Einsendeaufgabe
Arbeitsrecht
Aufgabe 1
a) Was versteht man unter dem Begriff „Arbeitsrecht“?
Im Arbeitsrecht sind alle Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
verankert. Des Weiteren sind alle Rechtsregelungen zusammengefasst, die im
Zusammenhang mit abhängiger Tätigkeit stehen.
b) Wie wird zwischen zwei Grundbereichen des Arbeitsrechts differenziert bzw. was
ist für diese Grundbereiche jeweils kennzeichnend?
1. Individualarbeitsrecht: Hier finden sich Regelungen zwischen Arbeitsnehmer
und Arbeitgeber, das Recht zum Schutz des Arbeitsnehmers, aufgrund des
Ungleichgewichts der Vertragspartner ergibt sich ein erhöhtes
Schutzbedürfnis für die Arbeitnehmer.
2. Kollektivarbeitsrecht: Hier finden sich Rechtsbeziehungen zwischen den
betrieblichen Vertretungen der Arbeitnehmer, sowie den überbetrieblichen
Schutzkollektiven und den Arbeitgebern bzw. deren Vereinigungen in
Arbeitgeberverbänden wieder. Themen sind hier u.a. das Tarif-, Schlichtungs-
und Arbeitskampfrecht sowie das Mitbestimmungs- und
Betriebsverfassungsrecht.
c) Welche systematische Stellung nimmt das Arbeitsrecht im Rechtssystem ein bzw.
Elemente von welchen zwei der drei großen Rechtsgebiete werden im
Arbeitsrecht zusammengefügt?
Im Arbeitsrecht sind sowohl das öffentliche (Bürger gegen Staat), also auch das
private Recht (Bürger gegen Bürger) zu finden.
d) Wo ist das Arbeitsrecht geregelt? Nennen Sie mindestens drei Beispiele.
Arbeitszeitgesetz
Grundgesetz
Entgeltfortzahlungsgesetz
Kündigungsschutzgesetz
e) Nennen Sie mindestens sechs Rechtsquellen im Arbeitsrecht und ordnen Sie
diese nach deren Ranghöhe, und zwar beginnend mit der ranghöchsten Quelle.
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Arbeitsrecht
Aufgabe 1
a) Was versteht man unter dem Begriff „Arbeitsrecht“?
Im Arbeitsrecht sind alle Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
verankert. Des Weiteren sind alle Rechtsregelungen zusammengefasst, die im
Zusammenhang mit abhängiger Tätigkeit stehen.
b) Wie wird zwischen zwei Grundbereichen des Arbeitsrechts differenziert bzw. was
ist für diese Grundbereiche jeweils kennzeichnend?
1. Individualarbeitsrecht: Hier finden sich Regelungen zwischen Arbeitsnehmer
und Arbeitgeber, das Recht zum Schutz des Arbeitsnehmers, aufgrund des
Ungleichgewichts der Vertragspartner ergibt sich ein erhöhtes
Schutzbedürfnis für die Arbeitnehmer.
2. Kollektivarbeitsrecht: Hier finden sich Rechtsbeziehungen zwischen den
betrieblichen Vertretungen der Arbeitnehmer, sowie den überbetrieblichen
Schutzkollektiven und den Arbeitgebern bzw. deren Vereinigungen in
Arbeitgeberverbänden wieder. Themen sind hier u.a. das Tarif-, Schlichtungs-
und Arbeitskampfrecht sowie das Mitbestimmungs- und
Betriebsverfassungsrecht.
c) Welche systematische Stellung nimmt das Arbeitsrecht im Rechtssystem ein bzw.
Elemente von welchen zwei der drei großen Rechtsgebiete werden im
Arbeitsrecht zusammengefügt?
Im Arbeitsrecht sind sowohl das öffentliche (Bürger gegen Staat), also auch das
private Recht (Bürger gegen Bürger) zu finden.
d) Wo ist das Arbeitsrecht geregelt? Nennen Sie mindestens drei Beispiele.
Arbeitszeitgesetz
Grundgesetz
Entgeltfortzahlungsgesetz
Kündigungsschutzgesetz
e) Nennen Sie mindestens sechs Rechtsquellen im Arbeitsrecht und ordnen Sie
diese nach deren Ranghöhe, und zwar beginnend mit der ranghöchsten Quelle.
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