100% Zufriedenheitsgarantie Sofort verfügbar nach Zahlung Sowohl online als auch als PDF Du bist an nichts gebunden 4.2 TrustPilot
logo-home
Zusammenfassung

Zusammenfassung Strafrecht AT I - Täterschaft und Teilnahme

Bewertung
-
Verkauft
-
seiten
8
Hochgeladen auf
19-01-2024
geschrieben in
2023/2024

Übersicht und Prüfungsschemata für Täterschaft und Teilnahme des Strafrecht AT










Ups! Dein Dokument kann gerade nicht geladen werden. Versuch es erneut oder kontaktiere den Support.

Dokument Information

Gesamtes Buch?
Unbekannt
Hochgeladen auf
19. januar 2024
Anzahl der Seiten
8
geschrieben in
2023/2024
Typ
Zusammenfassung

Inhaltsvorschau

STRAFRECHT AT



A) Täterschaft

1. unmittelbare Täterschaft 25 I Var. 1
- wer alle Tatbestandsmerkmale selber verwirklicht
- Nebentäterschaft: - gesetzlich nicht geregelt, Unterform der unmittelbaren Täterschaft
- mehrere Täter führen unabhängig voneinander tb. Erfolg herbei
-> keine Besonderheiten zum unmittelbaren Täter, keine Anrechnung der
Tatbeiträge wie bei Mittätern, da gemeinsamer Tatentschluss fehlt
- Allgemeindelikte: kann von jedem verwirklicht werden
- echte Sonderdelikte: Täter muss Eigenschaft haben (zB Amtsträger bei 331)
- unechte Sonderdelikte: Täter kann jeder sein, Eigenschaft ist strafschärfend (zB 340 im Amt)
- P ichtdelikte: Täter hat besondere P ichtenstellung missbraucht (zB Fürsorge bei 225)
- eigenhändige Delikte: muss selbst durchführen, keine Zurechnung (zB Aussagender bei 153)

2. mittelbare Täterschaft 25 I Var. 2 (Vordermann ist Werkzeug)
- Handlung nicht selbst ausgeführt, Handlungsherrschaft hat Werkzeug/Tatmittler
-> Tatherrschaft des Hintermanns durch Willensherrschaft
- durch überlegenes Wissen (zB Ausnutzen eines Irrtums, Irrtumsherrschaft)
- durch überlegenen Willen (zB durch Drohung, Nötigungsherrschaft)
- kraft organisatorischen Machtapparates
- auch als Werkzeug gegen sich selbst (P: unmittelbares Ansetzen)
- nicht bei voller Strafbarkeit Vordermann (Grundsatz vom Verantwortungsprinzip)
Ausnahme: Vermeidbarer Verbotsirrtum Täter §17 S.2 durch hohen Grade der
Beein ussung des Hintermanns ausgelöst (Katzenkönig)
Ma astrukturen, Fungibilität des Vordermanns/Bloßes Rädchen im System
- P: durch Unterlassen
e.A. nicht möglich, mangels steuernder Beherrschung des Geschehens
h.M. möglich, wenn Garant es unterlässt, auf Werkzeug einzuwirken

A. Strafbarkeit des Tatmittlers: (Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld)
- hat Defekt (s.u.), Ausnahme: Täter hinter dem Täter
B. Strafbarkeit des Hintermanns als mittelbarem Täter
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a) Begehung erfolgte durch einen Anderen
- muss Vordermann als Werkzeug genutzt haben
- bei jedem Tatbestandsmerkmal prüfen, von wem es ausgeführt wurde, wenn Vordermann
ausgeführt hat prüfen, ob Zurechnung über 25 I Var. 2 möglich bei Tatherrschaft
b) Tatherrschaft bei Hintermann
- Abgrenzung Täter/Teilnehmer (v.a. zur Anstiftung)
-> Tatherrschaft des Hintermanns, wenn er Vordermann zu steuern vermag und ihm
Gesamtgeschehen kraft seines planvoll-lenkenden Willens in der Hand hält
- Indiz dafür ist Defekt beim Vordermann (aber nicht ausschließlich):
-> tatbestandslos handelndes W.: - bei Personengleichheit Opfer/Werkzeug (zB Suizid)
darauf abstellen, ob Selbstschädigung freiverant-
wortlich war/Wirksamkeit der Einwilligung, dann idR
bereits Zurechnungszusammenhang unterbrochen)
- Tatherrschaft nach Exkulpationsregeln 20, 35, wenn
Hintermann Mängel oder Irrtum des Opfers ausnutzt
oder ihm droht (Zwangslage ähnlich zu 35)
- zB Sirius-Fall
-> quali kationslos-doloses W.: - Werkzeug fehlt Tätereigenschaft (zB Täter in Zwangs-
vollstreckung gem. 288, W nicht, führt aber aus)
- e.A Hintermann nicht strafbar, wegen Defekt des W
- a.A. strafbar, da erst durch Mitwirkung des W das
Handeln des Hintermanns tatbestandsmäßig wird

