Kaufvertrag inkl. Schriftverkehr (In- und Ausland)
ZUSTANDEKOMMEN VON KAUFVERTRÄGEN
Ein Vertrag ist ein zweiseitiges verbindliches Rechtsgeschäft, das durch übereinstimmende
Willenserklärung zwischen Verkäufer und Käufer zustande kommt.
ÜBEREINSTIMMENDE WILLENSERKLÄRUNG
• Ausdrücklich
o Mündlich, schriftlich, schlüssige Handlung (ohne Kommunikation), elektronisch
(online)
• Stillschweigend (zwischen Unternehmen im regelmäßigen Geschäftsverkehr)
ABLAUF DES KAUFVERTRAGES
1. Anbahnung Käufer und Verkäufer finden zueinander
2. Abschluss Käufer und Verkäufer werden sich über Produkteigenschaften, Menge
und Preis einig. Das Angebot des anderen wird angenommen.
3. Erfüllung Der Verkäufer liefert die Ware, der Käufer bezahlt
Anbahnung des Kaufvertrages
Die Anbahnung des Kaufvertrages kann vom Verkäufer oder auch vom Käufer ausgehen.
Verkäufer: Käufer:
Anpreisung (Flugblatt, Prospekte) Anfrage
Angebot (unverlangtes, verlangtes Angebot) Angebot (=Bestellung)
• Anpreisung
Mit Anpreisungen möchte der Verkäufer noch keine Verpflichtungen eingehen. Es fehlt die
Bindungswille des Verkäufers und das Unternehmen ist noch nicht an die Angaben der
Anpreisung gebunden. So ist Anpreisung kein richtiges Angebot im rechtlichen Sinne.
• Anfrage
Eine Anfrage ist eine gezielte Informationsbeschaffung durch den Käufer. Sie ist rechtlich
unverbindlich. Eine Anfrage kann entweder mündlich (telefonisch) oder schriftlich (E-Mail)
erfolgen.
Es gibt zwei Arten von Anfragen:
✓ Allgemeine Anfrage: noch kaum Informationen, Wunsch nach Prospekt- und
Informationsmaterial
✓ Spezielle Anfrage: Wunsch nach gezielten Informationen, meist auch die
Zusendung eines Angebots
• Angebot
Der Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages durch Verkäufer oder Käufer. Mit Angebot
wollen die Geschäftspartner rechtlich ein Geschäft abschließen.
, • Arten des Angebots:
Verkäufer: Käufer:
Unverlangtes Angebot: Information für den Angebot (=Bestellung): Käufer hat die
Kunden über Sonderangebote oder Absicht etwas zu kaufen
Produktneuheiten
Verlangtes Angebot: Antwort auf die Fragen
des Käufers
• Voraussetzungen des verbindlichen Angebots
Wenn das Angebot alle Voraussetzungen erfüllt, ist es verbindlich.
Inhaltliche Bestimmtheit: Bestimmter Verkäufer, Käufer, genaue Art und Güte der Ware,
Preis und Menge der Ware
Bindungswille: Steller des Angebots (Verkäufer/Käufer) muss verkaufen/kaufen wollen
Zugang: Empfänger muss das Angebot persönlich erreichen
Bindungsdauer von Angeboten:
• im Angebot angeführt: angegebene Bindungsdauer
• im Angebot nicht angeführt: gesetzliche Bindungsdauer
o mündliches Angebot: gültig für die Dauer des Gesprächs
o schriftliches Angebot: doppelter Transportweg + angemessene
Überlegungsfrist
Transport Weg bei Briefen: einfacher Postweg 3 bis 4 Tage, doppelter
Weg 6 bis 8 Tage
Transportweg E-Mail: Bindungsdauer ist nur die Überlegungsfrist
Angemessene Überlegungsfrist: Abhängig vom Inhalt des Angebots -
längere Frist für teure und kompliziertere Anschaffung
Freizeichnungsklausel („unverbindlich“, „freibleibend“, „ohne Obligo“, „Solange der Vorrat
reicht“ oder „Preisminderungen vorbehalten“): Der Anbieter ist nicht an sein Angebot
gebunden.
ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGES = ANNAHME DES ANGEBOTS
Durch Annahme des Angebots kommt der Kaufvertrag zustande.
Angebot Annahme
verbindliches Angebot durch Verkäufer unveränderte und rechtzeitige Bestellung
durch Käufer
Bestellung durch Käufer Auftragsbestätigung oder Lieferung durch
Verkäufer
= ÜBEREINSTIMMENDE WILLENSERKLÄRUNG
Der Vertragsabschluss kann mündlich, schriftlich, elektronisch erfolgen, durch schlüssiges
Handeln (ohne Worte) oder Stillschweigen erfolgen.
VORAUSSETZUNGEN EINES GÜLTIGEN KAUFVERTRAGES
• Zweiseitigkeit: Beteiligung von mind. 2 Personen
• Übereinstimmende Willenserklärung: Einigung über die Bedingungen
, • Freiwilligkeit: niemand darf gezwungen werden
• Erlaubtheit: nicht gegen Gesetze verstoßen
• Möglichkeit: keine unsinnigen Geschäfte (Verkauf einer Zeitreise)
• Geschäftsfähigkeit: bestimmtes Mindestalter, geistig voll handlungsfähig. Wenn die
Personen (z.B. Minderjährige) über ihre beschränkte Geschäftsfähigkeit hinausgehen,
ist das Geschäft schwebend unwirksam, bis der gesetzliche Vertreter nicht zustimmt.
Personen- Unmündige
Kinder Mündige Minderjährige Volljährige
kreis Minderjährige
Alter < 7 Jahre 7 – 14 Jahre 14 – 18 Jahre ab 18 Jahre
Voll
Geschäfts- Gänzlich Beschränkt Erweitert beschränkt geschäftsfähig
fähigkeit geschäftsunfähig geschäftsfähig geschäftsfähig (wenn geistig
handlungsfähig)
Geschäfte in Höhe des Alle erlaubten
Erlaubte Taschengeld- Geringfügige
Taschengeldes/eigenen und möglichen
Geschäfte geschäfte Geschäfte
Verdienstes Geschäfte
ERFÜLLUNG DES KAUFVERTRAGES
Verkäufer Käufer
Lieferung und Bereitstellung der Ware Annahme der Ware
Rechnungslegung Zahlung
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Geltende Gesetze je Vertragspartner
Käufer Privatperson Privatperson Unternehmer
Verkäufer Privatperson Unternehmer Unternehmer
Geschäftsart C2C B2C B2B
Geltende ABGB ABGB ABGB
Gesetze ECG + SigG ECG + SigG ECG + SigG
Allgemeine KSchG UGB
Bürgerliche (Konsumentenschutzgesetz) (Unternehmensgesetzbuch)
Gesetzbuch, PHG PHG
E-Commerce (Produkthaftungsgesetz)
Gesetz, FAGG (Fern- und
Signaturgesetz Auswärtsgeschäfte-Gesetz)
VKrG
(Verbraucherkreditgeschäft)
• Nachgiebige gesetzliche Regelungen (dispositiv/Disponieren =
vereinbaren/absprechen): können einvernehmlich abgeändert werden. Wie z. B.
ABGB oder UGB
• Zwingende gesetzliche Regelungen: können nicht abgeändert werden. Wie z. B.
Konsumentenschutzgesetz
, E-COMMERCE & ONLINE-SHOPPING
Erfolgen Geschäftsabwicklungen elektronisch, beispielsweise über eine Website, spricht man
von E-Commerce oder Onlineshopping.
