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Zusammenfassung Kurzübersicht Versäumnisurteil (Z1-Klausur)

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10-05-2019
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Es handelt sich um eine Kurzüberischt zum Versäumnisurteil. Mit enthalten ist ebenfalls (sehr kurz gehalten) der Aufbau der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und das Urteil nach Lage der Akten.










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1


Versäumnisurteil

Rubrum

Überschrift bei echtem VU: „Versäumnisurteil“

Überschrift bei Kombination von echtem und unechtem VU: „Teilversäumnis- und Endurteil“

Überschrift bei unechtem VU: „Urteil“

Tenor

1. Hauptsachetenor (§343 ZPO):
a. Erfolgreicher Einspruch: „Das VU des…vom… wird aufgehoben.“
b. Teilerfolg des Einspruchs: „Das VU des …vom…wird iHv…aufrechterhalten. Im Übrige wird
das VU aufgehoben und die Klage abgewiesen.“
c. Kein Erfolg des Einspruchs: „Das VU des…vom…wird aufrechterhalten.“
d. Kein Erfolg des Einspruchs und erfolgreiche Klageerweiterung: „Das VU wird
aufrechterhalten. Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger weitere
5000€ nebst Zinsen iHv…seit dem… zu zahlen.“
e. Kein Erfolg des Einspruchs und Änderung der Klage des Klägers von Herausgabe in
Schadensersatz: „„Das VU des…vom…wird mit der Maßgabe aufrechterehalten, dass der
Beklagte verurteilt wird, an den Kläger…zu zahlen.“
2. Kostentenor
a. §344 ZPO
b. Bei Streitgenossen an §100 III ZPO denken (Baumbach)
c. Bei Unzulässigkeit des Einspruchs gegen VU: § 97 I ZPO analog
3. Vorl.Vollstreckbarkeit
a. §709 S.3 ZPO bei (teilweiser) Aufrechterhaltung des VU
b. §708 Nr.2 ZPO echtes VU ohne Sicherheitsleistung vorl. vollstreckbar

TB

VU im schriftlichen Vorverfahren VU in mdl. Verhandlung
1. Unstreitiges 1. Unstreitiges
2. Streitiger Klägervortrag 2. Streitiger Klägervortrag
3. Prozessgeschichte VU = 3. Prozessgeschichte VU=
Zustelldaten/Fristen gem. § 276 Zustelldaten/Fristen gem. § 276
ZPO ZPO
4. Urspr. Sachantrag Kl. Mit Antrag 4. Urspr. Sachantrag Kl
nach §331 III ZPO 5. Daten des Termins zur mdl.
5. Datum des antragsgemäß Verhandlung und Ladung des
erlassenen VU Beklagten
6. Datum Zustellung an Bekl. Und Kl. 6. Antrag des Klägers auf Erlass VU
7. Daten Einspruch und Eingang bei 7. Datum des antragsgemäß
Gericht erlassenen VU
Auf Antrag des Klägers hat die 11. 8. Datum Zustellung an Bekl
Zivilkammer des Landgerichts X ein 9. Daten Einspruch und Eingang bei
VU erlassen, mit dem der Beklagte Gericht
verurteilt worden ist, … Gegen 10. Anträge
dieses VU, das dem Beklagten am … 11. Streitiger Beklagtenvortrag
zugestellt worden ist, hat er mit 12. Prozessgeschichte
am…bei Gericht eingegangenen
Schriftsatz Einspruch eingelegt.

, 2


8. Anträge
9. Streitiger Beklagtenvortrag
10. Prozessgeschichte


Unechtes VU (Klage nicht schlüssig) bei
Säumnis des Beklagten
1. Unstreitiges = Klägervortrag
2. Daten
- der Klagezustellung
- der gem. § 276 ZPO gesetzten
Fristen zur Verteidigungsanzeige
und Klageerwiderung
- des Eingangs der
Verteidigungsanzeige und ggfs.
Klageerwiderung
- der Ladung zum Termin
3. Feststellung der Säumnis des Beklagten
4. Antrag des Klägers (Sachantrag und
Antrag auf Erlass VU)


Entscheidungsgründe

A. Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Einspruchs
P Rechtzeitigkeit des Einspruchs wg. zeitlich späterer Zustellung des VU an Kläger
P Wiedereinsetzung in vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist
I. Obersatz: Ergebnis
II. Zulässigkeit des Einspruchs
1. Statthaftigkeit
2. Zuständigkeit
3. Form und Frist
III. Sonderprobleme s. unten
B. Zulässigkeit und Begründetheit der Klage
I. Obersatz: Ergebnis
II. Zulässigkeit der Klage
III. Begründetheit der Klage
IV. Nebenentscheidungen
 Kosten: § 344 ZPO: VU in gesetzlicher Weise erlassen – Anhaltspunkt in Akte,
dann Überprüfung, ob VU ordnungsgemäß erlassen wurde
V. RMB



Sonderprobleme beim VU:

1. VU gg. einen Streitgenossen bei einfacher Streitgenossenschaft
a. Bei schlüssiger Klage gg. nicht erschienen = VU, da § 62 ZPO nur auf notwendige
Streitgenossen anwendbar
b. Bei fehlender Schlüssigkeit = unechtes VU, Klageabweisung
c. Kosten: § 100 III ZPO
2. VU gg. Notwendigen Streitgenossen
a. Zwischen Zul. und Begr. der Klage auf §62 ZPO verweisen, dass VU nicht ergehen darf

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