Wirtschaft Kapitel 3 – Verträge auf
Arbeitsleistung
Welches sind die Arten von Verträgen auf Arbeitsleistung?
Parteien (Gegen-) Leistung Beispiele
Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Leistung von Arbeit Nach Abschluss Ihrer Lehre
Art. 319-362 OR nach Weisung des arbeiten Sie als Kauffrau oder
Arbeitgebers für Kaufmann in einer Bank.
bestimmte oder Ihre Familie beschäftigt eine
unbestimmte Zeit Haushaltshilfe
Arbeitgeber Lohn
Werkvertrag Unternehmer Herstellung eines Ein Bauunternehmen erstellt
Art. 363-379 OR Werks für Ihren Lehrbetrieb ein
Besteller Werklohn neues Bürogebäude.
Sie lassen Ihr Fahrrad in einer
Werkstatt reparieren.
Auftrag Beauftragter Erbringung einer Sie lassen sich wegen einer
Art. 394-406 OR Dienstleistung oder Grippe von Ihrer Ärztin
Besorgung eines behandeln.
Geschäfts Sie nehmen bei einem
Auftraggeber Honorar Tennislehrer Privatstunden.
Übersicht Verträge auf Arbeitsleistung:
Verträge auf
Arbeitsleistung
Arbeitsvertrag Werkvertrag
Auftrag (Art.
(Art. 319-362 (Art. 363-379
394-406 OR)
OR) OR)
Rechtsquellen:
Einzelarbeitsvertrag (EAV)
- Art. 319-362 OR/Personalgesetz
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Berufsbildungsgesetz (BBG)
- Sozialversicherungsgesetze
- Firmenreglemente
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)/Normalarbeitsvertrag (NAV)
- Weitere Gesetze
, Übersicht Rechtsquellen des Arbeitsrechts:
Rechtsquelle Inhalte
Einzelarbeitsvertrag (EAV) In der Regel vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem schriftlichen
Arbeitsvertrag die wichtigsten Punkte wie den Arbeitsinhalt, den Lohn, das Arbeitspensum,
die Ferien und die Kündigungsfrist. Dieser sogenannte Einzelarbeitsvertrag ist die erste
Informationsquelle bei Fragen zum Arbeitsverhältnis.
Obligationenrecht (OR) Das OR enthält die grundlegenden Vorschriften über den Arbeitsvertrag. Es regelt den
Abschluss, den Inhalt und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Personalgesetze Für Angestellte von Behörden gilt nicht das Obligationenrecht. Bund, Kantone und
Gemeinden haben eigene Personalgesetze.
Arbeitsgesetz (ArG) Im Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, kurz: Arbeitsgesetz
(ArG), finden sich Normen über den Arbeitsnehmerschutz, etwa zur Arbeits- und Ruhezeit,
zum Gesundheitsschutz oder zum besonderen Schutz von Jugendlichen schwangeren
Frauen.
Berufsbildungsgesetz Für Lernende ist auch das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) von Bedeutung.
(BBG)
Sozialversicherungsgesetz Weiter sind die Sozialversicherungsgesetze wichtig, z.B. die Gesetze über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHV), über die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und über
die Unfall- und Arbeitsversicherungen.
Weitere Gesetze Daneben können im Arbeitsrecht noch andere Gesetze von Bedeutung sein. Beispielsweise
regelt das Datenschutzgesetz den Umgang mit Daten von Arbeitnehmern (z.B.
Bewerbungsunterlagen, Arbeitszeugnis) und das Gleichstellungsgesetz den Grundsatz, dass
Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen.
Firmenreglemente Viele Unternehmen haben ein Firmenreglement. Dieses enthält Bestimmungen, die für alle
ihre Arbeitnehmenden gelten, etwa betreffend Arbeitszeiten Überstunden oder
Geheimhaltung. Ein solches Reglement gilt aber nur, wenn ihm der Arbeitnehmer im
Einzelarbeitsvertrag zustimmt.
Gesamtarbeitsvertrag In manchen Branchen, etwa im Bau- und im Gastgewerbe, haben Arbeitnehmer- und
(GAV) Arbeitgeberverbänden die Lohen- und Arbeitsbedingungen in einem Gesamtarbeitsvertrag
geregelt. Die darin enthaltene Bestimmungen (z.B. über Lohn, Lohnfortzahlung,
Überstunden, Ferien oder Kündigung) gelten, wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber
Mitglied der beteiligten Verbände sind. Bund und Kantone können einen
Gesamtarbeitsvertrag aber auch für allgemeinverbindliche erklären. Dann ist er für alle
Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche verbindlich.
Normalarbeitsvertrag In Branchen, in denen kein Gesamtarbeitsvertag gilt, können der Bund und die Kantone
(NAV) einen Normalarbeitsvertrag erlassen und darin z.B. Mindestlöhne festlegen. Ein
Normalarbeitsvertrag ist daher keine vertragliche Vereinbarung, sondern eine staatliche
Verordnung. Normalarbeitsverträge gelten beispielsweise für das Pflegepersonal und für
Assistenzärzte.
z.B. in der Landwirtschaft zum Schutze für ausländische Arbeitnehmer und in der
Hauswirtschaf.
Wie ist der Abschluss und die Inhalte des Arbeitsvertrags? (Art. 319 OR)
Mit dem Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, auf bestimmte oder unbestimmte
Zeit für einen Arbeitgeber zu arbeiten. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung
zur Verfügung und erhält dafür als Gegenleistung einen entsprechenden lohn.