Vorteile für den Käufer Vorteile für den Verkäufer
größerer Überblick Kosteneinsparung
Vergleiche große Präsenz
keine Fahrtkosten schnelle Aktualisierung der Angebote
rascher und unbürokratischer Einkauf Vorteile für den Verkäufer
Nachteile bzw. Risiken für den Verbraucher beim Onlineshoppen:
• Betrugsgefahr
• Keine Besichtigung bzw. kein Probieren der Ware möglich
• Andere gesetzliche Bestimmungen
• Datenmissbrauch
In EU und Österreich schützen folgende Richtlinien den Verbraucher vor Risiken:
Konsumentenschutzgesetz, Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und E-Commerce-Gesetz.
In diesen Gesetzen sind die Informationspflicht (Firmennamen, Anschrift,
Telefonnummer/Emailadresse, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht, UID-Nr.), die
Bestätigungspflicht (Bestellbutton und Auftragsbestätigung), die Lieferfrist (max. 30 Tage
nach Vertragsabschluss) und das Rücktrittsrecht geregelt.
Rücktritt
Grundsätzliche Regelungen Besondere Rücktrittsrechte für
Konsumenten
Rücktritt Rücktrittsrecht beim
• Im Vertrag ausdrücklich vereinbart Außergeschäftsraumvertrag
• Gesetzeswidrigkeit
• Arglistige Täuschung (Fehler bewusst
vertuschen)
• Verzug der Erfüllung des Kaufvertrages
Storno Rücktrittsrecht beim Fernabsatz
• Mit Stornogebühr verbunden
Abänderung des Vertrages
• Umtausch
• Einvernehmliche Auflösung
Rücktrittsfisten beim Außergeschäftsraumvertrag und Fernabsatz
Ab Tag der Lieferung bzw. Tag des Rücktritt binnen 14 Kalendertagen
Vertragsabschlusses
Bei fehlender Rücktrittsbelehrung Rücktritt um 12 Monate verlängert. Wird
(Belehrung über das Widerrufsrecht) verspätet informiert, endet die Frist 14 Tage
nach dem Zugang der verspäteten Info.
Nach dem Rücktritt trägt der Konsument die Kosten für die Rücksendung der Ware, außer es
wurde anders vereinbart. Bei Außergeschäftsraumverträgen muss der Unternehmer die Ware
ZUSTANDEKOMMEN VON KAUFVERTRÄGEN
Ein Vertrag ist ein zweiseitiges verbindliches Rechtsgeschäft, das durch übereinstimmende
Willenserklärung zwischen Verkäufer und Käufer zustande kommt.
ÜBEREINSTIMMENDE WILLENSERKLÄRUNG
• Ausdrücklich
o Mündlich, schriftlich, schlüssige Handlung (ohne Kommunikation), elektronisch
(online)
• Stillschweigend (zwischen Unternehmen im regelmäßigen Geschäftsverkehr)
ABLAUF DES KAUFVERTRAGES
1. Anbahnung Käufer und Verkäufer finden zueinander
2. Abschluss Käufer und Verkäufer werden sich über Produkteigenschaften, Menge
und Preis einig. Das Angebot des anderen wird angenommen.
3. Erfüllung Der Verkäufer liefert die Ware, der Käufer bezahlt
Anbahnung des Kaufvertrages
Die Anbahnung des Kaufvertrages kann vom Verkäufer oder auch vom Käufer ausgehen.
Verkäufer: Käufer:
Anpreisung (Flugblatt, Prospekte) Anfrage
Angebot (unverlangtes, verlangtes Angebot) Angebot (=Bestellung)
• Anpreisung
Mit Anpreisungen möchte der Verkäufer noch keine Verpflichtungen eingehen. Es fehlt die
Bindungswille des Verkäufers und das Unternehmen ist noch nicht an die Angaben der
Anpreisung gebunden. So ist Anpreisung kein richtiges Angebot im rechtlichen Sinne.
• Anfrage
Eine Anfrage ist eine gezielte Informationsbeschaffung durch den Käufer. Sie ist rechtlich
unverbindlich. Eine Anfrage kann entweder mündlich (telefonisch) oder schriftlich (E-Mail)
erfolgen.
