Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft analysieren
Zustandekommen des Kaufvertrages:
Der Kaufvertrag des Verkäufers mit dem Käufer kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei
kann die Initiative zum Abschluss des Kaufvertrages (Antrag) sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer ausgehen. Die
Zustimmung zum Kaufvertrag erfolgt durch die Annahme des Käufers bzw. des Verkäufers.
Der Verkäufer macht den Antrag:
Bei
1. Willenserklärung = Übereinstimmung 2. Willenserklärung =
Antrag = Kaufvertrag
Annahme
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Bestellung (Annahme) des Käufers inhaltliche mit dem Angebot (Antrag) des
Verkäufers übereinstimmt.
Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft:
Pflichten des Verkäufers Pflichten des Käufers
-Übergabe und Übereignung der mangelfreien Ware zur -Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware
rechten Zeit und am rechten Ort -Rechtzeitige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
-Annahme des Kaufpreises
Bürgerlicher Verkauf: beide Vertragsparteien sind Privatpersonen (§§433 ff BGB)
Handelskauf: Einseitiger Handelskauf/Verbrauchgüterkauf
- Ein Vertragspartner ist Kaufmann, der andere Privatperson
- §§433 ff BGB & §§474 ff BGB
Zweiseitiger Handelskauf
- Beide Vertragspartner sind Kaufleute
- §§433 ff BGB & §§343 HGB
Stückkauf: Kaufgegenstand ist eine nicht vertretbare Sache, d.h. eine ganz bestimmte Sache, die bei Verlust oder
Zerstörung nicht ersetzt werden kann
Gattungskauf: Kaufgegenstand ist eine vertretbare Sache, von der es mehrere gleichartige Stücke gibt und die
austauschbar sind
Streckengeschäft:
Beim Streckengeschäft wird die bestellte Ware auf Wunsch des Großhändlers direkt vom Hersteller an den
Kunden des Großhändlers geliefert. Das Streckengeschäft wird dabei von Großhändler im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung abgewickelt. Die Lagerhaltung und der Transport werden vom Hersteller geleistet. Häufig
übernimmt der Großhändler dabei aber bestimmte Funktionen, die ihn für den Hersteller und den Kunden
unentbehrlich machen, um nicht aus der Handelskette ausgeschaltet zu werden.
Gründe für ein Streckengeschäft:
- Einsparung von Fracht-, Lade- und Lagerkosten
- Verringerung der Umladekosten und der Gefahr von Transportschäden
- Verringerung der Lieferzeit
- Einfachere Einhaltung von Lieferterminen bei Fixkauf
- Bestellung und Lieferung von Waren, die der Großhändler eigentlich nicht im Sortiment hat
, Vertragserfüllung überwachen
Erfüllungsort:
Bei einem Kaufvertrag schuldet der Verkäufer die Lieferung der Ware und der Käufer die Zahlung des Kaufpreises. Daher
gibt es nach dem Gesetz zwei Erfüllungsorte, wenn die Vertragspartner nicht den gleichen Wohn-/Geschäftsort haben.
Erfüllungsort
Gesetzlicher Erfüllungsort Vertraglicher Erfüllungsort
Erfüllungsort für Warenlieferung Erfüllungsort für Geldzahlung Ein Erfüllungsort für alle Pflichten
Wohnsitz des Verkäufers Wohnsitz des Käufers Meist Wohnsitz des Verkäufers
(Warenschulden sind Holschulden) (Warenschulden sind Holschulden/
(Geldschulden sind Schickschulden)
Geldschulden sind Bringschulden)
Prüf- und Rügefristen
Prüfpflicht: Bei der Warenlieferung muss ein Kunde, der Kaufmann ist, die Ware unverzüglich prüfen (und bei
Feststellung von Mängeln dem Lieferanten unverzüglich eine Mängelrüge zukommen lassen)
- Für die Mängelrüge gibt es keine Formvorschrift, aufgrund der Beweissicherung ist aber Schriftform sinnvoll
- Der Inhalt der Mängelrüge sollte eine genaue Beschreibung der Art der Mängel sein.
- Ein Kunde, der kein Kaufmann ist, muss den Mangel innerhalb von 2 Jahren nach Lieferung anzeigen
- Es gelten folgende gesetzliche Rügefristen
Gesetzliche Rügefristen Aufbewahrungspflicht §379 (1)
Bei offenem Mangel Bei verdecktem Bei arglistig (2) HGB
Mangel verschwiegenem
Mangel
Einseitiger Innerhalb der Gewährleistungsfrist Innerhalb von 3J Käufer darf die mangelhafte
Handelskauf (Neuware: 2J nach Lieferung; beginnend mit dem Ware sofort zurückschicken, d.h.
§474 BGB Gebrauchtware: 12Mo. Nach Lieferung), Ende des Jahres, in er muss sie nicht annehmen
allerdings erfolgt Beweislastumkehr nach dem der Anspruch
12 Monaten entstanden ist §438
(3) BGB
Zweiseitiger Unverzüglich Unverzüglich Unverzüglich nach Käufer muss schadenhafte Ware
Handelskauf nach Entdeckung, Entdeckung, sorgfältig aufbewahren
§377 HGB aber innerhalb innerhalb von 3J, ➔ Er darf mangelhafte
von 2J nach beginnend mit dem Ware erst
Lieferung Ende des Jahres, in zurückschicken, wenn
dem der Anspruch der Verkäufer keine
entstanden ist Entscheidung trifft
Ausnahmen gesetzlicher Rügefristen
Einseitiger Handelskauf Wenn gesetzlich längere Rügefristen im Kaufvertrag vereinbart Keine Ausnahmen
wurden
Zweiseitiger Handelskauf Wenn gesetzlich längere oder kürzere Rügefristen im Kaufvertrag
vereinbart wurden