1 von 30



fl fi fi fl fl

, -> vorsatzlos-doloses W.: kein Vorsatz des Werkzeugs bzgl. des konkreten Tatbestands
-> absichtslos-doloses W.: vorsätzlich aber ohne zusätzlich erforderliche Absicht
zB bei 242 ohne Zueignungsabsicht (idR ist im TB Absicht
ausdrücklich geregelt, dann schon kein Defekt bei W,
denkbar bei 252, wenn W nicht „sich“ im Besitz halten will)
-> gerechtfertigtes W.: W. muss/darf sich so verhalten, wie von Hintermann bezweckt
zB T schwärzt Unschuldigen an, dieser wird von P festge-
nommen, P nach 127 II ZPO gerechtfertigt, T nach 239, 25 I
Var. 2 strafbar
-> schuldloses W.: - selten wegen unvermeidbarem Verbotsirrtum, 17 S. 1, häu ger bei
schuldunfähigem W gem. 20 oder nicht strafmündig gem. 19
- e.A. bei 19, 20 Täterschaft des Hintermanns automatisch bejaht, da
bei voller Schuldunfähigkeit Verantwortung allein bei Hintermann
- a.A. di erenziert nach konkretem Maß an Tatherrschaft, ist Vorder-
mann bei 19 fast strafmündig, nicht pauschal als W. anzusehen
-> ETBI des W.: - schließt Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Tat aus
- bei Ausnutzen wird Hintermann zum mittelbaren Täter
- Ausnahmefälle: Täter hinter dem Täter (Werkzeug selbst strafbar)
-> Organisationsfälle: hierarchische Machtstrukturen, Schreibtischtäter mit Vordermann
als austauschbarem Rädchen im Getriebe (zB Ma a)
-> vermeidbarer 17 S. 1 des W.: - e.A. wenn Vordermann verantwortlich ist, kann es
Hintermann nicht auch sein (nur Anstiftung)
- h.M. je nach Einzelfall, da Verantwortungsprinzip nicht
immer richtig (s.o. Ma a), nicht rein normativ,
maßgeblich was Vordermann wusste nicht hätte
wissen können, da es um seine Ausnutzung geht
- zB Katzenkönigfall
- unterliegt Hintermann gleichem Irrtum, ist er nicht 25 I
Var. 2, da er nicht Irrtum des anderen ausnutzt
-> error in persona des W.: - e.A. di erenziert, überlässt HM die Individualisierung dem
W volle Zurechnung des error in persona, bei fehlender
Auswahlbefugnis des W liegt bei dessen error in
persona ein aberratio ictus des HM vor
aber: schwer abgrenzbar, ob Individualisierung vorliegt
- h.M. ist aberratio ictus des Hintermanns, da wenn als
mechanisch anzusehendes W Ziel verfehlt darin ein
Fehlgehen der Tat zu sehen ist
-> ausgenutzter error in persona: Hintermann nutzt wissentlich error in persona des W
aus, besitzt Wissensherrschaft, daher Durchbrechen
des Verantwortungsprinzips trotz Strafbarkeit des W
(unbeachtlicher error in persona)
-> Täuschung über Unrechtsgehalt: - Hintermann täuscht über Unrechts-/Schuldumfang
-> fehlende Kenntnis quali zierender Umstände
-> Irrtum über konkreten Handlungssinn
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bzgl. Tatherrschaft und Unterlegenheit Tatmittler
b) Vorsatz bzgl. Erfüllung objektiver Tatbestand durch Tatmittler
c) Weitere subjektive Merkmale
3. Bei Mord: Möglichkeit der Tatbestandsverschiebung gem. §28 II StGB
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld

3. Mittäterschaft 25 II
- Handeln mehrerer in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufgrund eines
gemeinsamen Tatentschlusses
- gemeinsamer Tatentschluss -> jedem wird Tatbeitrag des anderen zugerechnet, als hätte er
sie selbst verwirklicht (wechselseitige Zurechnung)
- Abgrenzung zur Beihilfe (Teilnahme) s.u.
- kann nur sein, wer Täter sein kann, braucht evtl. besondere Merkmale (s.o.)


2 von 30



ff ff fi fi fi fi
5,49 €
Vollständigen Zugriff auf das Dokument erhalten:

100% Zufriedenheitsgarantie
Sofort verfügbar nach Zahlung
Sowohl online als auch als PDF
Du bist an nichts gebunden

Lerne den Verkäufer kennen
Seller avatar
leawoerner

Lerne den Verkäufer kennen

Seller avatar
leawoerner Ludwig-Maximilians-Universität München
Profil betrachten
Folgen Sie müssen sich einloggen, um Studenten oder Kursen zu folgen.
Verkauft
9
Mitglied seit
1 Jahren
Anzahl der Follower
1
Dokumente
9
Zuletzt verkauft
2 Jahren vor

0,0

0 rezensionen

5
0
4
0
3
0
2
0
1
0

Kürzlich von dir angesehen.

Warum sich Studierende für Stuvia entscheiden

on Mitstudent*innen erstellt, durch Bewertungen verifiziert

Geschrieben von Student*innen, die bestanden haben und bewertet von anderen, die diese Studiendokumente verwendet haben.

Nicht zufrieden? Wähle ein anderes Dokument

Kein Problem! Du kannst direkt ein anderes Dokument wählen, das besser zu dem passt, was du suchst.

Bezahle wie du möchtest, fange sofort an zu lernen

Kein Abonnement, keine Verpflichtungen. Bezahle wie gewohnt per Kreditkarte oder Sofort und lade dein PDF-Dokument sofort herunter.

Student with book image

“Gekauft, heruntergeladen und bestanden. So einfach kann es sein.”

Alisha Student

Häufig gestellte Fragen