Kapitel 6:
(Verjährung)
,Verjährung
Prof. Dr. Leo Schapiro 2
,Verjährung
Die Verjährung
Prof. Dr. Leo Schapiro 3
, Verjährung
Die regelmäßige Verjährungsfrist, § 195 BGB
§ Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ Fristbeginn: Der Beginn der Verjährung hängt nach § 199 I BGB von der Kenntnis
oder dem Kennenmüssen des Anspruchsberechtigten von Anspruch und
Anspruchsgegner ab (Jahresendverjährung!).
Ø Dadurch wird verhindert, dass ein Anspruch verjährt ist, bevor eine Chance auf
seine Durchsetzung besteht.
Ø Damit wäre die Verjährung aber zeitlich überhaupt nicht durch absolute Fristen
limitiert, dh potentiell unendlich!
Ø Aus Gründen der Rechtssicherheit wird deshalb die kurze „subjektive Frist“ mit
langen objektiven Fristen „gedeckelt“ (§ 199 II – IV BGB). Absolute
Rechtssicherheit kehrt grundsätzlich erst nach Ablauf der Maximalfristen von 10
oder von 30 Jahren ein.
Prof. Dr. Leo Schapiro 4
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Die Verjährung
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, Verjährung
Die regelmäßige Verjährungsfrist, § 195 BGB
§ Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ Fristbeginn: Der Beginn der Verjährung hängt nach § 199 I BGB von der Kenntnis
oder dem Kennenmüssen des Anspruchsberechtigten von Anspruch und
Anspruchsgegner ab (Jahresendverjährung!).
Ø Dadurch wird verhindert, dass ein Anspruch verjährt ist, bevor eine Chance auf
seine Durchsetzung besteht.
Ø Damit wäre die Verjährung aber zeitlich überhaupt nicht durch absolute Fristen
limitiert, dh potentiell unendlich!
Ø Aus Gründen der Rechtssicherheit wird deshalb die kurze „subjektive Frist“ mit
langen objektiven Fristen „gedeckelt“ (§ 199 II – IV BGB). Absolute
Rechtssicherheit kehrt grundsätzlich erst nach Ablauf der Maximalfristen von 10
oder von 30 Jahren ein.
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