Es gibt zwei Arten von Anfragen:
✓ Allgemeine Anfrage: noch kaum Informationen, Wunsch nach Prospekt- und
Informationsmaterial
✓ Spezielle Anfrage: Wunsch nach gezielten Informationen, meist auch die
Zusendung eines Angebots
• Angebot
Der Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages durch Verkäufer oder Käufer. Mit Angebot
wollen die Geschäftspartner rechtlich ein Geschäft abschließen.
, • Arten des Angebots:
Verkäufer: Käufer:
Unverlangtes Angebot: Information für den Angebot (=Bestellung): Käufer hat die
Kunden über Sonderangebote oder Absicht etwas zu kaufen
Produktneuheiten
Verlangtes Angebot: Antwort auf die Fragen
des Käufers
• Voraussetzungen des verbindlichen Angebots
Wenn das Angebot alle Voraussetzungen erfüllt, ist es verbindlich.
Inhaltliche Bestimmtheit: Bestimmter Verkäufer, Käufer, genaue Art und Güte der Ware,
Preis und Menge der Ware
Bindungswille: Steller des Angebots (Verkäufer/Käufer) muss verkaufen/kaufen wollen
Zugang: Empfänger muss das Angebot persönlich erreichen
Bindungsdauer von Angeboten:
• im Angebot angeführt: angegebene Bindungsdauer
• im Angebot nicht angeführt: gesetzliche Bindungsdauer
o mündliches Angebot: gültig für die Dauer des Gesprächs
o schriftliches Angebot: doppelter Transportweg + angemessene
Überlegungsfrist
Transport Weg bei Briefen: einfacher Postweg 3 bis 4 Tage, doppelter
Weg 6 bis 8 Tage
Transportweg E-Mail: Bindungsdauer ist nur die Überlegungsfrist
Angemessene Überlegungsfrist: Abhängig vom Inhalt des Angebots -
längere Frist für teure und kompliziertere Anschaffung
Freizeichnungsklausel („unverbindlich“, „freibleibend“, „ohne Obligo“, „Solange der Vorrat
reicht“ oder „Preisminderungen vorbehalten“): Der Anbieter ist nicht an sein Angebot
gebunden.
ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGES = ANNAHME DES ANGEBOTS
Durch Annahme des Angebots kommt der Kaufvertrag zustande.
Angebot Annahme
verbindliches Angebot durch Verkäufer unveränderte und rechtzeitige Bestellung
durch Käufer
Bestellung durch Käufer Auftragsbestätigung oder Lieferung durch
Verkäufer
= ÜBEREINSTIMMENDE WILLENSERKLÄRUNG
Der Vertragsabschluss kann mündlich, schriftlich, elektronisch erfolgen, durch schlüssiges
Handeln (ohne Worte) oder Stillschweigen erfolgen.
VORAUSSETZUNGEN EINES GÜLTIGEN KAUFVERTRAGES
• Zweiseitigkeit: Beteiligung von mind. 2 Personen
• Übereinstimmende Willenserklärung: Einigung über die Bedingungen
, • Freiwilligkeit: niemand darf gezwungen werden
• Erlaubtheit: nicht gegen Gesetze verstoßen
• Möglichkeit: keine unsinnigen Geschäfte (Verkauf einer Zeitreise)
• Geschäftsfähigkeit: bestimmtes Mindestalter, geistig voll handlungsfähig. Wenn die
Personen (z.B. Minderjährige) über ihre beschränkte Geschäftsfähigkeit hinausgehen,
ist das Geschäft schwebend unwirksam, bis der gesetzliche Vertreter nicht zustimmt.
