Geschäftsfähigkeit
Prof. Dr. Leo Schapiro 1
, Die Geschäftsfähigkeit
Arten der Geschäftsfähigkeit, §§ 104-113 BGB
§ Volle Geschäftsfähigkeit
Ø Ab 18 Jahren
§ Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Ø 7-17 Jahre
§ Geschäftsunfähigkeit
Ø 0-6 Jahre
Prof. Dr. Leo Schapiro 2
, Die Geschäftsfähigkeit
Begriff und Abgrenzung
§ Begriff:
= Die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam in eigener Person vorzunehmen.
§ Abgrenzungen:
Ø Rechtsfähigkeit = Die Fähigkeit, Träger eigener Rechte und Pflichten zu sein, § 1
BGB
Ø Deliktsfähigkeit = Zivilrechtliche Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlungen,
§§ 827 f. BGB (7 bzw. 10 Jahre)
Ø Strafmündigkeit = Strafrechtliche Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlungen,
§ 19 StGB (14 Jahre)
§ Besondere Geschäftsfähigkeiten:
Ø Ehemündigkeit, § 1303 BGB (18 bzw. 16 Jahre)
Ø Testierfähigkeit, § 2229 BGB (16 Jahre)
Prof. Dr. Leo Schapiro 3
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, Die Geschäftsfähigkeit
Arten der Geschäftsfähigkeit, §§ 104-113 BGB
§ Volle Geschäftsfähigkeit
Ø Ab 18 Jahren
§ Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Ø 7-17 Jahre
§ Geschäftsunfähigkeit
Ø 0-6 Jahre
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Begriff und Abgrenzung
§ Begriff:
= Die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam in eigener Person vorzunehmen.
§ Abgrenzungen:
Ø Rechtsfähigkeit = Die Fähigkeit, Träger eigener Rechte und Pflichten zu sein, § 1
BGB
Ø Deliktsfähigkeit = Zivilrechtliche Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlungen,
§§ 827 f. BGB (7 bzw. 10 Jahre)
Ø Strafmündigkeit = Strafrechtliche Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlungen,
§ 19 StGB (14 Jahre)
§ Besondere Geschäftsfähigkeiten:
Ø Ehemündigkeit, § 1303 BGB (18 bzw. 16 Jahre)
Ø Testierfähigkeit, § 2229 BGB (16 Jahre)
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