Arbeitsleistung
Welches sind die Arten von Verträgen auf Arbeitsleistung?
Parteien (Gegen-) Leistung Beispiele
Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Leistung von Arbeit Nach Abschluss Ihrer Lehre
Art. 319-362 OR nach Weisung des arbeiten Sie als Kauffrau oder
Arbeitgebers für Kaufmann in einer Bank.
bestimmte oder Ihre Familie beschäftigt eine
unbestimmte Zeit Haushaltshilfe
Arbeitgeber Lohn
Werkvertrag Unternehmer Herstellung eines Ein Bauunternehmen erstellt
Art. 363-379 OR Werks für Ihren Lehrbetrieb ein
Besteller Werklohn neues Bürogebäude.
Sie lassen Ihr Fahrrad in einer
Werkstatt reparieren.
Auftrag Beauftragter Erbringung einer Sie lassen sich wegen einer
Art. 394-406 OR Dienstleistung oder Grippe von Ihrer Ärztin
Besorgung eines behandeln.
Geschäfts Sie nehmen bei einem
Auftraggeber Honorar Tennislehrer Privatstunden.
Übersicht Verträge auf Arbeitsleistung:
Verträge auf
Arbeitsleistung
Arbeitsvertrag Werkvertrag
Auftrag (Art.
(Art. 319-362 (Art. 363-379
394-406 OR)
OR) OR)
Rechtsquellen:
Einzelarbeitsvertrag (EAV)
- Art. 319-362 OR/Personalgesetz
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Berufsbildungsgesetz (BBG)
- Sozialversicherungsgesetze
- Firmenreglemente
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)/Normalarbeitsvertrag (NAV)
- Weitere Gesetze
, Übersicht Rechtsquellen des Arbeitsrechts:
Rechtsquelle Inhalte
Einzelarbeitsvertrag (EAV) In der Regel vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem schriftlichen
Arbeitsvertrag die wichtigsten Punkte wie den Arbeitsinhalt, den Lohn, das Arbeitspensum,
die Ferien und die Kündigungsfrist. Dieser sogenannte Einzelarbeitsvertrag ist die erste
Informationsquelle bei Fragen zum Arbeitsverhältnis.
Obligationenrecht (OR) Das OR enthält die grundlegenden Vorschriften über den Arbeitsvertrag. Es regelt den
Abschluss, den Inhalt und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Personalgesetze Für Angestellte von Behörden gilt nicht das Obligationenrecht. Bund, Kantone und
Gemeinden haben eigene Personalgesetze.
Arbeitsgesetz (ArG) Im Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, kurz: Arbeitsgesetz
(ArG), finden sich Normen über den Arbeitsnehmerschutz, etwa zur Arbeits- und Ruhezeit,
zum Gesundheitsschutz oder zum besonderen Schutz von Jugendlichen schwangeren
Frauen.
Berufsbildungsgesetz Für Lernende ist auch das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) von Bedeutung.
(BBG)
Sozialversicherungsgesetz Weiter sind die Sozialversicherungsgesetze wichtig, z.B. die Gesetze über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHV), über die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und über
die Unfall- und Arbeitsversicherungen.
Weitere Gesetze Daneben können im Arbeitsrecht noch andere Gesetze von Bedeutung sein. Beispielsweise
regelt das Datenschutzgesetz den Umgang mit Daten von Arbeitnehmern (z.B.
Bewerbungsunterlagen, Arbeitszeugnis) und das Gleichstellungsgesetz den Grundsatz, dass
Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen.
Firmenreglemente Viele Unternehmen haben ein Firmenreglement. Dieses enthält Bestimmungen, die für alle
ihre Arbeitnehmenden gelten, etwa betreffend Arbeitszeiten Überstunden oder
Geheimhaltung. Ein solches Reglement gilt aber nur, wenn ihm der Arbeitnehmer im
Einzelarbeitsvertrag zustimmt.
Gesamtarbeitsvertrag In manchen Branchen, etwa im Bau- und im Gastgewerbe, haben Arbeitnehmer- und
(GAV) Arbeitgeberverbänden die Lohen- und Arbeitsbedingungen in einem Gesamtarbeitsvertrag
geregelt. Die darin enthaltene Bestimmungen (z.B. über Lohn, Lohnfortzahlung,
Überstunden, Ferien oder Kündigung) gelten, wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber
Mitglied der beteiligten Verbände sind. Bund und Kantone können einen
Gesamtarbeitsvertrag aber auch für allgemeinverbindliche erklären. Dann ist er für alle
Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche verbindlich.
Normalarbeitsvertrag In Branchen, in denen kein Gesamtarbeitsvertag gilt, können der Bund und die Kantone
(NAV) einen Normalarbeitsvertrag erlassen und darin z.B. Mindestlöhne festlegen. Ein
Normalarbeitsvertrag ist daher keine vertragliche Vereinbarung, sondern eine staatliche
Verordnung. Normalarbeitsverträge gelten beispielsweise für das Pflegepersonal und für
Assistenzärzte.
z.B. in der Landwirtschaft zum Schutze für ausländische Arbeitnehmer und in der
Hauswirtschaf.
Wie ist der Abschluss und die Inhalte des Arbeitsvertrags? (Art. 319 OR)
Mit dem Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, auf bestimmte oder unbestimmte
Zeit für einen Arbeitgeber zu arbeiten. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung
zur Verfügung und erhält dafür als Gegenleistung einen entsprechenden lohn.