Belastungen des
Grundstücks, die nicht zur Eintragung
ins Grundbuch geeignet sind
Sonderregelung, § 436 I BGB: kein Rechtmangel aber
abweichende Kostenverteilung für Erschließungsmaßnahmen
vor Vertragsschluss
,(i)
Überblick
Vertragsarten
,Kaufrecht – Überblick
Kaufrecht: Denkbare Problemfelder
I. Abschluss eines Wirksame Einigung nach §§ 145 ff. BGB mit möglichen
Kaufvertrages Problemen, z.B. bei invitatio ad offerendum; § 150 II BGB;
kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Abgrenzung zu anderen Vertragsarten, insbesondere
Werkvertrag
II. Wirksamkeit des Allgemeine Voraussetzungen, insbesondere §§ 104 ff.
Vertrages BGB
Formfragen, insbesondere § 311b BGB
Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen, § 355 BGB
Anfechtung, insbesondere Verhältnis § 119 II BGB zu §§
434 ff. BGB
Rücktritt nach §§ 323, 324, 326 V BGB (ggf. iVm § 437 Nr.
2 BGB)
III. Rechtsfolgen Pflichten des Käufers: Kaufpreiszahlung und Abnahme, §
433 II BGB
Pflichten des Verkäufers: Übergabe und mangelfreie
Verschaffung des Eigentum bzw. des verkauften Rechts, §
433 I BGB (iVm § 453 BGB)
Sachmängelhaftung: §§ 434 ff. BGB
Allgemeine Leistungsstörungen, §§ 280 ff., 323 ff. BGB
Sonstige allgemeine Vorschriften, z.B. § 320 BGB
Kaufrecht: Mängelhaftung
, Kaufrecht: Sachmangel, § 434 BGB
Kaufrecht: Rechtsmangel, § 435 BGB
Rechtsmangel
Definition, § 435 S. 1 BGB; Negative Gleichgestellt, § 435 S. 2 BGB;
Abgrenzung: kein Rechtsmangel, wenn Buchrecht: Dem Rechtsmangel
Dritte keine oder nur die im Kaufvertrag steht ein im Grundbucht
übernommenen Rechte gegenüber dem eingetragenes, aber tatsächlich
Käufer geltend machen können nicht bestehendes Recht gleich
Ausnahme, § 436 II BGB: keine
Haftung für öffentliche Belastungen des
Grundstücks, die nicht zur Eintragung
ins Grundbuch geeignet sind
Sonderregelung, § 436 I BGB: kein Rechtmangel aber
abweichende Kostenverteilung für Erschließungsmaßnahmen
vor Vertragsschluss