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Zusammenfassung zum prüfungsrelevanten Wissen im Europarecht für eine fortgeschrittene öffentlich-rechtliche Klausur











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Europarecht

Welchen Rechtscharakter hat die EU? 1

Die EU besitzt
Rechtspersönlichkeit (Träger von Pflichten und Adressat von Rechten)
Völkerrechtsfähigkeit (Fähigkeit träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten zu sein,
Art. 216 AEUV).


Im Völkerrechtsverkehr fällt die EU unter die Kategorie der Internationalen Organisationen!


Union ist ebenfalls an Völkerrecht gebunden. Daher Völkerrechtskonforme Auslegung
des Sekundärrechts.



Was versteht man unter der Doppelnatur der Bürger- und Staatenunion? 2

EU stützt sich auf Unionsbürger. Gegenüber diesen hat die EU unmittelbare Gewalt wird aber
durch diese demokratisch kontrolliert (EP-Wahl)


EU stützt sich ebenfalls auf die Mitgliedstaaten. Diese sind Herr der Verträge und müssen
alle Änderungen Ratifizieren.



Was versteht man unter der Supranationalität der EU? 3

Diese Supranationalität ist durch Konsequente Rechtssprechung des EuGH entstanden.
= Beschreibt besonderes Verhältnis der EU zu den Mitgliedsstaaten und den Unionsbürgern


-> drückt sich in eigenen Organen der EU aus
-> EU kann eigenes Recht setzen, dass in allen Mitgliedsstaaten einheitlich gilt.
-> es entsteht eine eigenen Rechtsordnung neben den Nationalen
-> im Kollisionsfall Vorrang des EU-Rechts und daraus folgend die unionsrechtskonforme
Auslegung.>Costa/ENEL


℗ - Spannung zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten



Wie ist das Rangverhältnis zwischen nationalem und EURecht? 4

,AEUV Vertrag stellt neue Rechtsordnung, da:
EURecht für unbegrenzt Zeit gültig, sie eigene Organe mit Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzt
und sie die Fähigkeit zum erlass von Verordnungen hat, führt die EU eigene Hoheitsrechte aus.
Weiterhin können sich EU Bürger unmittelbar auf diese Rechte berufen.


- daraus folgt -


Hoheitsrechte kann die Union nur sinnvoll ausüben, wenn entgegenstehendes nationales Recht
unbeachtlich ist.
-> Vorrang des EURechts



Was versteht man unter der Brückentheorie? 5

Die Brückentheorie stammt vom BVerfG und richtet sich an die Überprüfbarkeit des Unionsrechts.
Dazu das BVerfG: Als Mitgliedsstaaten die EU geschaffen haben, waren sie an ihre nationalen
Verfassungen, somit auch an das GG, gebunden. Diesem Grundgesetzschutz konnte man sich
nicht entziehen, folglich auch nur Befugnisse übertragen, die im Einklang mit nationalen GRechten
stehen.
Daraus die Brückentheorie: Nur sofern der (EU) Rechtsakt mit dem Befugnisübertrag überein
stimmt (dieser über die „Brücke“ passt) ist er Verfassungsgemäß. Das BVerfG sagt es dürfe diese
Brücke überwachen.
Dazu EuGH: Gemeinschaftsrecht fließt aus autonomer Quelle. Sekundärrecht sei daher
ausschließlich am Primärrecht zu messen und das allein durch EuGH.



Welche Ausnahmen ergeben sich aus der Brückentheorie? 6

BVerfG definiert 3 Ausnahmen:

Solange I & II
Identitätskontrolle
Ultra-Vires-Kontrolle



Was besagt Solange I und II sowie die Bananenmarkt Entscheidung ? 7

Solange I:
Solange Union nicht GRechtsstandard wie wir ihn aus dem GG haben, kontrolliert das
Verfassungsgericht Unionshandeln auf Grundlage der Grundrechte


BVerfG: Kontrolliert ob Akt mit GRechten aus GG vereinbar


Solange II -> Schränkt Solange I ein:
Solange auf EUEbene vergleichbarer Grundrechtsschutz, keine GRechtskontrolle durch BVerfG


Im Bananenmarkt-Beschluss ergänzt: unabdingbarer Grundrechtsschutz darf generell nicht
gewährleistet sein

, Was besagt die Identitätskontrolle? 8

Kontrolle der Verfassungsidentität
-> Wenn EU Handeln gegen Kerngehalt unserer Verfassung verstößt, kann dieses für
nichtanwendbar erklärt werden.
Verfassungsidentität 79 III GG -> Schützt Art. 1 und 20 GG
-> Ewigkeitsklausel



Was ist unter der Ultra-Vires-Kontrolle zu verstehen? 9

Angegriffenes Handeln der Ultra-Vires-Kontrolle (dt. jenseits der Gewalten) ist
Kompetenzwidriges verhalten.
BVerfG: Kompetenzverstoß an sich reicht nicht aus, muss hinreichend qualifiziert also ein
offensichtlicher und schwerwiegender Kompetenzverstoß sein, zu bedeutsamer Verschiebung
zu Lasten des Mitgliedsstaats führen.


Prozessuale Folge: Verwerfungskompetenz hat nur das BVerfG -> hat sich daher auferlegt dem
EuGH im Zweifelsfall vorzulegen


Verfassungsrechtlich begründet wird dies mit einer Verletzung des Demokratieprin- zips aus Art.
20 Abs. 1 GG sowie des Rechts auf demokratische Mitbestimmung (Art. 20 Abs. 2 GG)



Worin besteht die Rechtsfolge einer Kontrolle auf Basis der Brückentheorie? 10

BVerfG: erklärt Rechtsakt für nicht mehr anwendbar in Deutschland
-> EuGH dazu: Anwendungsvorrang ist unbeschränkt, Autonome Quelle des EURechts


Es gilt: Das Unionsrecht verdrängt die nationale Verfassung, solange auf Unionsebene ein
Grundrechtsschutz gewährleistet wird der demjenigen des GG entspricht, kein ultra-vifes-Akt
gegeben ist und keine Verletzung der Verfassungsidentität festgestellt werden kann.



Welche Prinzipien gelten grundlegend unter den Mitgliedsstaaten? 11

1. Prinzip der loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 III S.1 EUV) führt zum Kooperation und
Rücksichtnahme und lässt sich, sofern keine konkrete Regelung vorhanden ist, direkt
anwenden. ZB: ein schleuniges Verfahren durchzuführen & Infos zur Verfügung zu stellen
2. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5. I S.1, II EUV) -> Union darf nur soweit
aktiv werden, wie die Mitgliedsstaaten ihnen durch deren primärrecht Befugnisse zuweisen.
Zuweisung neuer Kompetenzen -> Änderung der EU Verträge. Dienst als Argument für die
Ultra-Viren Kontrolle des BVerfG.
3. Subsidiaritätsprinzip (Art. 5. I S.1, III EUV)
Es sollen nur Rechtsakte erlassen werden, wenn die Unionsebenen tatsächlich besser geeignet ist
eine Frage zu regeln und es nicht möglich ist ausreichend autonom die Ziele der Regeln durch die
Mitgliedsstaaten zu erfüllen. Dies gilt nur bei Fragen der ‚Ausschließlichen Zuständigkeit‘.



Wie viele Stufen des Vorverfahren zur „Stärkung des Mitgliedsstaates’ gibt es? 12
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