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Zusammenfassung Recht 1. und 2.Semester

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Grundlagen BWL Studium, 1.Jahr Rechtslehre mit BGB Mitschrieb und Zusammenfassung 2 in 1










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Privatrecht
Wichtige Merkmale:
- Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, Gleichordnung aller Individuen
- Privatrechtlicher Vertrag
- Privatautonomie (soll/darf Verhältnisse untereinander selbst regeln)
- Gesetzliche Grenzen & Verbote zum Schutz der Vertragsbeteiligten
Einschränkungen der Privatautonomie:
Eingrenzung der Kontrahierungszwang heißt, dass Bsp.: KFZ-Haftp ichtversicherungen,
Abschlussfreiheit / mind. 1 Vertragspartei auferlegt wird gesetzliche Krankenkassen
Kontrahierungszwang einen Vertrag abzuschließen

Eingrenzung der Gesetz schreibt einen bestimmten Bsp.: AGBs (§§305 .), Grundsatz
Inhaltsfreiheit Vertragstypus vor von Treu und Glauben (§242)

Eingrenzung der Einhaltung der Formvorschriften für Bsp.: notarielle Beurkundung oder
Formfreiheit / Formzwang bestimmte Verträge Beglaubigung, Schriftform (§125 .)



Öffentliches Recht
Wichtige Merkmale:
- regelt die Rechte und P ichten der Staatsmacht und ihrer Hoheitsträger gegenüber anderen
Staaten und gegenüber der einzelnen Privatperson sowie des Einzelnen gegenüber dem Staat
- Über-Unterordnungsverhältnis
- Grundgesetz (GG)

Rechtsquellen
Grundsätze, Gebräuche und das sogenannte Gewohnheitsrecht

Rechtsquellen sind:
Das supranationale Recht
- hat Geltung über den räumlichen Bereich eines Staates
- Bsp. Völkerrecht oder EU-Recht
Das Grundgesetz (GG)
- Ist übergeordnet von bsp. BGB oder Strafgesetzbuch
- Anwendung bei einem Verhältnis zwischen Staatsbürger zum Staat

Aufbau des BGB
1. Allgemeiner Teil
2. Schuldrecht
3. Sachenrecht
4. Familienrecht
5. Erbrecht


Systematik des BGB
§§1-140 BGB (allg. Teil) gilt im gesamten Zivilrecht, sofern keine spezielleren Regelungen
eingreifen. Es sind allg. Begri e, De nitionen und Rechtssätze enthalten. Der Aufbau geht vom
Allgemeinen zum Besonderen. Die rechtliche Prüfung muss andersrum erfolgen.




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, Grundbegriffe / Grundprinzipien
Einleitung
Rechtssubjekte = Personen des Privatrechts
Kennzeichen = Träger von Rechten und P ichten (nennt man Rechtsfähigkeit)

Natürliche Personen als Rechtssubjekte / Rechtsfähigkeit
Laut § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit bei natürlichen Personen (Menschen) mit Vollendung
der Geburt und endet mit dem Tod. Des Weiteren gibt es einen Schutz der persönlichen Ehre über
den Tod hinaus. Die Rechtsfähigkeit steht jedem Menschen gleichermaßen zu.

Juristische Personen als Rechtssubjekte
Juristische Personen = Personen- oder Sachgesamtheiten, die zusammengeschlossen werden,
um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Sie sind auf eine gewisse Dauer angelegt und durch „Organe“
(oft natürliche Personen) dazu befähigt, am Rechtsverkehr teilzunehmen.

1. Juristische Personen des Privatrechts
Grundform = eingetragener Verein (e.V.)
- GmbH, AG und eingetragene Genossenschaft
2. Juristische Personen des ö entlichen rechts
Beispiele:
- Körperschaften (Bund, Länder und Gemeinden)
- Anstalten (Deutsche Bundesbank)
- Stiftungen

Teilrechtsfähige Rechtssubjekte
Teilrechtsfähigkeit, wenn ein Rechtssubjekt keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ihm aber auf
Teilgebieten eine Rechtsfähigkeit eingeräumt wird.

Beispiele: OHG, KG, GbR


Rechtsobjekte
Sachen und Tiere
Sachen sind nach gesetzlicher De nition (§ 90 BGB) körperliche Gegenstände

Immaterialgüter
Nichtkörperliche Gegenstände sind geistige Schöpfungen, an denen das Gesetz dem Urheber ein
ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht einräumt

Vermögensrechte
Nichtkörperliche Gegenstände, sind Rechtspositionen mit einem merkantilen Wert


Geschäfts-/Deliktsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
= selbstständig wirksame rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abgeben können oder
empfangen

Deliktsfähigkeit
= die Fähigkeit, durch das Begehen einer unerlaubten Handlung schadensersatzp ichtig zu
machen





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