Fall 2 zum Kaufrecht
1
K kauft bei dem Händler V eine gebrauchte Waschmaschine zum Preis von
1000 €. Nachdem er sie zu Hause in Betrieb genommen hat, öffnet sich
während des Waschvorgangs aufgrund eines defekten Schließmechanismus
die Tür der Waschmaschine, so dass das Wasser auf den Parkettboden des K
fließt und diesen beschädigt. Die Reparatur des Parketts kostet 3000 €. Die
Waschmaschine wäre ohne den Defekt 1500 € wert, nun ist sie nur 100 €
wert.
Var. 1: Eine Reparatur der Waschmaschine ist möglich. K setzt dem V eine Frist
zur Nacherfüllung. V reagiert jedoch nicht.
Var. 2: Eine Reparatur der Waschmaschine war von Anfang nicht möglich. K
setzt dem V keine Frist zur Nacherfüllung.
1. Hat K einen Anspruch auf Schadensersatz?
Prof. Dr. Leo Schapiro
, Schadensersatz, § 437 Nr. 3
2
Schadensersatz „neben“ der
Leistung
Schadensersatz „statt“ der Leistung (sog. Mangelfolgeschaden
(Erfüllungsschaden) = Schäden an anderen Rechtsgütern,
= jeder Schaden, der bei ordnungsgemäßer die bei ordnungsgemäßer
Nacherfüllung entfiele Nacherfüllung nicht entfielen)
= §437 Nr. 3, 280 I BGB
à keine Frist erforderlich
behebbarer Mangel Unbehebbarer Mangel
(Reparatur oder Nachlieferung möglich) - § 437 Nr. 3, § 280 I, III 283
§ 437 Nr. 3, § 280 I, III, 281 I 2. Alt. BGB - § 437 Nr. 3, § 311a II BGB
à Frist erforderlich à keine Frist erforderlich
Prof. Dr. Leo Schapiro
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K kauft bei dem Händler V eine gebrauchte Waschmaschine zum Preis von
1000 €. Nachdem er sie zu Hause in Betrieb genommen hat, öffnet sich
während des Waschvorgangs aufgrund eines defekten Schließmechanismus
die Tür der Waschmaschine, so dass das Wasser auf den Parkettboden des K
fließt und diesen beschädigt. Die Reparatur des Parketts kostet 3000 €. Die
Waschmaschine wäre ohne den Defekt 1500 € wert, nun ist sie nur 100 €
wert.
Var. 1: Eine Reparatur der Waschmaschine ist möglich. K setzt dem V eine Frist
zur Nacherfüllung. V reagiert jedoch nicht.
Var. 2: Eine Reparatur der Waschmaschine war von Anfang nicht möglich. K
setzt dem V keine Frist zur Nacherfüllung.
1. Hat K einen Anspruch auf Schadensersatz?
Prof. Dr. Leo Schapiro
, Schadensersatz, § 437 Nr. 3
2
Schadensersatz „neben“ der
Leistung
Schadensersatz „statt“ der Leistung (sog. Mangelfolgeschaden
(Erfüllungsschaden) = Schäden an anderen Rechtsgütern,
= jeder Schaden, der bei ordnungsgemäßer die bei ordnungsgemäßer
Nacherfüllung entfiele Nacherfüllung nicht entfielen)
= §437 Nr. 3, 280 I BGB
à keine Frist erforderlich
behebbarer Mangel Unbehebbarer Mangel
(Reparatur oder Nachlieferung möglich) - § 437 Nr. 3, § 280 I, III 283
§ 437 Nr. 3, § 280 I, III, 281 I 2. Alt. BGB - § 437 Nr. 3, § 311a II BGB
à Frist erforderlich à keine Frist erforderlich
Prof. Dr. Leo Schapiro