Schema zur Strafbarkeit
A. Tathandlung
Der Täter ……. könnte sich gegenüber Opfer ……… gem. ……. StGB strafbar gemacht haben, indem ………
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a) Tathandlung
b) Taterfolg
c) Weitere Tatbestandsmerkmale
aa) Deskriptive TBM
Bringen durch einfache Beschreibung zum Ausdruck, was sachlich-räumlich vom Verbot
erfasst ist.
bb) Normative TBM
Machen ein ergänzendes Werturteil des Richters erforderlich (in Bezugnahme auf Normen).
d) Kausalität
Conditio-sine-qua-non Formel: Ein Verhalten ist kausal, wenn es nicht hinweggedacht
werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
aa) Hypothetische Kausalität
Eine Handlung ist auch dann für den Erfolg ursächlich, wenn eine andere sog.
Reserveursache denselben Erfolg später herbeigeführt hätte. Entscheidend ist nur, ob der
Erfolg ohne die relevante Handlung in seiner konkreten Form entfallen wäre.
bb) Kumulative Kausalität
Mehrere voneinander unabhängig vorgenommene Handlungen (Bedingungen), von denen
jede für sich allein nicht zur Erfolgsherbeiführung ausreichend ist, führt erst durch ihr
Zusammenwirken (kumulativ) den Erfolg herbei. (+) evtl. Prüfung wegen atypischen
Kausalverlauf bei obj. Zurechnung
cc) Alternative Kausalität
Mehrere voneinander unabhängig vorgenommene Handlungenführen gleichzeitig zum
Erfolg, wobei jede für sich allein schon zur Herbeiführung des Erfolgs in seiner konkreten
Gestalt ausgereicht hätte. Conditio-sine-qua-non Formel muss abgeändert werden
dd) Überholte/Abgebrochene Kausalität
Kausalkette wird in Gang gesetzt, dann führt aber ein anderer, von der Handlung
unabhängiger Umstand den Erfolg schneller herbei. Ersttäter (-); Zweittäter (+)
ee) Atypischer Kausalverlauf
Geschehensablauf außerhalb jeglicher Lebenserfahrung (+) weiter in objektiver
Zurechnung geprüft