Einsendeaufgabe
<< Arbeitsrecht >>
Aufgabe 1
Erläutern Sie den Begriff des faktischen Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitgeber kann bei einem faktischen Arbeitsverhältnis trotz eines Fehlerhaften
Arbeitsverhältnis eine Entlohnung verlangen.
Ein faktisches Arbeitsverhältnis ist ein rechtlich unwirksames Arbeitsverhältnis. Das
Arbeitsverhältnis ist von beginn an nicht korrekt und somit nichtig oder anfechtbar, da ein
Rechtsverstoß nach §§ 134, 138 BGB bei Nichtigkeit oder nach §§ 142 Abs. 1 BGB bei
Anfechtbarkeit herrscht. Sofern die Arbeit durch den Arbeitnehmer aufgenommen wurde, hat
der Arbeitgeber die getätigte Arbeit zu entlohnen. Umgangssprachlich wird das faktische
Arbeitsverhältnis auch als fehlerhaftes Arbeitsverhältnis bezeichnet.
Aufgabe 2
Welche Arten der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt es? Erläutern Sie diese.
Bei der Kündigung unterscheidet man zwischen einer ordentlichen, außerordentlichen oder
einer Änderungskündigung.
Eine ordentliche Kündigung ist der Regelfall und am häufigsten im Arbeitsmarkt zu finden.
Allerdings ist diese Form an Regeln gebunden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen,
meistens liegt eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats, sofern die
Kündigung vom Arbeitnehmer erfolgt. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, kann
die Frist auch mehr als 4 Wochen betragen, je nach der Höhe der Betriebszugehörigkeit.
Besonderheiten bzgl. der Fristen sind in der Probezeit gegeben (Kündigungsfrist 2 Wochen)
und bei Schwerbehinderten (Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen).
Die ordentliche Kündigung ist seitens des Arbeitsnehmers ohne Gründe möglich. Bei
Gründen des Arbeitgebers geht es um die personenbedingte Kündigung: Krankheit mit
Bescheinigung der dauerhaften Leistungsunfähigkeit. Außerdem die verhaltensbedingte
Kündigung: enormen Fehlverhalten, Vertragsverletzung. Des Weiteren der betriebsbedingten
Kündigung: inner- oder außerbetriebliche Gründe, die einen Arbeitsplatzwegfall bedeutet.
Innerbetrieblichen Grund bedeutet z.B. der Wegfall der Produktpalette und die
außerbetrieblichen Gründe ein z.B. ein Rohstoffmangel. Betriebsbedingte Kündigungen
müssen in sozialvertretbaren Rahmen erfolgen. Kriterien sind bspw. die Dauer der
Betriebszugehörigkeit, das Alter der Arbeitnehmer, Unterhaltspflicht oder
Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.
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Aufgabe 1
Erläutern Sie den Begriff des faktischen Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitgeber kann bei einem faktischen Arbeitsverhältnis trotz eines Fehlerhaften
Arbeitsverhältnis eine Entlohnung verlangen.
Ein faktisches Arbeitsverhältnis ist ein rechtlich unwirksames Arbeitsverhältnis. Das
Arbeitsverhältnis ist von beginn an nicht korrekt und somit nichtig oder anfechtbar, da ein
Rechtsverstoß nach §§ 134, 138 BGB bei Nichtigkeit oder nach §§ 142 Abs. 1 BGB bei
Anfechtbarkeit herrscht. Sofern die Arbeit durch den Arbeitnehmer aufgenommen wurde, hat
der Arbeitgeber die getätigte Arbeit zu entlohnen. Umgangssprachlich wird das faktische
Arbeitsverhältnis auch als fehlerhaftes Arbeitsverhältnis bezeichnet.
Aufgabe 2
Welche Arten der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt es? Erläutern Sie diese.
Bei der Kündigung unterscheidet man zwischen einer ordentlichen, außerordentlichen oder
einer Änderungskündigung.
Eine ordentliche Kündigung ist der Regelfall und am häufigsten im Arbeitsmarkt zu finden.
Allerdings ist diese Form an Regeln gebunden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen,
meistens liegt eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats, sofern die
Kündigung vom Arbeitnehmer erfolgt. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, kann
die Frist auch mehr als 4 Wochen betragen, je nach der Höhe der Betriebszugehörigkeit.
Besonderheiten bzgl. der Fristen sind in der Probezeit gegeben (Kündigungsfrist 2 Wochen)
und bei Schwerbehinderten (Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen).
Die ordentliche Kündigung ist seitens des Arbeitsnehmers ohne Gründe möglich. Bei
Gründen des Arbeitgebers geht es um die personenbedingte Kündigung: Krankheit mit
Bescheinigung der dauerhaften Leistungsunfähigkeit. Außerdem die verhaltensbedingte
Kündigung: enormen Fehlverhalten, Vertragsverletzung. Des Weiteren der betriebsbedingten
Kündigung: inner- oder außerbetriebliche Gründe, die einen Arbeitsplatzwegfall bedeutet.
Innerbetrieblichen Grund bedeutet z.B. der Wegfall der Produktpalette und die
außerbetrieblichen Gründe ein z.B. ein Rohstoffmangel. Betriebsbedingte Kündigungen
müssen in sozialvertretbaren Rahmen erfolgen. Kriterien sind bspw. die Dauer der
Betriebszugehörigkeit, das Alter der Arbeitnehmer, Unterhaltspflicht oder
Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.