SPORT UND DOPING
1. DEFINITION
-> wird abgeleitet von „dope“ = sich aufputschen
• nach Todesfällen von Sportlern stellte IOC (Internationales Olympisches Komitee) e
1.1 VERBOTSLISTE DER WADA
• 1999 Gründung der WADA = World Anti-Doping Agency -> Dopinggebrauch soll aufg
• WADC = Welt-Anti-Doping Code (jährlich aktualisierte Verbotsliste)
• Substanzen müssen zwei der drei Kriterien erfüllen zur Aufnahme in diese Liste:
- sie wirken leitungssteigernd
- sie schädigen der Gesundheit
- sie widersprechen dem Geist des Sports
• Verbotsliste der WADA in 3 Kategorien eingeteilt:
- Substanzen und Methoden, die zu allen Zeiten (innerlich und außerhalb von Wett
- im Wettkampf verbotene Substanzen und Methoden
- in bestimmten Sportarten verbotene Substanzen
1.2 AKTUELLE DEFINITION
• Doping wird durch Aufzählung der verbotenen Handlungsweisen und Zustände festg
• NADA = Nationale Anti Doping Agentur Deutschland setzt diese Regeln in Deutschla
Doping ist definiert als ein ein- oder mehrmaliger Verstoß gegen die
Anti-Doping-Regeln wie sie in Artikel 2.1-2.10 ausgewiesen sind.
VERSTÖßE:
• 2.1: Vorhandensein einer verbotenen Substanz im Körper des Sportlers
• 2.2: (Versuchte) Anwendung einer verbotenen Substanz / Methode
• 2.3: Umgehung der Probenahme bzw. Weigerung oder Versäumnis, eine Probe abzug
• 2.4: Verletzung der Informationspflicht über den Aufenthaltsort (Meldepflichtverst
• 2.5: (Versuchte) unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontroll-Verfah
• 2.6: Besitz einer verbotenen Substanz / Methode
• 2.7: Das (versuchte) Inverkehrbringen von verbotenen Substanzen / Methoden
• 8: Die (veruschte) Verabreichung von verbotenen Substanzen / Methoden an Athlete
• 9: Beihilfe (z.B. Anleitung, Verschleierung)
• 10: Verbotener Umgang (z.B. mit einem wegen Dopings gesperrten Trainers)
-> der Athlet ist selbst dafür verantwortlich, dass keine verbotene Substanz in seinen
-> Vorhandensein ist bereits ein Regelverstoß, unabhängig, ob die Substanz vorsätzlich
1. DEFINITION
-> wird abgeleitet von „dope“ = sich aufputschen
• nach Todesfällen von Sportlern stellte IOC (Internationales Olympisches Komitee) e
1.1 VERBOTSLISTE DER WADA
• 1999 Gründung der WADA = World Anti-Doping Agency -> Dopinggebrauch soll aufg
• WADC = Welt-Anti-Doping Code (jährlich aktualisierte Verbotsliste)
• Substanzen müssen zwei der drei Kriterien erfüllen zur Aufnahme in diese Liste:
- sie wirken leitungssteigernd
- sie schädigen der Gesundheit
- sie widersprechen dem Geist des Sports
• Verbotsliste der WADA in 3 Kategorien eingeteilt:
- Substanzen und Methoden, die zu allen Zeiten (innerlich und außerhalb von Wett
- im Wettkampf verbotene Substanzen und Methoden
- in bestimmten Sportarten verbotene Substanzen
1.2 AKTUELLE DEFINITION
• Doping wird durch Aufzählung der verbotenen Handlungsweisen und Zustände festg
• NADA = Nationale Anti Doping Agentur Deutschland setzt diese Regeln in Deutschla
Doping ist definiert als ein ein- oder mehrmaliger Verstoß gegen die
Anti-Doping-Regeln wie sie in Artikel 2.1-2.10 ausgewiesen sind.
VERSTÖßE:
• 2.1: Vorhandensein einer verbotenen Substanz im Körper des Sportlers
• 2.2: (Versuchte) Anwendung einer verbotenen Substanz / Methode
• 2.3: Umgehung der Probenahme bzw. Weigerung oder Versäumnis, eine Probe abzug
• 2.4: Verletzung der Informationspflicht über den Aufenthaltsort (Meldepflichtverst
• 2.5: (Versuchte) unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontroll-Verfah
• 2.6: Besitz einer verbotenen Substanz / Methode
• 2.7: Das (versuchte) Inverkehrbringen von verbotenen Substanzen / Methoden
• 8: Die (veruschte) Verabreichung von verbotenen Substanzen / Methoden an Athlete
• 9: Beihilfe (z.B. Anleitung, Verschleierung)
• 10: Verbotener Umgang (z.B. mit einem wegen Dopings gesperrten Trainers)
-> der Athlet ist selbst dafür verantwortlich, dass keine verbotene Substanz in seinen
-> Vorhandensein ist bereits ein Regelverstoß, unabhängig, ob die Substanz vorsätzlich