Einsendeaufgabe
Sozialrecht
Aufgabe 1
a) Beschreiben Sie die Aufgabe des Sozialrechts und ordnen Sie diese in der
Rechtsordnung ein
Das Sozialrecht gehört zum öffentlichen Recht und zwar zum Recht der leistenden
Verwaltung. Es realisiert die Aufgaben, die die Allgemeinheit unterstützt und
beschützt. Das Sozialrecht bietet jedem einzelnen Schutz vor den Wechselfällen des
Lebens (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Rentenanspruch, Sozialhilfe usw.)
b) Benennen Sie den Regelungsbereich der folgenden Gesetzbücher: SGB II, SGB
IV und SGB XI.
SGB II = Grundversicherung für Arbeitssuchende
SGB IV = Sozialgesetzbuch – Sozialversicherung, gemeinsame Vorschriften
SGB XI = Soziale Pflegeversicherung
c) Erläutern Sie den Begriff der Arbeitslosigkeit und erklären Sie seine Bedeutung im
Sozialrecht.
In unserer Gesellschaft wird unterschieden zwischen freiwilliger und unfreiwilliger
Arbeitslosigkeit. Erstere liegt vor, wenn erwerbsfähige Personen ihre Arbeitskraft
dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit besteht,
wenn das Arbeitsangebot die Arbeitsnachfrage bei den herrschenden Bedingungen
übersteigt. Laut Sozialrecht gilt man als Arbeitslose wenn folgende Bedingungen
gegeben sind:
Ein Arbeitnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht.
Ein Arbeitnehmer sich bemüht, die eigenen Beschäftigungslosigkeit zu
beende.
Wenn die Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.
Diese Regelung ist eine Leistungsvoraussetzung für Arbeitslosengeld I und
Arbeitslosengeld II.
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Sozialrecht
Aufgabe 1
a) Beschreiben Sie die Aufgabe des Sozialrechts und ordnen Sie diese in der
Rechtsordnung ein
Das Sozialrecht gehört zum öffentlichen Recht und zwar zum Recht der leistenden
Verwaltung. Es realisiert die Aufgaben, die die Allgemeinheit unterstützt und
beschützt. Das Sozialrecht bietet jedem einzelnen Schutz vor den Wechselfällen des
Lebens (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Rentenanspruch, Sozialhilfe usw.)
b) Benennen Sie den Regelungsbereich der folgenden Gesetzbücher: SGB II, SGB
IV und SGB XI.
SGB II = Grundversicherung für Arbeitssuchende
SGB IV = Sozialgesetzbuch – Sozialversicherung, gemeinsame Vorschriften
SGB XI = Soziale Pflegeversicherung
c) Erläutern Sie den Begriff der Arbeitslosigkeit und erklären Sie seine Bedeutung im
Sozialrecht.
In unserer Gesellschaft wird unterschieden zwischen freiwilliger und unfreiwilliger
Arbeitslosigkeit. Erstere liegt vor, wenn erwerbsfähige Personen ihre Arbeitskraft
dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit besteht,
wenn das Arbeitsangebot die Arbeitsnachfrage bei den herrschenden Bedingungen
übersteigt. Laut Sozialrecht gilt man als Arbeitslose wenn folgende Bedingungen
gegeben sind:
Ein Arbeitnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht.
Ein Arbeitnehmer sich bemüht, die eigenen Beschäftigungslosigkeit zu
beende.
Wenn die Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.
Diese Regelung ist eine Leistungsvoraussetzung für Arbeitslosengeld I und
Arbeitslosengeld II.
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