Personen- Unmündige
Kinder Mündige Minderjährige Volljährige
kreis Minderjährige
Alter < 7 Jahre 7 – 14 Jahre 14 – 18 Jahre ab 18 Jahre
Voll
Geschäfts- Gänzlich Beschränkt Erweitert beschränkt geschäftsfähig
fähigkeit geschäftsunfähig geschäftsfähig geschäftsfähig (wenn geistig
handlungsfähig)
Geschäfte in Höhe des Alle erlaubten
Erlaubte Taschengeld- Geringfügige
Taschengeldes/eigenen und möglichen
Geschäfte geschäfte Geschäfte
Verdienstes Geschäfte
ERFÜLLUNG DES KAUFVERTRAGES
Verkäufer Käufer
Lieferung und Bereitstellung der Ware Annahme der Ware
Rechnungslegung Zahlung
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Geltende Gesetze je Vertragspartner
Käufer Privatperson Privatperson Unternehmer
Verkäufer Privatperson Unternehmer Unternehmer
Geschäftsart C2C B2C B2B
Geltende ABGB ABGB ABGB
Gesetze ECG + SigG ECG + SigG ECG + SigG
Allgemeine KSchG UGB
Bürgerliche (Konsumentenschutzgesetz) (Unternehmensgesetzbuch)
Gesetzbuch, PHG PHG
E-Commerce (Produkthaftungsgesetz)
Gesetz, FAGG (Fern- und
Signaturgesetz Auswärtsgeschäfte-Gesetz)
VKrG
(Verbraucherkreditgeschäft)
• Nachgiebige gesetzliche Regelungen (dispositiv/Disponieren =
vereinbaren/absprechen): können einvernehmlich abgeändert werden. Wie z. B.
ABGB oder UGB
• Zwingende gesetzliche Regelungen: können nicht abgeändert werden. Wie z. B.
Konsumentenschutzgesetz
, E-COMMERCE & ONLINE-SHOPPING
Erfolgen Geschäftsabwicklungen elektronisch, beispielsweise über eine Website, spricht man
von E-Commerce oder Onlineshopping.
Vorteile für den Käufer Vorteile für den Verkäufer
größerer Überblick Kosteneinsparung
Vergleiche große Präsenz
keine Fahrtkosten schnelle Aktualisierung der Angebote
rascher und unbürokratischer Einkauf Vorteile für den Verkäufer
Nachteile bzw. Risiken für den Verbraucher beim Onlineshoppen:
• Betrugsgefahr
• Keine Besichtigung bzw. kein Probieren der Ware möglich
• Andere gesetzliche Bestimmungen
• Datenmissbrauch
In EU und Österreich schützen folgende Richtlinien den Verbraucher vor Risiken:
Konsumentenschutzgesetz, Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und E-Commerce-Gesetz.
In diesen Gesetzen sind die Informationspflicht (Firmennamen, Anschrift,
Telefonnummer/Emailadresse, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht, UID-Nr.), die
Bestätigungspflicht (Bestellbutton und Auftragsbestätigung), die Lieferfrist (max. 30 Tage
nach Vertragsabschluss) und das Rücktrittsrecht geregelt.
Rücktritt
Grundsätzliche Regelungen Besondere Rücktrittsrechte für
Konsumenten
Rücktritt Rücktrittsrecht beim
• Im Vertrag ausdrücklich vereinbart Außergeschäftsraumvertrag
• Gesetzeswidrigkeit
• Arglistige Täuschung (Fehler bewusst
vertuschen)
• Verzug der Erfüllung des Kaufvertrages
Storno Rücktrittsrecht beim Fernabsatz
• Mit Stornogebühr verbunden
Abänderung des Vertrages
• Umtausch
• Einvernehmliche Auflösung
Rücktrittsfisten beim Außergeschäftsraumvertrag und Fernabsatz
Ab Tag der Lieferung bzw. Tag des Rücktritt binnen 14 Kalendertagen
Vertragsabschlusses
Bei fehlender Rücktrittsbelehrung Rücktritt um 12 Monate verlängert. Wird
(Belehrung über das Widerrufsrecht) verspätet informiert, endet die Frist 14 Tage
nach dem Zugang der verspäteten Info.
Nach dem Rücktritt trägt der Konsument die Kosten für die Rücksendung der Ware, außer es
wurde anders vereinbart. Bei Außergeschäftsraumverträgen muss der Unternehmer die Ware