Anfechtungen
16.01.25 14:14
—> WE darf nicht schon aus zeitlichen Gründen erloschen sein
—> §143 Abs.2 und 3 = Anfechtung einseitigen, empfangswürdigen WE ( Kündigung)
—> § 143 Abs.4 S. 1 = 1 Anfechtung von nicht Empfangsbedürftige WE (Auslobung)
Anfechtungsfrist §121 BGB
- Unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Anfechtungsgrund §121 Abs.1 S.1 BGB
- Obergrenze 10 Jahre ab Abgabe der WE §121 Abs.2 BGB
—> nach 10 Jahren geht auch ohne schuldhaftes Zögern es nicht
Bedingungen
1) Anfechtungsgrund
2) Anfechtungsfrist
3) Anfechtungserklärung
Ex tunc - Wirkung : Rückwirkende Nichtigkeit §142 Abs. 1 BGB —> Herausgabe der bereits erbrac
nach §812 Abs. 1 S.1 Alt. 1 BGB ( durch Rückwirkung gab es nie einen Rechtsgrund für Leistungsv
Vertrauensschaden vs. Nichterfüllungsschaden
1) Vertrauensschaden §122 : so gestellt, wie man wäre, wenn man nicht auf das Geschäft ver
—> Normalpreis: 450 ; Geschäft: 400 ; 2. Auswahl: 350 = wenn Geschäft nicht wäre, hätte
genommen, muss jetzt aber Normalpreis nehmen, also musste er statt 350 450 zahlen
(Vertrauensschaden = 100 = 100 negatives Interesse)
2) Erfüllungsinteresse : ordnungsgemäßen Erfüllung
—> hätte bei Erfüllung des Geschäfts 400 gezahlt statt 450; man soll kein Gewinn von der
bekommen (Erfüllungsschaden = 50 = 50 positives Interesse)
—> negatives Interesse wird durchs positive Interesse begrenzt (hier : 50 Euro Maximum)
Anfechtung bei Drohung oder Arglist
Bedingungen :
1) Anfechtungsfrist §124 BGB (innerhalb 1 Jahr nach entdeckung ; zusätzliche Obergrenze na
2) Anfechtungserklärung §143 BGB
—> dingliche (Verpflichtungs-) und Verfügungsgeschäfte können beides angefochten werden na
—> keine schadensersatzpflichtig des Anfechtenden
16.01.25 14:14
—> WE darf nicht schon aus zeitlichen Gründen erloschen sein
—> §143 Abs.2 und 3 = Anfechtung einseitigen, empfangswürdigen WE ( Kündigung)
—> § 143 Abs.4 S. 1 = 1 Anfechtung von nicht Empfangsbedürftige WE (Auslobung)
Anfechtungsfrist §121 BGB
- Unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Anfechtungsgrund §121 Abs.1 S.1 BGB
- Obergrenze 10 Jahre ab Abgabe der WE §121 Abs.2 BGB
—> nach 10 Jahren geht auch ohne schuldhaftes Zögern es nicht
Bedingungen
1) Anfechtungsgrund
2) Anfechtungsfrist
3) Anfechtungserklärung
Ex tunc - Wirkung : Rückwirkende Nichtigkeit §142 Abs. 1 BGB —> Herausgabe der bereits erbrac
nach §812 Abs. 1 S.1 Alt. 1 BGB ( durch Rückwirkung gab es nie einen Rechtsgrund für Leistungsv
Vertrauensschaden vs. Nichterfüllungsschaden
1) Vertrauensschaden §122 : so gestellt, wie man wäre, wenn man nicht auf das Geschäft ver
—> Normalpreis: 450 ; Geschäft: 400 ; 2. Auswahl: 350 = wenn Geschäft nicht wäre, hätte
genommen, muss jetzt aber Normalpreis nehmen, also musste er statt 350 450 zahlen
(Vertrauensschaden = 100 = 100 negatives Interesse)
2) Erfüllungsinteresse : ordnungsgemäßen Erfüllung
—> hätte bei Erfüllung des Geschäfts 400 gezahlt statt 450; man soll kein Gewinn von der
bekommen (Erfüllungsschaden = 50 = 50 positives Interesse)
—> negatives Interesse wird durchs positive Interesse begrenzt (hier : 50 Euro Maximum)
Anfechtung bei Drohung oder Arglist
Bedingungen :
1) Anfechtungsfrist §124 BGB (innerhalb 1 Jahr nach entdeckung ; zusätzliche Obergrenze na
2) Anfechtungserklärung §143 BGB
—> dingliche (Verpflichtungs-) und Verfügungsgeschäfte können beides angefochten werden na
—> keine schadensersatzpflichtig des Anfechtenden